EU-Verordnung Neue Grenzwerte für schädliche Chemikalien in Abfällen

Um Mensch und Umwelt vor schädlichen Chemikalien in Abfällen verstärkt zu schützen, ist am 29. Dezember 2022 eine neue Verordnung zu langlebigen organischen Schadstoffen (Persistent organic pollutants, POPs) in Kraft getreten. Nach Angaben der Europäischen Kommission führt sie zum ersten Mal Grenzwerte für einige persistente Chemikalien in Abfällen ein und verschärft Grenzwerte, die für andere Schadstoffe bereits bestehen. Im Allgemeinen werden persistente, organische Schadstoffe nicht mehr in neuen Produkten verwendet. Allerdings können sie immer noch in bestimmten Abfällen nachgewiesen werden, beispielsweise in wasserdichten Textilien, Kunststoffen oder Elektronikgeräten.

Für die Flammschutzmittel Polybromierte Diphenylether (PBDE) und Hexabromcyclododecan (HBCDD) bspw. verschärfen sich die Grenzwerte, für weitere Stoffe wie z. B. Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), Dicofol und Pentachlorphenol, die sich u. a. in Feuerlöschschlämmen oder behandeltem Holz finden, werden erstmals neue Grenzwerte festgelegt.

Die Verordnung ist demnach nicht nur für die Entsorgung von chemischen Abfällen aus Krankenhauslaboren oder Sterilisationsabteilungen relevant, sondern auch für ganz gewöhnliche Abfallarten. Durch die neuen Grenzwerte soll verhindert werden, dass die Chemikalien wieder in die Kreislaufwirtschaft gelangen. Die Schadstoffe sind nur schwer abbaubar und verbreiten sich über die Luft, das Wasser und Nahrungsketten. Auf diese Weise können sie das menschliche Immun-, Hormon- und Herz-Kreislauf-System, die Atemwege oder die Fortpflanzungsfähigkeit schädigen.

Aus Sicht der Kommission ist die neue Verordnung ein deutliches Zeichen für die Entschlossenheit der EU, international eine Vorreiterrolle auf dem Weg zu einer giftfreien Umwelt zu übernehmen. Die meisten Regeln werden sechs Monate nach dem Inkrafttreten anwendbar sein. Sie sollen zu einer Erhöhung des Angebotes an sicheren und giftfreien Sekundärrohstoffen beitragen und sind ein wichtiger Grundstein, um die Ziele der Aktionspläne für die Kreislaufwirtschaft und für die Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit zu erreichen.

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