Covid-19-Impfung Bundesgesundheitsministerium bietet Aufklärungsmaterialien an

Zum Start der Corona-Impfung in Deutschland hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Dezember 2020 bundesweit einheitliche und barrierefreie Aufklärungs- und Einwilligungsmaterialen für alle Interessenten wie auch Ärzte bereitgestellt. Diese stehen sowohl bei Impfungen in Alten- und Pflegeheimen sowie Impfzentren als auch im Informationsportal des BMG kostenfrei zur Verfügung. Zu den Unterlagen gehören unter anderem ein Aufklärungsmerkblatt für zu impfende Personen, ein Infopapier zum Ablauf in den Impfzentren sowie ein Ärzte-Leitfaden für das Patientengespräch. Alle Materialien werden laufend aktualisiert.

Das Aufklärungsmerkblatt beschreibt beispielsweise die Wirkungsweise der eingesetzten Impfstoffe (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna) und erläutert mögliche Impfreaktionen, Nebenwirkungen und das notwendige Verhalten vor und nach der Injektion. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass ein ausreichender Impfschutz erst 7 Tage nach der zweiten Impfung gewährleistet ist. Die Wirksamkeit betrage je nach verwendetem Impfstoff bis zu 94 bzw. 95 Prozent. Im Aufklärungsmerkblatt heißt es außerdem, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht geimpft werden sollen. Auch wer an Fieber über 38,5 °C leide, solle mit der Impfung bis zur Genesung warten.

Personen, bei denen in der Vergangenheit das Coronavirus nachgewiesen wurde, müssen laut dem Dokument vorerst nicht geimpft werden. Zu Impfungen während der Schwangerschaft und Stillzeit seien noch keine ausreichenden Erfahrungen vorhanden. „Die STIKO [Ständige Impfkommission] empfiehlt die generelle Impfung in der Schwangerschaft derzeit nicht“, heißt es im Merkblatt. „In Einzelfällen kann Schwangeren mit Vorerkrankungen, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung eine Impfung angeboten werden.“

Quellen