IT-Sicherheitsgesetz jetzt auch für Kliniken Bundesregierung stimmt Änderungen der KRITIS-Verordnung zu

Die Bundesregierung hat am 31. Mai der vom Bundesminister des Innern vorgelegten Änderung der KRITIS-Verordnung zugestimmt. Die Rechtsverordnung ermöglicht es auf Grundlage des IT-Sicherheitsgesetzes, kritische Infrastruktur im Gesundheitswesen zu schützen. 110 Krankenhäuser mit mehr als 30.000 Behandlungsfällen pro Jahr wurden als bedeutsam für die stationäre medizinische Versorgung eingestuft. Die Verordnung trat noch im Juni 2017 in Kraft.

Der Marburger Bund begrüßt diesen Beschluss, gibt jedoch zu bedenken, dass kleinere Krankenhäuser bisher unberücksichtigt bleiben. Nach Ansicht der ärztlichen Interessenvertretung sind diese nicht weniger schutz- und unterstützungswürdig – auch sie waren in der Vergangenheit bereits Ziel für Cyber-Attacken.

Quellen