Entsorgungshinweise in Beipackzetteln Gebrauchsinformation von Medikamenten wird erweitert

Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist es wichtig, Reste von Medikamenten korrekt zu entsorgen, um eine Belastung der Umwelt auszuschließen. Oftmals werden Arzneimittel fälschlicherweise über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt, dies führt unter anderem zur Verunreinigung des Grundwassers, da die wirksamen Bestandteile der Präparate aktiv bleiben.

Künftig soll unter dem Abschnitt fünf der Gebrauchsinformationen „Wie ist das Arzneimittel aufzubewahren?“ folgender Text stehen: „Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (zum Beispiel nicht über die Toilette oder das Waschbecken). Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei.“

Bisher gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zur Entsorgung von Arzneimitteln, wodurch der Hinweis in den Beipackzetteln laut dem BfArM notwendig wurde. Die sicherste Variante, nicht mehr gebrauchte oder alte Medikamente zu entsorgen, ist über den Hausmüll, da dieser verbrannt wird und somit keine Medikamentenreste zurückbleiben.

Quellen