Geltendes Abfallrecht Rechtsgrundlagen für medizinische Abfälle

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, AbfRRL) in deutsches Recht um. (Foto: artjazz, Fotolia)
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, AbfRRL) in deutsches Recht um. (Foto: artjazz, Fotolia)

2012 hat der Gesetzgeber mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine Rechtsnorm geschaffen, die klar definiert, wie Abfälle innerhalb der Bundesrepublik gelagert, transportiert und entsorgt werden müssen. Das KrWG ist das Ergebnis einer umweltrechtlichen Entwicklungsphase, die bereits 1972 mit dem Abfallbeseitigungsgesetz begann. 1986 folgte das Abfallgesetz und 1994 das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Die jetzt gültige Norm schafft Rechtssicherheit, stärkt die Kreislaufwirtschaft und sensibilisiert mit einer fünfstufigen Abfallhierarchie für einen umweltbewussten wie auch kosteneffizienten Umgang mit Wertstoffen.

Krankenhäuser und Kliniken müssen wie alle anderen Unternehmen in der Bundesrepublik unter Beachtung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verstärkt daran arbeiten, Abfälle zu vermeiden und nach Möglichkeiten suchen, um einzelne Materialien oder Verbrauchsstoffe wiederzuverwenden. Nicht mehr zu verwendende Bestandteile und Abfälle müssen idealerweise recycelt oder energetisch verwertet werden. Der Weg zur Abfallbeseitigung und Deponierung ist erst der letzte Schritt in dieser Hierarchie.

Fünfstufige Abfallhierarchie

  • Abfallvermeidung
  • Wiederverwendung
  • Recycling
  • Sonstige Verwertung
  • Abfallbeseitigung

Zentrale Gesetze und Verordnungen

Neben den zentralen Regelungen des bundesdeutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind für Krankenhäuser und Kliniken insbesondere das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) sowie die Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV) wichtig.

Weitere zentrale Regelungen

  • Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)
  • Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV)
  • Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Verordnung zur Beförderungserlaubnis (BefErlV)
  • Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV)
  • Richtlinie für die Tätigkeit und Anerkennung von Entsorgergemeinschaften (EgR)

Landesabfallgesetze, kommunale Abfallsatzungen

Detailfragen und spezifische Handlungsempfehlungen, die sich in der täglichen Arbeit und Auseinandersetzung mit den rechtlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf Landesebene ergeben haben, sind durch entsprechende Landesabfallgesetze ergänzt worden. Hinzu kommen dem Landesrecht nachgeordnete kommunale Satzungen, die u.a. Regelungen über Entsorgungsanlagen, Behältnisse und Abfalltrennung enthalten können.

Abfallrechtliche Hierarchie

  • EU-Recht – Richtlinien, Verordnungen
  • Bundesrecht – Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften
  • Landesrecht – Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften
  • Kommunales Satzungsrecht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten

Krankenhäuser und Kliniken sind verpflichtet einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Er berät Klinikleitung und Mitarbeiter, überwacht den gesamten Abfallentstehungs- sowie Abfallentsorgungsprozess und achtet auf die Einhaltung aller rechtlichen Regelungen.

Aufgaben und Kompetenzen

  • Überwachung des gesamten Abfallentstehungs- und Abfallentsorgungsprozesses
  • Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und Regelungen sicherstellen
  • Interne Vorgaben (u.a. Arbeitssicherheit) berücksichtigen
  • Schulung, Beratung und Sensibilisierung von Mitarbeitern
  • Erstellung von Berichten über abfallbezogene Maßnahmen

Quellen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, AbfRRL) in deutsches Recht um. (Foto: artjazz, Fotolia)
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, AbfRRL) in deutsches Recht um. (Foto: artjazz, Fotolia)