Präventionsmaßnahme Mehr Apotheker dürfen zukünftig gegen Grippe impfen

Seit September können sich Patienten mit dem alljährlichen Grippeimpfstoff versorgen. Dies geschieht normalerweise in der Hausarztpraxis. Doch seit vergangenem Jahr ist das teilweise auch in Apotheken möglich, wie der Deutsche Bundestag im Masernschutzgesetz festgelegt hat. Im Rahmen von regionalen Modellvorhaben können Apotheker Patienten gegen Grippe impfen, sofern Impfstoff in ausreichender Menge vorhanden ist. Auf diese Weise soll die Impfquote verbessert werden.

Um Impfungen gegen die saisonale Influenza durchführen zu können, müssen Modell-Apotheken jedoch einige Anforderungen erfüllen. Diese finden sich in der Leitlinie der Bundesapothekerkammer (BAK) „Durchführung von Grippeschutzimfungen in öffentlichen Apotheken“. So müssen sich Apotheker durch die Teilnahme an einer medizinischen Schulung entsprechend qualifizieren, über die notwendigen Räumlichkeiten und Ausstattung verfügen und die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle, welche beim Impfen anfallen, sicherstellen.

Waren es in der vergangenen Saison nur vier Regionen, die an dem Modellvorhaben teilnahmen, so sind es jetzt bereits zehn. Die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) Gabriele Regina Overwiening sieht große Chancen, dass die Grippeimpfung in den nächsten zwei bis drei Jahren zu einer Regelleistung von Apotheken werden könne. Dies stößt jedoch auf herbe Kritik von Seiten der Ärzteschaft. Gegenüber dem Ärzteblatt sagte Peter Heinz, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz: „Der Versuch, Schutzimpfungen, welcher Art auch immer, einer direkten ärztlichen Kontrolle zu entziehen, kann für Patientinnen und Patienten gefährlich werden.“

Quellen