Hantaviren sind weltweit verbreitet und können teils lebensgefährliche Krankheiten auslösen. Auch wenn eine Übertragung von Mensch zu Mensch über den Kontakt mit infizierten Körperflüssigkeiten möglich ist, werden die Viren in erster Linie über Kot und Urin von Nagetieren wie Mäusen und Ratten übertragen. Der Schutz vor Hantavirusinfektionen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen betrifft daher nicht nur den sicheren Umgang mit kontaminierten Materialien aus der Patientenversorgung, sondern auch die Schädlingsbekämpfung spielt hier eine zentrale Rolle.
Beim Hantavirus handelt es sich nicht um ein einzelnes Virus, sondern eine Familie einzelsträngiger RNA-Viren. Während der Andenvirus – eine Art des Hantavirus – erwiesenermaßen direkt von Mensch zu Mensch übertragen wird, beschränkt sich der Übertragungsweg der in Deutschland und Europa verbreiteten Viren nahezu ausschließlich auf Kontakt mit Nagern bzw. deren Ausscheidungen. Hierzulande durch Hantaviren verursachte Krankheiten sind somit meist reine Zoonosen, die auf die Exposition durch Nagetierausscheidungen zurückgehen. Betroffene infizieren sich häufig über die Luft durch aufgewirbelten Staub, der mit erregerhaltigem Kot, Urin oder Speichel kontaminiert ist. Eine Infektion kann jedoch auch über Hautkontakt (bei kleinen Wunden), den Verzehr verunreinigter Lebensmittel oder Tierbisse erfolgen. Ein Mäuse- oder Rattenbefall stellt daher ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, das gerade in Gesundheitseinrichtungen besonders brisant ist. Darüber hinaus besteht bei der in Europa vorherrschenden Virusspezies – dem Puumala-Virus – die Möglichkeit einer Übertragung durch Blut- oder Thrombozytentransfusionen.
Krankheitsverläufe bei Infektion mit Hantaviren
Die meisten Hantaviren können hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom (HFRS) hervorrufen. Je nach Virusart kann dies schlimmstenfalls mit schweren Symptomen wie hohem Fieber, inneren Blutungen, Durchfall, Erbrechen und Nierenversagen einhergehen. Die Schwere der Krankheit hängt maßgeblich vom verursachenden Virus ab, wobei sich die in Deutschland verbreitetste Virusvariante – der Puumala-Virus – durch einen eher milden Verlauf und eine geringe Sterblichkeitsrate (< 1 %) auszeichnet. Betroffene leiden meist an grippeähnlichen Symptomen, die etwa drei bis vier Tage anhalten. In 70 bis 80 Prozent der Fälle verläuft eine Infektion mit dem Erreger sogar symptomfrei. Allerdings gibt es auch in der Bundesrepublik aggressivere Hantaviren wie das durch die Gelbhalsmaus übertragene Dobrava-Belgrad-Virus. Die Letalität („Tödlichkeit“ der Krankheit) einer HFRS-Erkrankung liegt zwischen zehn bis 15 Prozent.
Eine weitere gefährliche Krankheit, die jedoch ausschließlich durch das in Nord- und Südamerika beheimatete Sin-Nombre-Virus hervorgerufen wird, ist das Hantavirus-induzierte kardiopulmonale Syndrom (HCPS). Dabei füllt sich die Lunge im späten Krankheitsverlauf mit Flüssigkeit (Lungenödem), was schließlich zu einem schweren Atemnotsyndrom (ARDS) führt. 25 bis 40 Prozent der HCPS-Fälle verlaufen tödlich.
