Verpackungsreform Neues Verpackungsregister online

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) löst ab dem 1. Januar 2019 die aktuell geltende Verpackungsverordnung ab. Demnach sind alle Hersteller, Händler und Vertreiber, die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, dazu verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Konkret betroffen von dieser Neuregelung sind alle Hersteller und/oder Händler, die ein verpacktes Produkt im stationären Handelsgeschäft direkt am Ladentisch an den Kunden oder erstmalig online an den Endkunden verkaufen.

Durch das öffentliche Register wird einsehbar, welche Hersteller, Händler oder Vertreiber von Verpackungen ihrer Produktverantwortung durch einen Systembeteiligungsvertrag nachkommen. Denn für ihr in Umlauf gebrachtes Plastik müssen die Unternehmen Lizenzgebühren an eines der Dualen Systeme zahlen, wie beispielsweise den Grünen Punkt.

Für Unternehmen, die bereits korrekt entsorgen, bringt LUCID einen Vorteil: Die Kosten für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen über die gelben Tonnen, gelben Säcke, Papiertonnen und die weiteren Hol- und Bringsysteme zur Abfallsammlung werden künftig gerecht auf alle Hersteller und Händler verteilt.

Des Weiteren soll LUCID vor allem für mehr Transparenz und soziale Kontrolle sorgen, da die Firmen- und Markennamen der registrierten Unternehmen öffentlich sichtbar sind. Nicht-registrierte Hersteller dürfen ihre verpackte Ware ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr verkaufen. Bis 2022 soll durch das neue Verpackungsgesetz die Recycling-Quote deutlich erhöht werden.

Quellen