POP-haltige Abfälle Neue Verordnung zum Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am 7. Juni 2017 eine neue Verordnung für POP-Abfälle beschlossen – die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung. Sie regelt unter anderem den Umgang mit Dämmplatten, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Sollte die Verordnung wie geplant in Kraft treten, müssen etwaige Abfälle künftig getrennt gesammelt und der Weg zur Verbrennungsanlage dokumentiert werden. Eine ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist sicherzustellen.

Nach Ansicht der Bundesumweltministerin schafft die neue Regelung die Grundlage für stabile Entsorgungspreise, insbesondere für Dämmstoffe mit HBCD, und garantiert die dauerhaft sichere und umweltverträgliche Entsorgung. Aufgrund ihrer Schädlichkeit für Mensch und Natur sieht die europäische POP-Verordnung bereits seit Längerem vor, dass diese Abfälle aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und vernichtet werden müssen.

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