Recht Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform

Anfang Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) beschlossen, um die Umsetzung der Krankenhausreform zu vereinfachen und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Das Hauptziel der Reform – Leistungen stärker bündeln und die Qualität der Versorgung verbessern – soll auch weiterhin im Mittelpunkt der Bemühungen stehen. Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ist die ursprüngliche Krankenhausreform an der Realität gescheitert. „Die Versorgung auf dem Land aufrechterhalten und Anpassungen vornehmen, wo die ursprüngliche Reform zu ungewünschten Verwerfungen führen würde“, beschreibt die Ministerin als eines der erklärten Ziele. Mit dem neuen KHAG will man Krankenhäusern nun Zeit verschaffen, die neuen Qualitätsstandards umsetzen zu können und die Reform alltagstauglich zu machen.

Kliniken, verschiedene Verbände – darunter u. a. die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Bundesärztekammer und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) – aber auch Krankenkassen und Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik stehen dem Kabinettsentwurf zum KHAG kritisch gegenüber. Vielen gehen die Nachbesserungen schlicht nicht weit genug bzw. seien viele Aspekte nicht berücksichtigt worden. Krankenkassen sehen die Reform durch einen zu großen Einfluss der Länder verwässert. Und auch Vertretern und Vertreterinnen aus der Politik wie der hessischen Gesundheitsministerin Diana Scholz (CDU) fehlen beim aktuellen Entwurf die geforderte Rechts- und Planungssicherheit, mit der regionale Besonderheiten berücksichtigt werden sollten.

Großer Kritikpunkt – etwa von der DKG – ist zudem, dass die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Anpassungen zur Krankenhausreform im neuen KHAG nicht berücksichtigt werden. In vielen Regionen werde man so zukünftig nicht mehr in der Lage sein, eine am Bedarf ausgerichtete, eigenständige Patientenversorgung umzusetzen. Die Länder hatten hier mehr individuellen Gestaltungsspielraum gefordert, was im Entwurf allerdings außer Acht gelassen wurde. Auch Kliniken bemängeln das vermehrt.

Ein erster Evaluationsbericht zur Klinikreform soll dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Juli 2027 durch den GKV-Spitzenverband vorgelegt werden. Vorgesehen war dies ursprünglich erst zum 31. Dezember 2028. Diese Vorverlegung ist dem Wunsch nach früherer Transparenz geschuldet. Allerdings ist aktuell noch nicht absehbar, ob dann genügend, aussagekräftige Daten zu den Auswirkungen der Reform vorliegen.

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