EpiLage-Fortgeltungsgesetz Klinikapotheken sollen erhöhte Arzneimittelbestände auch nach Pandemie aufrechterhalten

Um Lieferengpässe während der Corona-Pandemie zu vermeiden, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Sommer 2020 angeordnet, dass Klinikapotheken ihre Vorräte an bestimmten Medikamenten zur intensivmedizinischen Versorgung aufstocken müssen. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD fordern nun, diese Regelungen in Zukunft auch unabhängig von COVID-19 beizubehalten. Dafür stellten sie Anfang Februar einen Entwurf für einen Änderungsantrag zum „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ („EpiLage-Fortgeltungsgesetz“) im Bundestag vor.

„Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie hat sich gezeigt, dass eine erhöhte Bevorratung bestimmter Arzneimittel sinnvoll ist“, heißt es im Entwurf zur Begründung. Die Krankenhäuser und klinikversorgenden Apotheken sollen laut Forderung einen mindestens vierwöchigen Bedarf an parenteralen Arzneimitteln zur Versorgung in der Intensivmedizin abdecken. Dabei ist eine individuelle Auswahl der betreffenden Präparate, je nach Bedarf des zu versorgenden Krankenhauses, vorgesehen. In ihrem Gesetzesentwurf plädieren die Regierungsfraktionen insbesondere für eine Verlängerung der epidemischen Lage nationaler Tragweite über den 31. März 2021 hinaus. Statt eines vorher festgelegten Enddatums soll der Bundestag künftig alle drei Monate über ein Fortbestehen der EpiLage entscheiden.