Das Deutsche Institut für Zell- und Gewebeersatz (DIZG) hat bekannt gegeben, dass sich die Zahl an Gewebetransplantaten im vergangenen Jahr deutlich erhöht hat. Das Institut bereitete 2024 knapp 2.000 Gewebeteile mehr auf als im Jahr 2023. Damit belief sich die Zahl von Gewebespenden auf 69.900, die Patientinnen und Patienten in Deutschland sowie 24 weiteren europäischen Ländern zur Verfügung gestellt wurden. Auch die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG), die die Hälfte der Gewebetransplantationen in Deutschland vermittelt, bestätigt für das vergangene Jahr 2024 einen Anstieg an Spenden.
Solche Gewebetransplantate – wie beispielsweise Augenhornhaut, Herzklappen, Knochen, Sehnen und Bänder – nutzt man u. a. in der Orthopädie, Wirbelsäulenchirurgie, Weichgeweberekonstruktion sowie in der Verbrennungsmedizin. Gewebeteile können von lebenden Patientinnen und Patienten stammen, aber auch postmortal entnommen werden. Geregelt ist die Spende durch das Transplantationsgesetz. Im Vergleich zu Organen kann Gewebe teilweise bis zu 72 Stunden nach dem Tod einer Person entnommen werden. Patientinnen und Patienten können in ihrem Organspendeausweis festhalten, ob sie eine Gewebespende durchführen möchten. Möglich ist auch eine mündliche Bestätigung vor dem Tod der Patientin bzw. dem Patienten oder die Freigabe durch Angehörige.
Kliniken müssen Gewebetransplantate, die nicht verwendet werden können, laut der DGFG unter der Berücksichtigung hygienischer Standards verwerfen. Gewebeteile sind gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) nach Abfallschlüssel 18 01 02 zu entsorgen. Eine Verwendung der Gewebetransplantate für Forschungszwecke setzt ein vertraglich geregeltes Einverständnis voraus.