Digitalisierung Fristverlängerung für Digitalprojekte in Kliniken

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband verständigten sich im Rahmen der sogenannten Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung für die Fristverlängerung der Digitalprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Damit haben Kliniken nun Zeit, ihre Digitalisierungsprojekte – beispielsweise zur Dokumentation von Pflege und Behandlung, für das Medikamentenmanagement oder Patientenportale – auch noch nach 2024 abzuschließen. Die neue Vereinbarung setzt aber voraus, dass die Umsetzung der Projekte bis Ende 2024 beauftragt sein muss.

Mit den Fördermitteln haben Krankenhäuser die Möglichkeit, ihre Arbeitsprozesse sowie das Qualitätsmanagement zu optimieren, Schwachstellen zu identifizieren und Ressourcen besser einzusetzen. Kliniken können einen Teil der Fördermittel mit der neuen Vereinbarung nun bereits vorab erhalten, was den Druck auf die Krankenhäuser reduziert, die Mittel schnellstmöglich einzusetzen. Das ermöglicht eine bessere Planbarkeit der Investitionen. Ein großer Vorteil, denn aufgrund der Komplexität und ständig neuer Technologien der Branche nimmt die Implementierung der IT-Infrastruktur im Gesundheitswesen viel Zeit in Anspruch. Mit dem Digitalisierungsabschlagskatalog wird zudem sichergestellt, dass die KHZG-Standards erfüllt werden.

Bis zur neuen Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung, die am 1. August 2023 in Kraft getreten ist, war gesetzlich vorgeschrieben, dass die durch das KHZG geförderten Projekte bis Ende 2024 umgesetzt sein mussten. Mit der Fristverlängerung beginnt der neue Erhebungszeitraum erst am 31.12.2025 und nicht, wie ursprünglich geplant, bereits am 01.01.2025. Vor der Vereinbarung hätten den Kliniken ab Januar 2025 finanzielle Sanktionen gedroht. Deren Abschlagshöhe beträgt bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes der Einrichtungen und bemisst sich an der Verfügbarkeit und Nutzung der in den Förderrichtlinien definierten digitalen Dienste. Die Sanktionen werden erstmals Ende 2025 ermittelt und budgetwirksam angewendet. 2025 und 2026 wird zunächst noch die Verfügbarkeit der Dienste berücksichtigt. Erst am Ende 2027 wird die Nutzung sukzessive einkalkuliert und damit erstmals Abschläge fällig.

Quellen