Entsorgung von Asthmasprays

Leere Asthmadosieraerosole als Gefahrgut entsorgen (Foto: Sherry Young, Fotolia)
Leere Asthmadosieraerosole als Gefahrgut entsorgen (Foto: Sherry Young, Fotolia)

Der Gesetzgeber sieht vor, Altarzneimittel über den gewöhnlichen Hausmüll zu entsorgen. Da in Deutschland der sogenannte Siedlungsabfall per Gesetz verbrannt und so die Arzneistoffe unschädlich gemacht werden, ist dieser Vorgang aus Umweltsicht unkritisch. Dennoch finden sich bei dieser Regelung auch Grauzonen. Die Entsorgung von Asthma-Dosieraerosolen ist beispielsweise in Deutschland nicht eindeutig geregelt.

Laut der Weltgesundheitsorganisation leiden weltweit etwa 230 Millionen Menschen an Asthma. Bei den Asthma-Medikamenten stellen die treibgasbetriebenen Dosieraerosole die größte Gruppe der Arzneimittel zur Inhalation dar. Sie bestehen aus einer druckfesten Aluminiumdose mit Dosierventil sowie einer Dosenhalterung aus Kunststoff mit verschließbarem Deckel. Zu jeder Arznei werden Hinweise zur richtigen Aufbewahrung, zu den Aufbrauchfristen und zu deren ordnungsgemäßen Entsorgung in der Packungsbeilage angegeben. Ein Blick in diverse Beipackzettel unterschiedlicher Asthmasprays zeigt, das es sich hierbei nicht um Medikamente handelt, die einfach im Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Beipackzettel informiert über Entsorgungswege

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Entsorgung von Medikamenten und Arzneimitteln. Abfallrecht ist Landesrecht und durch entsprechende Verordnungen letztlich Kommunalsache. Städtische Gewerbehöfe und Schadstoffmobile nehmen Arzneimittel von Patienten kostenlos zurück. Auch Apotheken bieten diesen Service teilweise an. Grundsätzlich sind diese allerdings nicht verpflichtet, Altarzneimittel anzunehmen, seit das zentrale Entsorgungssystem Remedica zum Jahresende 2016 eingestellt wurde. In fast jedem Beipackzettel von Asthmadosieraerosolen findet sich der Hinweis: „Darf nicht im Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihre Apothekerin oder Ihren Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen.“

Um die Umwelt und Gewässer nachhaltig zu schützen und die Wirksamkeit von Medikamenten zu erhalten, ist die sachgemäße Entsorgung von Arzneimitteln sehr wichtig. Wie die Entsorgung in der jeweiligen Kommune geregelt ist, kann von jedem Bürger unter der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung eingerichteten Seite www.arzneimittelentsorgung.de eingesehen werden.

Abfallbeauftragte, die momentan noch den Gelben Sack oder die Gewerbeabfalltonne für die Spraydosen nutzen, sollten sich im Klaren darüber sein, dass der Grüne Punkt lediglich aussagt, dass die Verpackung lizenziert ist. Letztendlich handelt es sich um gefährlichen Abfall, der von einem zertifizierten Entsorger als Gefahrgut entsorgt werden muss.

Spraydosen sind gefährlicher Abfall

Dosieraerosole enthalten problematische Inhaltsstoffe: leicht entzündliche, explosive und gesundheitsgefährdende Gase. Insbesondere bei hohen Temperaturen geht von den Behältern eine Explosionsgefahr aus. Aus diesem Grund dürfen die Sprays nicht über 30 Grad Celsius gelagert werden. Da die Behälter meist eine unter Druck stehende Flüssigkeit enthalten, müssen sie vor Hitze, direkter Sonneneinstrahlung und Frost geschützt werden. Diese Aufbewahrungsbedingungen für Treibgasdosen sind im § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) klar geregelt.

Problematisch ist zudem die begrenzte Haltbarkeit der Arzneien. Teilweise können die Sprays nach Anbruch nur sechs Wochen verwendet werden. Durch diese kurze Anwendungsdauer werden die meisten Sprays nicht vollständig entleert. Zudem sind auch restentleerte Spraydosen nie vollständig entleert. Es bleiben immer geringe Mengen des Gases bzw. der Wirkstoffe in der Dose. Die Spraydose gehört somit zu den gefährlichen Abfällen, bis das Treibgas und der Wirkstoff sicher und ordnungsgemäß entfernt wurden. Dosieraerosole müssen deshalb nach dem Abfallschlüssel 150110* (Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind) oder 160504* (gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)) entsorgt werden.

Die ordnungsgemäße Entsorgung darf somit nicht über die Restmülltonne oder über den Gelben Sack stattfinden. Die Spraydosen weisen unterschiedliche gefahrenrelevante Eigenschaften auf, die eine Beförderung als Gefahrgut bedingen. Restentleerte Spraydosen fallen demnach unter die Gefahrgutnummer UN 1950.

Quellen

Leere Asthmadosieraerosole als Gefahrgut entsorgen (Foto: Sherry Young, Fotolia)
Leere Asthmadosieraerosole als Gefahrgut entsorgen (Foto: Sherry Young, Fotolia)