Politik EU-Parlament vereinfacht Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Dezember 2025 hat das Europäische Parlament eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen – das sogenannte Omnibus-Paket – beschlossen, die vor allem kleinere und mittlere Unternehmen von Verwaltungsaufwand entlasten soll. Mit Anpassungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) will das EU-Parlament zudem die Wettbewerbsfähigkeit vieler Branchen stärken. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die neuen Regelungen bis zum 19. März 2027 in nationales Recht überführen.

Ziel des Omnibus-I-Pakets: den Kreis der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen deutlich einzugrenzen und den Umfang der Berichtspflicht zu reduzieren. Die Pflicht gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro. Der neu definierte Anwendungsbereich ist ab dem Geschäftsjahr 2027 verbindlich. Innerhalb des Omnibus-Pakets ist zudem ein Wahlrecht vorgesehen, welches betroffenen Unternehmen freistellt, ob sie für die Jahre 2025 und 2026 freiwillig berichten wollen. Nach den bisherigen CSRD-Richtlinien mussten Unternehmen lediglich zwei Merkmale erfüllen, um unter die Berichtspflicht zu fallen: mindestens 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt, eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einen Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro. Damit waren auch zahlreiche große Krankenhäuser und Klinikgruppen zur Berichterstattung verpflichtet.

Mit der Anhebung der Schwellenwerte werden über 80 Prozent der Unternehmen in der EU künftig nicht mehr unter die Berichtspflicht fallen – was auch medizinische Einrichtungen betreffen wird. Viele Kliniken haben in den vergangenen Jahren jedoch bereits Prozesse etabliert, um ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu erfassen und darüber zu berichten. Im Interview vom vergangenen September berichtete Agnes Höferle – zum Zeitpunkt des Gesprächs Abfallbeauftragte am ISAR Klinikum in München –, dass das Krankenhaus auch dann einen an die CSRD angelehnten Bericht erstellen wolle, wenn es nach dem damaligen Vorschlag nicht mehr dazu verpflichtet sei. Ziel sei es, transparent über die nachhaltigen Projekte der Klinik zu informieren.

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