Unzureichende Beipackzettel Kein Wirkstoffpflaster hat eine vollständige Packungsbeilage

Die Analyse eines Forschungsteams aus der Kooperationseinheit Klinische Pharmazie der Universität Heidelberg ergab, dass Beipackzettel von Wirkstoffpflastern, sogenannte transdermale therapeutische Systeme (TTS), unzureichende Informationen enthalten. Jährlich werden in Deutschland circa drei Millionen TTS verschrieben. Diese dienen der Raucherentwöhnung, der Schmerzbehandlung oder der Hormonersatztherapie.

Innerhalb der Studie hat das Forscherteam, basierend auf einer systematischen Übersichtsarbeit, 28 Anwendungsschritte beim Gebrauch der Pflaster festgelegt. Keiner der insgesamt 81 untersuchten Beipackzettel berücksichtigte diese Schritte umfassend. Bei allen TTS fehlten wichtige Hinweise, erläuterte das Forschungsteam weiter. So sei es zum Beispiel notwendig, dem Anwender die fachgerechte Entsorgung der Pflaster zu erläutern, da diese auch nach mehrtägiger Nichtnutzung noch Wirkstoffe abgeben. Das stellt insbesondere für Kinder eine Gefahr dar. Daher müssen Pflaster mit der wirkstoffhaltigen Seite nach innen zusammengeklebt und in einem geschlossenen Behälter entsorgt werden.

Des Weiteren fehlt oft die Information, dass nicht mehrere Pflaster gleichzeitig genutzt werden können. Somit steigt das Risiko von Anwendungsfehlern. Perspektivisch ist es wichtig, die Packungsbeilagen zu optimieren, um diese Fehler zu vermeiden, so die Autoren.

Quellen