Corona-Impfung Überschuss an Covid-19-Impfstoff in Arztpraxen steigt

Aufgrund sinkender Nachfrage und begrenzter Haltbarkeit bleibt immer mehr Covid-19-Impfstoff in deutschen Arztpraxen übrig, der entsorgt werden muss. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um das Corona-Vakzin des Pharmaunternehmens AstraZeneca, das laut einer Aussage des Vorsitzenden des Hausärzteverbandes Nordrhein e. V. Oliver Funken kaum noch angenommen werde. Er kritisierte zudem die fehlende Möglichkeit für Hausärzte, übrig gebliebene Impfstoffe an den Bund zurückzugeben. Diese können lediglich an andere Praxen oder Impfzentren abgegeben werden, der Bund weist eine Rücknahme aus haftungsrechtlichen Gründen ab. Einer bundesweiten Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland zufolge drohen bis zu 3,2 Millionen Impfstoffdosen aus Arztpraxen im Herbst zu verfallen. Wie viele bereits entsorgt worden sind, ist nicht bekannt, weil Ärzte nicht zu einer entsprechenden Meldung verpflichtet sind.

Auch in den zentralen Landeslagern wird dies zunehmend zum Problem: Allein das Bundesland Bayern musste seit Beginn der Pandemie bereits 53.000 abgelaufene Impfdosen vernichten, mehr als die Hälfte davon im Juli dieses Jahres. „Es ist ein Debakel, dass in mehreren Bundesländern nicht alle Impfdosen genutzt werden können und einige sogar verfallen und entsorgt werden müssen“, kritisiert Michael Theurer, Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion, in einer Pressemitteilung. Im Gegensatz zu den Arztpraxen können Impfzentren nicht mehr benötigte und noch haltbare Dosen über die Länder an den Bund zurückgeben. Bis zum Jahresende sollen mindestens 30 Millionen Dosen an Entwicklungsländer und andere Staaten gespendet werden, davon 80 Prozent über die internationale Hilfsinitiative Covax.

Abgelaufene und nicht mehr nutzbare Chargen aus Arztpraxen oder Impfzentren sind unter Beachtung der Verpackungsvorgaben der Entsorgungsanlage und zur Vermeidung einer missbräuchlichen Weiterverwendung unter der Abfallschlüsselnummer 180109 „Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 180108* fallen“ fachgerecht zu entsorgen.

Quellen