Häufig gestellte Fragen

Über den Abfallmanager Medizin

Abfallmanager Medizin ist ein Online-Magazin und Wissensportal rund um die Entsorgung von medizinischen Abfällen.

Mit unseren Inhalten richten wir uns insbesondere an Abfall- und Datenschutzbeauftragte in Kliniken, Krankenhäusern, Laboren, medizinischen Versorgungszentren, ambulanten OP-Zentren und Arztpraxen. Darüber hinaus sprechen wir Klinikdirektoren, Geschäftsführer, kaufmännische wie auch technische Leiter und Entscheider an, die alle ökonomischen Aspekte ihrer Unternehmen gern im Auge behalten.

Mehr denn je ist es für Kliniken wichtig, Einsparpotenziale zu nutzen, Umweltaspekte zu berücksichtigen und ein intelligentes Abfallmanagement zu etablieren. Zudem gilt es Abfall- und Datenschutzbeauftragte in die Lage zu versetzen, sich kontinuierlich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen umfänglich bei ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Das Krankenhausportal bündelt Wissen und gibt Antworten zu den wichtigsten Fragen bei der Entsorgung von medizinischen Abfällen.

Das Krankenhausportal wurde initiiert von REMONDIS Medison.

REMONDIS Medison ist einer der führenden Spezialisten für Sammlung, Transport, Lagerung, Entsorgung bzw. Beseitigung medizinischer Abfälle und der Behandlung und Aufbereitung fotochemischer sowie edelmetall- und lösemittelhaltiger Abfälle.

Das Krankenhausportal arbeitet nach redaktionellen Grundregeln, informiert unabhängig und berichtet neutral. Mögliche Beiträge mit inhaltlichem Bezug zu einzelnen Firmen aus dem REMONDIS-Verbund werden stets kenntlich gemacht, und sind für den Leser klar von rein redaktionellen Beiträgen zu unterscheiden.

Sie können Ihre Fragen gern an unsere Redaktion schicken. Benutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular.

Weitere Fragen

Wir listen im Bereich Branchennews aktuell Weiterbildungsangebote für das gesamte Bundesgebiet – egal ob Fachkundelehrgänge für Abfallbeauftragte nach KrWG oder Seminare zum Datenschutz im Gesundheitswesen.

Prüfen Sie generell vorgelegte Urkunden und Zertifikate auf deren Echtheit und auch zeitliche Gültigkeit. Im Zweifelsfall können Sie einfach beim entsprechenden Zertifizierer anrufen. Diese Organisationen geben Ihnen bereitwillig Auskunft, ob das entsprechende Unternehmen korrekte Unterlagen vorgelegt hat.

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung und Vernichtung der medizinischen Abfälle wird im Sammelnachweisverfahren mittels Übernahmeschein und im Einzelnachweisverfahren mittels Begleitschein bestätigt. Sie erhalten das entsprechende Dokument bei der Übergabe Ihrer Abfälle von Ihrem Entsorgungsfachbetrieb.

Aus dem Recyclinggedanken sowie dem Umwelt- und Klimaschutz ergeben sich im Kreislaufwirtschaftsgesetz (§6 Abs. 1) fünf Stufen der Abfallhierarchie: Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (u.a. energetische Verwertung) und Abfallbeseitigung. Mensch und Umwelt sollen optimal geschützt, Abfälle vermieden und Ressourcen effizienter genutzt werden. In dieser Hinsicht ist es das Ziel, über diese Abfallhierarchie die bestmögliche Verwertungs- bzw. Entsorgungsoption zu wählen (§ 7 Abs. 2 Satz 1).

Die Abkürzung AVV steht für die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) des Bundes. Die Verordnung gilt für die Bezeichnung von Abfällen und deren Einstufung nach ihrer Gefährlichkeit.

Im Falle von Unterlagen der Röntgen- oder Strahlenbehandlung können diese bis zu 30 Jahren reichen. Spezielle Merkblätter geben die Kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Bundesländer heraus. Eine Übersicht finden Sie unter anderem hier.

Die Abkürzung eANV steht für „elektronisches Abfall-Nachweisverfahren“.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Gefährlich sind insbesondere Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, boden-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können. Genau festgeschrieben werden gefährliche Abfälle in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV). Die dort mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallarten sind gefährlich im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Eine Zertifizierung gibt Ihnen die Gewissheit, dass nach den gültigen Gesetzen und Richtlinien entsorgt wird. Diese Zertifizierung wird von unabhängigen Unternehmen jedes Jahr durchgeführt.

LAGA steht für die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Sie ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und kontrolliert den einheitlichen Vollzug des Abfallrechts zwischen den Ländern und der Bundesrepublik Deutschland.

Das Nachweisverfahren ist die Grundlage für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen. Mittels des Nachweisverfahrens werden die Entsorgungswege der Abfälle überwacht, um die Abfallströme auf ihrem gesamten Weg vom Abfallerzeuger bis zur Entsorgungsanlage verfolgen zu können. Der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung wird bei gefährlichen Abfällen mit Hilfe von Begleitscheinen durchgeführt.

Sogenannte Silberhalogenide sind schwerlösliche Salze. Sie entstehen als chemische Verbindung von Silber und Halogenen. Zu Silberhalogeniden zählen: Silberfluorid (AgF), Silberchlorid (AgCl), Silberbromid (AgBr) und Silberiodid (AgI).

Die Erzeugernummer erhält jede Betriebsstätte, die als Erzeuger am Sammelnachweisverfahren (Übernahmeschein) oder am Einzelnachweisverfahren (Begleitschein) teilnimmt. Die Erzeugernummer ist in der Regel an eine Anfallstelle gekoppelt. Firmen mit mehreren Standorten müssen daher ggf. mehrere Erzeugernummern führen. Diese wird benötigt wenn bei einem Standort mehr als 2,0 t gefährlicher Abfall anfällt.

Fallen bei dem Abfallerzeuger am jeweiligen Standort mehr als 20,0 t gefährliche Abfälle eines beliebigen Abfallschlüssels pro Jahr an, muss für den besagten Abfallschlüssel ein Einzel-Entsorgungsnachweis beantragt werden.