Besondere Sorgfalt bei Abfällen mit Zika-Viren Zika als gefährlicher Abfall entsorgen

Der Zika-Virus hält die Welt in Atem. Übertragen durch den Stich infizierter Gelbfieber- oder Tigermücken, führt der Virus zu Ausschlag, Kopf-, Gelenk- und Muskelschmerzen, Bindehautentzündung und Fieber. Bei Kindern im Mutterleib löst Zika gefährliche Mikrozephalie und andere Fehlbildungen des Gehirns aus. Aktuell breitet sich der Virus in Mittel- und Südamerika aus. Besonders schwer ist Brasilien betroffen: 7.000 Fälle von Mikrozephalie respektive Schädigungen des zentralen Nervensystems wurden seit Oktober 2015 bei Neugeborenen verzeichnet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat dazu die „Gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ ausgerufen.

Angesichts dieses aktuellen, besonders starken Ausbruchs des bereits seit 1947 bekannten Zika-Virus haben sich im Mai 150 Wissenschaftler und Gesundheitsexperten gegen die Austragung der Olympischen Spiele in Rio de Janeiro/Brasilien vom 5. bis 21. August 2016 ausgesprochen. Die WHO weist diese Forderung zurück. Olympia würde die weltweite Ausbreitung von Zika nicht signifikant beeinflussen, hieß es in einer offiziellen Erklärung. In Rio selbst gehen die Behörden mit Pestiziden gegen das Virus bzw. die infizierten Mücken vor.

Was Abfallbeauftragte über Zika wissen müssen

  1. Seit dem 1. Mai 2016 besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Zika-Infektionen im Bundesgebiet.
  2. In Deutschland wurden bis April 2016 einige Dutzend Zika-Infektionen diagnostiziert, hauptsächlich bei Reiserückkehrern aus Süd- und Mittelamerika sowie Asien.
  3. Die Symptome ähneln anderen von Mücken übertragenen Infektionen und treten innerhalb von 3 bis 12 Tagen nach dem Mückenstich auf.
  4. Das Zika-Virus ist über den Stich infizierter Mücken und durch ungeschützten Sex übertragbar. Ob die Viren auch durch Urin und Speichel übertragbar sind, ist bisher nicht bekannt. Im Blut ist die Infektion nur kurze Zeit nachweisbar.
  5. Blut, Urin, Sperma, Speichel und andere mit dem Zika-Virus infizierte Abfälle müssen als gefährlicher Abfall nach AS 180103* entsorgt werden. Nähere Informationen zur Entsorgung entnehmen Sie unserem Abfall-ABC.

Quellen