Vom Robert Koch-Institut anerkannte Desinfektionsmittel und -verfahren

Bei der Reinigung von Instrumenten steht die desinfizierende Wirkung im Vordergrund (Foto: flywish, Fotolia)
Bei der Reinigung von Instrumenten steht die desinfizierende Wirkung im Vordergrund (Foto: flywish, Fotolia)

Desinfektion ist ein weites Feld, das theoretisch von teils altertümlichen Hausmitteln bis zu labortechnisch entwickelten Chemikalien reicht. Wo jedoch wie im Gesundheitsdienst Wirksamkeit und Sicherheit von Desinfektionsverfahren von höchster Bedeutung sind, bedarf es eindeutiger Richtlinien. Das Robert Koch-Institut (RKI) führt daher eine Liste der von ihm geprüften Desinfektionsmittel und -verfahren für die Entseuchung gemäß §18 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz/IfSG). Ein allgemeiner Überblick.

Wirkungsbereiche der Desinfektionsverfahren

Die Desinfektionsverfahren sind nach ihren Wirkungsbereichen in vier Kategorien von A bis D gegliedert.

  •  A: tötet vegetative Bakterien, Mykobakterien, Pilze und Pilzsporen ab
  • B: inaktiviert Viren
  • C: tötet Milzbrandsporen ab
  • D: tötet Sporen von Gasödem- und Wundstarrkrampferregern ab

Thermische Desinfektionsverfahren

Neben dem Verbrennen oder Kochen in Wasser führt das RKI noch eine Reihe thermischer Dampfdesinfektionsverfahren an. Kochen mit Wasser erfordert eine Desinfektionstemperatur von 100 °C und für die Wirkungsbereiche A und B eine Einwirkzeit von mindestens drei Minuten. Soll eine Wirkung gemäß der oben genannten Bereiche A, B und C erreicht werden, ist eine Einwirkzeit von mindestens 15 Minuten erforderlich.

Verseuchte Objekte, die bei einer Erhitzung auf 105 °C noch nicht vollständig desinfiziert sind, müssen mit Dampfinfektionsverfahren behandelt werden. Diese ermöglichen es, die Luft aus dem Gegenstand zu verdrängen. Sind alle Teile des zu desinfizierenden Objektes vollständig mit gesättigtem Wasserdampf bedeckt und haben die notwendige Desinfektionstemperatur angenommen, beginnt die eigentliche Einwirkzeit. Für poröse Objekte (Bettenausstattungen, Matratzen) wurde das fraktionierte Vakuumverfahren entwickelt. Da von anfallendem Abwasser und Abluft keine Gefahren ausgehen dürfen, sind auch diese nachzubehandeln (DIN 58949, Teil 2). Darüber hinaus müssen auch die Bedienungsempfehlungen für die Systeme und Anlagen zur Desinfektion berücksichtigt und alle Funktionen geprüft werden (DIN 58949, Teil 3).

  • Dampf-Strömungsverfahren: Gesättigter Wasserdampf, mind. 100 °C, Einwirkzeit mind. fünf Minuten für Wirkungsbereiche A und B bzw. mind. 15 Minuten für die Wirkungsbereiche A, B und C
  • Fraktioniertes Vakuumverfahren (VDV-Verfahren): Luft wird aus Kammer und Objekt entfernt, Desinfektion mit Sattdampf, Trocknung des Objektes durch Evakuieren
  • Vakuum-Dampf-Vakuum-Verfahren: Das Prozessrohr wird vollständig evakuiert, anschließende Desinfektion des Objektes mittels Direktdampf. Parallel erfolgt in einer Vakuum- und
    Kondensationsstation (die auch das Vakuum für den Prozess erzeugt) eine Desinfektion des Abdampfes mit anschließender Kondensation und Ableitung ins Abwassernetz.

Die Desinfektionskammer muss vakuumdicht und der erforderliche Dampf frei von Luft- sowie Fremdgasen (DIN EN 285) sein. Zudem ist darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Drücke eingehalten werden (Vakuumphase: max. +10 mbar; Zwischendampfstöße: max. -10 mbar). Das Robert Koch-Institut empfiehlt folgende Systeme:

  • System Belimed
  • System Belimed Sauter
  • System Miele
  • System MMM
  • System Webeco

Bei bestimmten Systemen wie REKOMED ist die Desinfektion medizinischer Abfälle mit einer Verwertung der anschließend nicht länger gefährlichen Stoffe in der Strom- und Dampferzeugung gekoppelt.

