Masernschutzgesetz Grippeimpfung in Apotheken möglich

Im Rahmen von Modellversuchen dürfen ab sofort auch Apotheken Grippeimpfungen durchführen. Diese Regelung fällt unter das sogenannte Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Hintergrund sind die niedrigen Impfquoten bei Influenza. Um diese zu steigern, will die Politik den niedrigschwelligen Zugang über Apotheken nutzen.

Die meisten Todesfälle durch Infektionen in Deutschland ließen sich durch die Grippeimpfung verhindern, sagte Dr. Thomas Weinke, ärztlicher Direktor des Ernst-von-Bergmann-Klinikums Potsdam, in der Pharmazeutischen Zeitung. Im Rahmen von Modellprojekten sollen in Zukunft Krankenkassen mit Apotheken entsprechende Verträge abschließen können, die Grippeimpfungen in den Offizinen ermöglichen.

Mit dem Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie diese in einer Kita oder Schule anmelden wollen. Gleichzeitig sind Gemeinschaftseinrichtungen und Kitas bei Neuzugängen verpflichtet, den Masernschutz zu überprüfen.

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