Umweltschutz BUND fordert mit Petition umfassendes PFAS-Verbot

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, werden gerade im medizinischen Bereich – beispielsweise in Kathetern, Implantaten, chirurgischem Nahtmaterial, Schutzbekleidung oder auch Verpackungen von Medizinprodukten – aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften vielfach eingesetzt. Ihre extreme Langlebigkeit hat der Stoffgruppe auch den Beinamen „Ewigkeitschemikalien“ eingebracht. Sie bringen zwar entscheidende Vorteile mit sich, bauen sich aber nur sehr langsam bis gar nicht in der Umwelt ab, reichern sich in Böden, Gewässern und Organismen an und sind in verschiedensten Abfallströmen zu finden. Verschiedene Studien bringen bestimmte PFAS zudem mit schwerwiegenden Gesundheitsrisiken wie Organschäden, Krebs, Fruchtbarkeitsstörungen oder Schilddrüsenerkrankungen in Verbindung.

Angesichts dieser Problematiken fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein umfassendes Verbot der Stoffgruppe PFAS und überreichte dem ehemaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Januar 2025 eine entsprechende Petition mit mehr als 56.000 Unterschriften. Der BUND spricht vom „größten Fall chemischer Verschmutzung in der Geschichte der Menschheit“ – mit potenziell weitreichenden Folgen für Natur und Lebewesen. Gefordert wird daher eine europaweit einheitliche Regulierung, die nicht nur Einzelstoffe oder bestimmte Anwendungen, sondern die gesamte Stoffgruppe umfasst. Ziel ist es, die Umweltbelastung zu begrenzen und die Bevölkerung langfristig besser zu schützen.

Der BUND setzt sich bereits seit Jahren für ein PFAS-Verbot ein: 2022 veröffentlichte die Organisation gemeinsam mit weiteren europäischen Umweltverbänden ein Manifest, das ein Verbot von PFAS in Konsumprodukten bis spätestens 2025 sowie einen vollständigen Ausstieg aus Produktion und Verwendung bis 2030 fordert. Der derzeit diskutierte EU-Vorschlag zur Beschränkung von PFAS sieht hingegen einen schrittweisen Ausstieg vor. Die Bundesregierung zeigt sich bislang zurückhaltend gegenüber einem generellen Verbot. Im Rahmen des EU-Chemikalienrechts REACH verfolgt sie einen differenzierten Ansatz: PFAS-Emissionen sollen zwar deutlich reduziert werden, ein pauschales Verbot ist jedoch nicht vorgesehen. Stattdessen setzt der Koalitionsvertrag auf einen risikobasierten Regulierungsansatz, der Umwelt- und Gesundheitsschutz mit wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in Einklang bringen soll.

Quellen