Entsorgung nach AS 180103*
Eine nachgewiesene Infektion durch Hantaviren ist, ebenso wie eine HFRS-Erkrankung (oder jegliche andere Form von virusbedingtem hämorrhagischem Fieber), nach § 7 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Auch wenn die Übertragung von Mensch zu Mensch eher untypisch ist, sind die Viren dennoch im Blut, Rachen- und Wundsekret sowie Urin von Infizierten nachweisbar. Diese Erreger können auch nach Wochen noch aktiv sein. Abfälle, die mit solchen Körperflüssigkeiten kontaminiert sind, gelten als gefährlich und müssen laut LAGA-Mitteilung 18 gemäß Abfallschlüssel 18 01 03* gesammelt und entsorgt werden. Die Sammlung hat unmittelbar am Ort des Anfallens „in geeigneten, reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten“ Behältnissen zu erfolgen, die fest zu verschließen sind. Ein Verdichten oder Zerkleinern der Abfälle ist nicht zulässig. Für den Transport sind die Behältnisse laut Gesetzgeber mit einem Gefahrzettel inkl. Abfallbezeichnung, Abfallschlüsselnummer sowie den Kontaktdaten der Einrichtung und des Entsorgers zu kennzeichnen.
Ansteckungsgefährlicher Stoff der Kategorie A
Darüber hinaus gelten Hantaviren, die HFRS auslösen, laut ADR als ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A. Abfälle, die Hantaviren enthalten, sind – wie Ebola-Abfälle [interner Link: https://www.abfallmanager-medizin.de/themen/gewappnet-fuer-den-krisenfall-entsorgung-von-ebola-abfaellen/] – nach den Vorschriften für die UN-Nummer 2814 gemäß Verpackungsanweisung P 620 zu verpacken und zu transportieren. Bei ausschließlich festen Abfällen, die mit Hantaviren kontaminiert sind, ist auch eine Behandlung nach UN 3549 möglich. In diesem Fall ist der Verpackungsanweisung P 622 zu folgen.
Prävention gegen Hantaviren in Krankenhäusern
Die größte potenzielle Gefahr durch Hantaviren geht in Krankenhäusern weniger von infizierten Patientinnen und Patienten als von Mäusen und Ratten aus. In der „Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“ des Robert Koch-Instituts finden sich klare Anforderungen an Kanal- und Schachtverbindungen sowie Leitungen in Kliniken, die bereits beim Krankenhausbau zu beachten sind. Sind diese Verbindungen erst einmal von Schädlingen befallen, ist es schwer, sie wieder loszuwerden, da der Mensch in diese Bereiche nicht vordringen kann, um ihnen ausreichend entgegenzuwirken. Daher sind alle „Kanal- und Schachtöffnungen zu Außenbereichen, die nicht durch Fenster, Türen oder Klappen gesichert sind,“ mithilfe von ausreichend engmaschigen Gittern zu schützen.
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) definiert in ihren „Hygieneanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln in Krankenhäusern, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen und neuen Wohnformen“ bestimmte Handlungsanweisungen zur Schädlingsbekämpfung und Entsorgung von Lebensmitteln falls es zu einem Befall kommt. Demnach ist in Stationsküchen, Gemeinschaftsspeisesälen, Pantryküchen und Buffet-Versorungen eine Schädlingsbekämpfung nach DIN 10523 (Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich) umzusetzen.
Diese umfasst:
- Schädlingsmonitoring und -bekämpfung nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb (Hinterlegung im Hygieneplan),
- präventive schädlingssichere Lagerung aller Lebensmittel in geschlossenen Behältnissen,
- wöchentliche gezielte, visuelle Kontrolle auf Schädlingsbefall und
- die Veranlassung einer unmittelbaren Schädlingsbekämpfung bei Bedarf.
Darüber hinaus sind in der Entsorgung von Lebensmitteln folgende Punkte zu beachten:
- Strikte Abfalltrennung,
- mindestens einmal täglich organische Lebensmittel-Abfälle entsorgen und abtransportieren,
- Zwischenlagerung und Transport in verschlossenen Behältern,
- Reinigung der Behälter nach Gebrauch und
- die Abgabe von Speiseabfällen nur an einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb (Verbot der Verfütterung).




