Verpackungen Neuer Mindest­standard für die Recycling­fähigkeit von Verpackungen

Im August 2025 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), abgestimmt mit dem Umweltbundesamt (UBA), einen neuen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht. Ausgearbeitet wird dieser Standard für recyclingfähiges Verpackungsdesign bereits seit 2019 und seitdem jährlich aktualisiert. Er berücksichtigt u. a. die Sortierbarkeit und Recyclingfähigkeit verschiedener Verpackungen, darunter auch die Trennbarkeit von Mehrkomponentenverpackungen. Der neue Mindeststandard gilt ab dem 01. Januar 2026 für alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden.

Mit dem angepassten Standard will sich die ZSVR auf die neue europäische Verpackungsordnung (PPWR) vorbereiten bzw. sich an diese angleichen. Diese Verordnung sieht vor, dass ab 2030 nur noch solche Verpackungen entwickelt werden dürfen, die mindestens zu 70 Prozent stofflich verwertbar sind. Um die Frist einzuhalten, benötigen Unternehmen genügend Vorlaufzeit sowie Wissen, um ihre Beschaffungs- und Produktionsprozesse entsprechend umzustellen. Der neue Standard soll Unternehmen zudem die Möglichkeit geben, ihre Verpackungen eigenständig und besser hinsichtlich der Recyclingfähigkeit bewerten zu können.

Auch wenn in medizinischen Einrichtungen viele Verpackungen, u. a. von Medikamenten und Verbrauchsmaterialien, aus der Lebensmittelversorgung oder auch von medizinischen Geräten, Medikamenten etc., entsorgt werden müssen, sind Kliniken per se nicht die primäre Zielgruppe des neuen Mindeststandards. Dieser richtet sich vorrangig an die Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen. Trotzdem ist für viele Einrichtungen – beispielsweise aufgrund von Nachhaltigkeitszielen – die Recyclingfähigkeit von Verpackungen entscheidend. Denn sind diese nicht kontaminiert, können sie über das Duale System entsorgt und recycelt werden.

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