Verpackungsverordnung (VerpackV) Verantwortung übernehmen und Verpackungen reduzieren

Mehrwegverpackungen oder ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen – Hersteller und Vertreiber sind für ihre Produkte in der Verantwortung (Foto: Kadmy, Fotolia)
Mehrwegverpackungen oder ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen – Hersteller und Vertreiber sind für ihre Produkte in der Verantwortung (Foto: Kadmy, Fotolia)

Achtung: Dieser Artikel entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Am 1. Januar 2019 wurde die Verpackungsverordnung durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst.

Verpackungsabfälle reduzieren, Wegwerfgewohnheiten durchbrechen und Umweltbelastungen durch die steigende Abfallflut verringern bzw. möglichst umfassend vermeiden – das war mit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung am 12. Juni 1991 das erklärte Ziel. Die Verordnung setzte unter anderem auf Mehrwegverpackungen und ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen. Sieben Jahre später wurde die Verordnung novelliert, aktualisiert und an die neuen gesellschaftlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten angepasst. Sie löste die Verpackungsverordnung von 1991 ab. Die neue Regelung förderte zusätzlich den Wettbewerb innerhalb der Entsorgungswirtschaft und setzte die EG-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle von 1994 um.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mit der inzwischen abgelösten Verpackungsverordnung wurden Produkthersteller und -vertreiber bei den Themen Rücknahme und Entsorgung erstmals als verantwortlich benannt.
  • Zur Zeit der Verpackungsverordnung entstanden Sammel- und Entsorgungssysteme wie „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland“.
  • Die Verordnung hat zum Rückgang des Verpackungsaufkommens beigetragen.

Abfallwirtschaftliche Produktverantwortung

Mit der Verpackungsverordnung wurde die Wirtschaft erstmals verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen. Gleichzeitig war deren Entsorgung nicht mehr nur Sache von Städten und Gemeinden. Die Hersteller und Vertreiber wurden für ihre Produkte aus abfallwirtschaftlicher Sicht in die Verantwortung genommen. Dies schaffte die Grundvoraussetzung dafür, dass das Verpackungsaufkommen in den folgenden Jahren merklich zurückging. Flächendeckende Sammel- und Entsorgungssysteme – Stichwort Duales System Deutschland – wurden aufgebaut. Zum öffentlich-rechtlichen kamen nach einer Wettbewerbsöffnung private Abfallbeseitigungssysteme hinzu. Heute gibt es insgesamt zehn Betreiber am Markt:

Grundprinzipien: Vermeiden, wiederverwenden, verwerten, beseitigen

Nach der Verpackungsverordnung sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, gilt es diese wiederzuverwenden und stofflich bzw. in geeigneter anderer Form energetisch zu verwerten. Die umwelt- und gemeinwohlverträgliche Beseitigung bleibt als letzter Schritt. Dieses Grundprinzip soll das Marktverhalten regeln sowie den Anteil an Mehrwegverpackungen sowie ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen stärken.

Anwendungsbereich

Die Verordnung ist allgemein verbindlich und gültig für alle Verpackungen, die innerhalb Deutschlands von bspw. Industrie, Handel, Gewerbe, Verwaltung oder Dienstleistern in Verkehr gebracht werden. Das Material der Verpackungen spielt dabei keine Rolle.

Verpackungsmaterial

Die Verordnung definiert Verpackungen als Produkte, die aus beliebigen Materialien hergestellt werden und zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren – und die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können – vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden (vgl. §3 VerpackV). Beispiele wären u.a. Glasflaschen für Injektionslösungen oder Sterilbarrieresysteme.

Die Verordnung fasst differenziert weitere Arten von Verpackungen zusammen. So sind etwa zu nennen:

  • Verkaufsverpackungen
  • Umverpackungen
  • Transportverpackungen
  • Getränkeverpackungen
  • Mehrwegverpackungen
  • Ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen
  • Verbundverpackungen
  • Restentleerte Verpackungen
  • Schadstoffhaltige Füllgüter

Quellen

Mehrwegverpackungen oder ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen – Hersteller und Vertreiber sind für ihre Produkte in der Verantwortung (Foto: Kadmy, Fotolia)
Mehrwegverpackungen oder ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen – Hersteller und Vertreiber sind für ihre Produkte in der Verantwortung (Foto: Kadmy, Fotolia)