G-BA-Beschluss zu einem gestuften System der stationären Notfallversorgung 628 Krankenhäuser sollen keinen Zuschlag mehr für Notfallversorgung erhalten

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland – hat einen Beschluss zur Neuordnung der Notfallversorgung in Deutschland gefasst: Bereits am 19. April 2018 wurden neue Mindestanforderungen für die Notfallstrukturen in Krankenhäusern festgelegt. Wer sie erfüllt, kann zukünftig Vergütungszuschläge erhalten. Von den insgesamt 1.748 allgemeinen Krankenhäusern sollen nach der neuen Regelung etwa 1.120 Kliniken Zuschläge erhalten. 628 Häuser würden danach aus der Notfallversorgung herausfallen. Diese 36 Prozent hätten aber „ganz überwiegend auch in der Vergangenheit keine Notfallversorgung erbracht“, heißt es in der G-BA-Pressemitteilung.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die neuen Anforderungen. Von „realitäts- und praxisfern“ und „völlig inakzeptabel“ ist in der Presseinformation die Rede. Die Regelungen würden dazu führen, „dass an vielen Standorten in Deutschland Rettungswagen die Krankenhäuser nicht mehr anfahren werden“, warnt DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Deshalb appelliert der Dachverband der Krankenhausträger an die Bundesländer, „im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung die teilweise überzogenen Kriterien nicht anzuerkennen“.

Der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken verteidigt den Beschluss und versichert, dass die stationäre Notfallversorgung bundesweit auch in strukturschwachen Gebieten gesichert bleibt. „Gleichzeitig erreichen wir mit dem Notfallkonzept, dass die unverzichtbaren medizinischen Anforderungen für die Patientenversorgung erfüllt sind.“ Die Finanzierung sei darüber hinaus zielgenauer und gerechter als bisher.

Die Neuregelung sieht vor, dass ein Krankenhaus für die Zuordnung in die Basisnotfallversorgung (Stufe 1) mindestens über die Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie sowie Innere Medizin am Standort verfügen muss. Kommt ein Patient in die Notaufnahme, muss er innerhalb von zehn Minuten Informationen zur Priorität seiner Behandlung erhalten. Ein Facharzt, bei Bedarf auch ein Anästhesist, soll innerhalb von 30 Minuten beim Patienten sein. Notfallkliniken müssen zudem eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten vorweisen können.

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