Immer weniger opioidhaltige Schmerzmittel verordnet Verordnungen rückläufig, Wirkstoffstärke nimmt zu

Der Missbrauch von opioidhaltigen Schmerzmitteln hat sich in den USA seit Ende der 1990er Jahre zu einem immer größeren Problem entwickelt. Die Opferzahlen nehmen, vor allem in den letzten Jahren, immer stärker zu. Hinweise auf eine ähnliche Problematik in Deutschland gibt es bis dato nicht. Im Gegenteil: Laut einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS) ist die Zahl der Verordnungen zwischen 2005 und 2020 um 19 Prozent zurückgegangen. Die Erhebungsdaten schließen 20 Prozent der deutschen Allgemeinbevölkerung ein und stammen aus der „German Pharmacoepidemiological Research Database“ (GePaRD). Hier werden Abrechnungsdaten von etwa 25 Millionen Versicherten verwaltet, die im Erhebungszeitraum bei der DAK-Gesundheit, AOK Bremen/Bremerhaven, Techniker Krankenkasse oder hkk Krankenkasse versichert waren.

Während 2005 noch 52 von 1.000 Patientinnen und Patienten Opioide erhielten, wurden die Mittel 2020 nur noch in 42 Fällen verschrieben. Trotz des deutlichen Rückgangs stellen Forscherinnen und Forscher einen Trend zu immer stärkeren Opioiden fest. Einen Missbrauch konnte man bei knapp 2,1 Prozent der Patientinnen und Patienten identifizieren – besonders anfällig sei hier die Altersgruppe der 20- bis 39-Jährigen. Sowohl BfArM und BIPS als auch der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, sehen aber keine Anzeichen für ein Problem mit ähnlicher Tragweite wie in den USA. Dennoch sei zukünftig ein bundesweites Monitoring- und Warnsystem – insbesondere für synthetische Opioide – erforderlich.

Fast alle Opioide unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), weshalb im Umgang, bei der Lagerung sowie Entsorgung besondere Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind. Kleinere Mengen können nach Abfallschlüssel 18 01 04 entsorgt werden, größere Mengen nach ASN 18 01 09. Gemäß § 16 BtMG sind nicht mehr verkehrsfähige Betäubungsmittel in Gegenwart zweier Zeugen zu vernichten und müssen so beseitigt werden, dass eine Wiedergewinnung ausgeschlossen ist und Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen geschützt sind. Dafür werden Kapseln und Tabletten zerrieben, flüssige Mittel auf Zellstoff gegeben und anschließend entsorgt. Darüber hinaus hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) 2018 einen Leitfaden zur Entsorgung fentanylhaltiger Schmerzpflaster herausgegeben. Laut diesem sind die Pflaster direkt nach dem Gebrauch so zusammenzufalten, dass der Wirkstoff eingeschlossen wird. Die Pflaster können in einer unauffälligen Tüte in die Abfalltonne gegeben oder alternativ in Spritzenabwurfbehältern gesammelt und bei einer geeigneten Sammelstelle abgegeben werden.

Quellen