Medizinischer Abfall aus urologischen Praxen Ein Leitfaden für Urologen

Prinzipiell dürfen nicht-infektiöse untersuchte Körperflüssigkeiten bei Einhaltung aller Hygienevorschriften in die Kanalisation eingeleitet werden. (Foto: Africa Studio, Fotolia)
Prinzipiell dürfen nicht-infektiöse untersuchte Körperflüssigkeiten bei Einhaltung aller Hygienevorschriften in die Kanalisation eingeleitet werden. (Foto: Africa Studio, Fotolia)

Nicht nur in Krankenhäusern, sondern auch in Arztpraxen gehören die ehemaligen LAGA-Abfallkategorien mit der Einteilung in die Gruppen A bis E noch immer zum gängigen internen Sprachgebrauch. Dies ist an und für sich kein Problem, solange die 2002 eingeführten, europaweit gültigen Abfallschlüsselnummern nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (AVV) korrekt angewendet werden. Doch genau in diesem Punkt gibt es in ärztlichen Praxen noch immer Unsicherheiten und Wissenslücken. Unsere Redaktion war zu diesem Thema auf Stippvisite in urologischen Praxen unterwegs. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick zu den spezifischen Abfallarten, die in diesem Sektor anfallen, der Abfallzuordnung, vorgeschriebenen Behältern, wichtigen Besonderheiten und häufig gestellten Fragen.

Die richtige Abfallklassifikation nach den heute gültigen sechsstelligen Abfallschlüsselnummern (AS) können ärztliche Praxen der „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ (LAGA-Mitteilung 18) entnehmen. Die umfangreichen Erläuterungen zu Abfällen und Schlüsseln sowie praktische Handlungsanweisungen erleichtern den praxisinternen Aufbau eines funktionierenden Entsorgungssystems.

Weiterhin sind die von Kommune zu Kommune unterschiedlichen abfallrechtlichen Anforderungen anzuwenden. Will man als ansässige Praxis sicher gehen, sollte man diese in der jeweils zuständigen Abfallbehörde im Landkreis und Kreisfreien Städten erfragen bzw. die Gewerbeabfallberatung der örtlichen Gemeinde kontaktieren. Natürlich unterstützen auch spezialisierte Entsorgungsunternehmen, wenn sich das Praxisteam in der Ausstattung unschlüssig ist.

Ist die Entscheidung für benötigte Behälter und weiteres Equipment getroffen, muss das medizinische Personal innerhalb des praxiseigenen Hygieneplans das grundsätzliche Vorgehen bei der Abfallentsorgung schriftlich fixieren. Mit dieser zentralen Handlungsanleitung für alle Mitarbeiter ist der Grundstein für die einheitliche und korrekte Abfallklassifikation und Entsorgung gelegt.

Abfallbehälter-Ausstattung einer typischen urologischen Praxis

Typische Untersuchungen und Therapien in urologischen Praxen sind Tast-, Blut- und Urinuntersuchungen, Sonografie, Einlage oder Wechsel von Harnröhren- oder Bauchdeckenkathetern, Zystostatika-Verabreichung, Infusionstherapien, Spermiogramm und Zystoskopien. Eine typische Praxis mit etwa zwei Ärzten und drei Arzthelfern/innen mit einem vergleichbaren Leistungsspektrum (ohne operative Eingriffe) sollte als Basis-Ausstattung über folgende Behälter verfügen:

Abfallbehälter im Küchen-/Personalbereich

  • Behälter für Leichtstoff-Verpackungen (gelber Sack oder gelbe Tonne)
  • Behälter für Papier und Pappe
  • Restmüll-Behälter

Abfallbehälter im Toiletten- und Wartebereich

  • Restmüll-Behälter

Abfallbehälter im Labor- oder Untersuchungsbereich

  • Kanülenabwurfbehälter / sharps (AS 180101)
  • Behälter für Zytostatika (AS 180108*)
  • Behälter für infektiöse Abfälle (AS 180103*)
  • Behälter für nicht infektiöse, aber mit Blut, Sekreten und Exkreten behaftete Abfälle (AS 180104)

Fallen in der Praxis auch Chemikalien an (Säuren, Laugen, Lösemittel, Laborchemikalien, Fixierbäder, Desinfektions- und Reinigungsmittelkonzentrate), müssen diese als gefährliche Abfälle zusätzlich nach AS 180106* gesondert in einem Extra-Behälter gesammelt werden.

Wenn in der Praxis operative Eingriffe stattfinden, sind die nicht-infektiösen Körperteile, Organabfälle, Blutbeutel und mit Blut oder flüssigen Blutprodukten gefüllten Behältnisse nach AS 180102 in einer separaten Tonne (zur Verbrennung geeignet) gesondert zu sammeln.

Praktisches Vorgehen bei der Abfallentsorgung

Grundlegend für die korrekte Abfallklassifikation und ordnungsgemäße Entsorgung in der urologischen Praxis wie auch in anderen Arztpraxen ist die fachliche Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Infektiosität zum Schutz von Personal, Patienten und der allgemeinen Bevölkerung.