Chemische Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Für chemische Mittel und Verfahren führt das Robert Koch-Institut grundlegende Anforderungen und Einschränkungen auf:

  • Chemische Mittel dürfen zum Gebrauch ausschließlich mit reinem Wasser verdünnt werden.
  • Gebrauchsverdünnungen mit Reinigungsmitteln o. Ä. sind nicht zulässig.
  • Desinfektionsmitteldosiergeräte müssen geprüft und zugelassen sein (u.a. Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM), RKI, Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention [interner Link]).
  • Erteilte Auflagen und Hinweise für die Benutzung von Desinfektionsmitteldosiergeräten müssen beachtet werden.
  • Um Medizinprodukte (Instrumente) aufzubereiten, dürfen nur Desinfektionsmittel verwendet werden, die nachgewiesenermaßen für die Wirkungsbereiche A und B zugelassen sind.
  • Hände werden mit Desinfektionsmittel eingerieben, während der gesamten vorgeschriebenen Einwirkzeit feucht gehalten und bei Bedarf (massiv, sichtbar oder mit Tuberkulose-Bakterien kontaminiert) ein weiteres Mal desinfiziert; nach Ablauf der Einwirkungszeit darf das Desinfektionsmittel mit Wasser in Berührung kommen.

Das Robert Koch-Institut führt eine Liste der für Instrumenten-, Wäsche-, Flächen- und Händedesinfektion geprüften bzw. anerkannten Mittel und Wirkstoffe auf.

Besondere Desinfektionsverfahren

Wäschedesinfektion in Waschmaschinen

Bei der Desinfektion von Wäsche in Waschmaschinen müssen sowohl die Konzentration des Desinfektions- und Waschmittels als auch das Flottenverhältnis (Flotte = Flüssigkeitsmenge) und die Temperatur während der Einwirkzeit stimmen. Am Ende sind Wäsche, Flotte und der Maschineninnenraum desinfiziert. Erst nach der Desinfektionsphase darf Wasser aus der Maschine abfließen. Ebenso dürfen keine Gefahren von Abluft ausgehen. Nach dem aktuellen Stand der Technik erfüllen folgende Waschmaschinen die geforderten Mindestvoraussetzungen des RKI:

  • diskontinuierlich arbeitende Trommelwaschmaschinen
  • kontinuierlich arbeitende Trommelwaschmaschinen (wie aufgeführt): Waschstraße Senking P50/P36, Hersteller: Jensen GmbH, Waschstraße Senking P25, Hersteller: Jensen GmbH

Bei thermischen Desinfektionswaschverfahren muss die Konzentration der Waschmittel mit den Herstellervorgaben einhergehen und die Eignung der Waschmittel durch Gutachten (textiltechnische Gutachten) nachgewiesen sein. Wird ein chemothermisches Desinfektionswaschverfahren angewendet, sind insbesondere die Angaben zum Verfahrensablauf exakt einzuhalten.

Für die Aufnahme von (weiteren) Wäschedesinfektionsverfahren in die Liste des RKI müssen diese verschiedene Anforderungen erfüllen. Zunächst ist ihre Wirksamkeit praxisnah zu prüfen. Da bei chemothermischen Wäschedesinfektionsverfahren die Qualität der Prüfkörper von entscheidender Bedeutung ist, sind bestimmte Referenzverfahren gemäß der VAH-Methode 17 durchzuführen:

  • Wäschedesinfektionsverfahren bei Temperaturen < 60 °C: mit 40 °C und einer Einwirkzeit von 20 min (empfohlenes Flottenverhältnis 1:5)
  • Wäschedesinfektionsverfahren bei Temperaturen ≥ 60 °C: mit 60 °C und einer Einwirkzeit von 15 min (empfohlenes Flottenverhältnis 1:5)

Die Reduktion der Testorganismen auf den kontaminierten Prüfkörpern in diesen Referenzverfahren muss ≤ 3 lg betragen. Zusätzlich zu den kontaminierten Prüfkörpern sind nach VAH-Methode 17 im Anschluss auch sterile Prüfkörper einzusetzen, auf denen infolge der Behandlung in der Waschmaschine Wachstum der Testorganismen nachgewiesen werden muss.

