Anpassung LAGA M34 LAGA gibt neue Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung bekannt

Die Bund/Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) hat die Änderungen der „Mitteilung der LAGA 34, Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung, Anforderungen an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, an Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen“ veröffentlicht.

Die neuen Vollzugshinweise Mitteilung (M) 34 beinhalten grundlegende Informationen über Anwendungsbereiche und Ausnahmen der Gewerbeabfallverordnung sowie Begriffsbestimmungen. Des Weiteren finden sich Angaben zur Berechnung von Sortier- und Recyclingquoten als auch der Umgang mit gemischt gesammelten Abfällen.

Verpackte Lebensmittel müssen laut M34 getrennt von normalen Bioabfällen erfasst werden. Auch bei der Kaskadenvorbehandlung gibt es Neuerungen: Dabei müssen nun alle Aggregate durchlaufen werden, bevor die Vorbehandlung abgeschlossen ist.

Peter Kurth, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) steht der Veröffentlichung der LAGA-Vollzugshinweise positiv gegenüber: „Die Vollzugsbehörden in allen Bundesländern müssen auf dieser Basis nun flächendeckend und gleichlaufend die Verordnung durchsetzen“. Dennoch fordert er Verbesserungen der Recyclingquote für Vorbehandlungsanlagen. „Je mehr die Getrennthaltung der Abfallströme optimiert wird, wie vom Verordnungsgeber gefordert, desto weniger Wertstoffe werden zwangsläufig in den Gemischen zu finden sein“, so Kurth weiter.

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