Recycling Deutschland sammelt mehr Elektro- und Elektronikgeräte

Im Vergleich zu 2019 hat Deutschland 2020 seine Sammelquote von Elektroaltgeräten nahezu um ein Zehntel verbessern können. 9,5 Prozent bzw. 89.900 Tonnen an Elektro- und Elektronikaltgeräten wurden mehr gesammelt. Die Gesamtmenge des Elektroschrotts belief sich auf 1.037.000 Tonnen, wovon 899.300 Tonnen recycelt oder zur Wiederverwendung vorbereitet wurden. Damit stieg auch die Recyclingquote innerhalb eines Jahres um 1,3 auf 86,7 Prozent. Das Mehr an recycelten Geräten betrug 90.800 Tonnen – eine Steigerung um 11,2 Prozent.

Den Bärenanteil (28,7 Prozent) der gesammelten Elektro- und Elektronikaltgeräte machten mit 297.700 Tonnen Großgeräte wie Waschmaschinen, Großdrucker oder Nachtspeichergeräte aus. Photovoltaikanlagen wurden dabei nicht dazugezählt. Die zweitschwerste Gruppe stellten Kleingeräte wie Hi-Fi-Anlagen, Toaster oder Staubsauger dar, die auf 290.200 Tonnen bzw. 28 Prozent kamen. Kühl-, Gefrier- und Klimageräte, die als Wärmeüberträger zusammengefasst werden, hatten mit 190.400 Tonnen (18,4 Prozent) die drittgrößte Gewichtung.

Der Anteil der zur Wiederverwendung vorbereiteten Geräte war mit 1,9 Prozent respektive 19.500 Tonnen noch gering. Neue Regelungen sollen allerdings dazu beitragen, dass sich das in Zukunft bessern wird. Seit 1. März 2021 müssen nach der neuen Ökodesign-Richtlinie der EU für verschiedene Elektro- und Elektronikgeräte von den Herstellern Ersatzteile über bestimmte Zeiträume zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollen die betroffenen Geräte so gestaltet sein, dass entsprechende Teile mit herkömmlichem Werkzeug zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können. Das gilt für Kühlgeräte, Waschmaschinen und Waschtrockner, elektronische Displays (inklusive Fernsehgeräte), Geschirrspüler, Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, Elektromotoren, externe Netzteile, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (wie etwa Kühlgeräte in Supermärkten oder Verkaufsautomaten für Kaltgetränke), Transformatoren und Schweißgeräte. Von der besseren Reparierbarkeit profitieren auch Krankenhäuser, die sich dadurch mitunter von hohen Anschaffungskosten für Neugeräte befreien können.

Die neue Bundesregierung will die Vorgaben noch einmal verschärfen und auf Kleingeräte wie Handys und Laptops ausweiten. Ebenso sollen Lebensdauer und Reparierbarkeit ein „erkennbares Merkmal der Produkteigenschaft“ werden. Das „Recht auf Reparatur“ ist im Koalitionsvertrag festgehalten.

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