Zudem bedarf es einer Prüfung der viruziden Wirksamkeit. Zum Nachweis dieser sind Gutachten und Prüfberichte nach DIN EN 14476 [4] mit dem vollständigen Verfahren vorzulegen. Darüber hinaus muss in den Prüfberichten mit Kontrollen gemäß der Leitlinie der DVV/RKI ([5] Ziffer 5.1 und 7.7 oder [6] Ziffer 5.1 und 7.6) gezeigt werden, dass der Test jeweils valide und die Qualität der Testviren gesichert ist. Im Übrigen sind mindestens zwei Prüfungen sowie das Einhalten des Konfidenzintervalls bei den Ergebnissen notwendig.

Instrumentendesinfektion in Reinigungs- und Desinfektionsgeräten

Bei der Prüfung von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten für Instrumente durch das RKI stand die desinfizierende Wirkung im Vordergrund – die Reinigungsleistung wurde hingegen außer Acht gelassen. Die abschließende Einschätzung wurde auf Grundlage der „Prüfrichtlinie des Bundesgesundheitsamtes zur Prüfung von thermischen Desinfektionsverfahren in Reinigungsautomaten“ (Bundesgesundheitsblatt [1980] 23:36–367) gegeben. Folgende Anmerkungen und Hinweise sind zu beachten:

  • Die Wirksamkeit wurde nur für das eingetragene Programm nachgewiesen.
  • Herstellervorschriften für Bedienung und Beladung sind zu beachten.
  • Nur vom Hersteller empfohlene Reinigungsmittel dürfen verwendet werden.
  • Erst nach der Desinfektionsphase darf Wasser aus der Maschine austreten bzw. eine Flotte abgelassen werden.
  • Von Abluft darf keine Gefahr ausgehen (abführen, nachbehandeln).

Für die thermische Desinfektion und Reinigung von Instrumenten, Laborgläsern und Zubehör von Anästhesiegeräten wird folgende Empfehlung bezüglich Reinigungssystemen ausgesprochen:

  • System Belimed, Wirkungsbereiche: A und B
  • System BHT Hygiene Technik, Wirkungsbereiche: A und B
  • System Lancer, Wirkungsbereich: A bzw. nach 10-minütiger Einwirkzeit Wirkungsbereiche: A und B
  • System Riebesam, bei 10-minütiger Einwirkungszeit Wirkungsbereiche: A und B
  • Betriebsdaten und Apparatetypen der einzelnen Systeme finden Sie hier.

Raumdesinfektion

Sollte eine besondere Infektionsgefahr bestehen oder eine Wischdesinfektion unzureichend sein, können durch Verdampfen oder Vernebeln von Desinfektionsmitteln ganze Räume inklusive aller Oberflächen desinfiziert werden. Bei einer Raumdesinfektion ist zudem eine zusätzliche Flächendesinfektion bzw. Wischdesinfektion obligatorisch.

  • Verdampfen oder Vernebeln von verdünnter Formaldehyd-Lösung, Wirkungsbereiche: A und B
  • Begasung mit Wasserstoffperoxid (keine Verfahrensprüfung möglich, da die Wirksamkeit von örtlichen Bedingungen, Verfahrens- und Geräteart abhängig ist)

Desinfektion von Abfällen

Für die Desinfektion von Abfällen sind thermische Verfahren anzuwenden. Neben dem Verbrennen (Wirkungsbereiche A bis D) und dem Kochen mit Wasser stehen Verfahren der Dampfdesinfektion zur Verfügung (Dampfströmungsverfahren, fraktioniertes Vakuumverfahren). Zudem gibt es Sonderverfahren für flüssige Abfälle sowie Nassabfälle (System Meteka) und zur Behandlung von HEPA-Filtern in Sicherheitswerkbänken (Klasse 2), etwa das System STERIS oder die Begasung mit Formaldehyd.

Quellen

Bei der Reinigung von Instrumenten steht die desinfizierende Wirkung im Vordergrund (Foto: flywish, Fotolia)
Bei der Reinigung von Instrumenten steht die desinfizierende Wirkung im Vordergrund (Foto: flywish, Fotolia)