Einteilung in infektiöse oder nicht infektiöse Abfälle

Ärzte und medizinisches Fachpersonal sollten schnell und zuverlässig einschätzen, ob ein Abfall mit hoher Wahrscheinlichkeit infektiös ist oder nicht. Denn immer häufiger suchen auch Patienten mit multiresistenten Erregern im ersten Schritt Hilfe beim Allgemein- oder -Facharzt. Um auch hier sofort handlungsfähig zu sein, stellt die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene in ihrem Leitfaden zur Organisation und dem Hygienemanagement in der Arztpraxis Empfehlungen im Umgang mit infektiösen Patienten, zur Einteilung nach möglichen Infektionskrankheiten, zu Schutz- und Meldemaßnahmen sowie den Dokumentationspflichten bereit.

Stellt der Arzt eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes beim untersuchten Patienten fest, ist die Praxis verpflichtet, Abfälle, die mit Körperflüssigkeiten (Blut, Sekrete, Exkremente) verschmutzt sind und an die zur Verhinderung von Infektionen besondere Anforderungen gestellt werden, noch am Anfallort in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und sorgfältig verschlossenen Einwegbehältnissen nach AS 180103* zu entsorgen.

Es gibt zahlreiche Krankheiten (Hepatitis, Tuberkulose, Ruhr, Noro, MRSA, MRGN etc.), bei denen infektiöse Abfälle entstehen können. Egal, was entsorgt werden muss – mit Blut, Exkrementen und Sekreten kontaminierte infektiöse Abfälle jeglicher Art (frühere Abfallgruppe C) kommen in einen Behälter zertifiziert nach AS 180103*, müssen gemeldet, dokumentiert und deklariert werden.

Wahl des passenden Abfallbehälters

Wird die Frage nach Infektiosität mit „Nein“ beantwortet, kann eine weitere Einordnung stattfinden. Neben alltäglichen Abfällen wie Papier- und Leichtverpackungen (Behälter für Papier und Pappe, Gelbe Tonne) sind folgende nicht-infektiöse medizinische Abfälle häufig in einer urologischen Praxis anzutreffen und wie folgt zu sortieren:

Zytostatika

  • In dieser Kategorie gibt es zwei unterschiedliche Einordnungen: Restmengen der Zytostatika-Lösungen (> 20ml) und nicht vollständig entleerte Orignialbehältnisse sowie Infusionssysteme und sonstiges kontaminiertes Material wie verfallene Zytostatika (> 20ml) müssen 1. in Kunststoffbeuteln und dicht verschließbaren Einwegbehältern sowie danach 2. in einen Behälter für AS 180108* (oft eine gelbe Tonne) als gefährlicher Abfall entsorgt werden.
  • Schwach mit Zytostatika kontaminierte Abfälle (Tupfer, Handschuhe und Einmalkittel) sowie leere Zytostatikabehältnisse (Spritzenkörper ohne Kanülen, Schläuche und Infusionsflaschen) kommen in den Behälter AS 180104 (meist eine schwarze Tonne).

Injektionsnadeln, Spritzen, Skalpelle und Kanülen

  • Spritzen oder scharfe Instrumente müssen in stich- und bruchfesten Behältern gesammelt werden, die eindeutig als Abwurfbehälter nach AS 180101 gekennzeichnet sind.
  • Abwurfbehälter gibt es in verschiedenen Größen. Es sollte immer ein Ersatzbehälter vorrätig sein, die Füllgrenze muss beachtet werden.
  • Auch kontaminierte Kanülen aus der Zytostatika-Behandlung kommen in den Abwurfbehälter.

Katheter

  • Blasen-Katheter können aus unterschiedlichem Material sein. Egal ob transurethral oder suprapubisch in die Harnblase eingebracht, müssen die Katheter regelmäßig beim Patienten gewechselt und benutzte Katheter durch die urologische Praxis entsorgt werden. Das gilt auch für Einmalkatheter, die für die Verabreichung von Kontrastmitteln oder Medikamenten verwendet werden.
  • Benutzte Spritzen und Kanülen kommen in den Abwurfbehälter AS 180101, gebrauchte Urinbeutel und Katheter gelten als kontaminierte Abfälle und sind in den Behälter mit Abfallschlüssel AS 180104 zuzuführen.

Nicht-infektiöse, behaftete Abfälle

  • Mit Blut, Sekreten bzw. Exkrementen behaftete Abfälle (früher B-Müll), die im Untersuchungsalltag ständig anfallen und vom Urologen eindeutig als nicht-infektiös und nicht-spitz eingestuft werden konnten, dürfen in den sogenannten Restmüll laut AS 180104. Dazu gehören Wund- und Gipsverbände, Tupfer, Ärmelstulpen, Einmalkittel, Handschuhe, Atemschutzmasken, Aufwischtücher, Stuhlwindeln, entleerte Urinbecher, Unterlagen.

Entsorgung nicht-infektiöser Körperflüssigkeiten

Prinzipiell dürfen nicht-infektiöse untersuchte Körperflüssigkeiten bei Einhaltung aller Hygienevorschriften in die Kanalisation eingeleitet werden – wenn sie zuvor vom Arzt tatsächlich als nicht-infektiös eingestuft wurden. Das gilt auch für Ausscheidungen von Zytostatika-Patienten.

Quellen

Prinzipiell dürfen nicht-infektiöse untersuchte Körperflüssigkeiten bei Einhaltung aller Hygienevorschriften in die Kanalisation eingeleitet werden. (Foto: Africa Studio, Fotolia)
Prinzipiell dürfen nicht-infektiöse untersuchte Körperflüssigkeiten bei Einhaltung aller Hygienevorschriften in die Kanalisation eingeleitet werden. (Foto: Africa Studio, Fotolia)