Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Mitarbeitern DSGVO-Neuregelung entlastet Arztpraxen und Apotheken

Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 wurden die Datenschutz-Regulierungen in Deutschland verschärft. Seither mussten auch Kleinunternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern, die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten berufen. Unter diese Regelung fielen auch zahlreiche Arztpraxen und Apotheken.

Im „Zweiten Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz“ hat der Bundestag diese Regelung nun gelockert. Demnach müssen laut § 38 Absatz 1 Satz 1 Betriebe künftig erst ab 20 mit personenbezogenen Daten betrauten Mitarbeiten einen Datenschutzbeauftragten stellen.

Ziel der Änderung ist es, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten. Bei Datenschützern stößt die Neuregelung auf Kritik. Vor Inkrafttreten muss der Bundestag dem Gesetz noch zustimmen.

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