Recyclingquote erhöhen Neue Vorgaben für Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Das Bundeskabinett hat Anfang März 2021 die Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte beschlossen. Diese soll die Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes ergänzen, die von der Bundesregierung im vergangenen Dezember eingebracht wurde, um die Sammelquoten deutlich zu erhöhen. Die Verordnung passt Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung sowie für die Behandlung von Altgeräten dem aktuellen Stand der Technik an. Zusätzlich regelt sie erstmals das bundesweit einheitliche Recycling von ausgedienten Photovoltaik-Modulen.

Hintergrund des Beschlusses ist einerseits die stetig wachsende Menge von zu entsorgenden Elektro-Altgeräten und andererseitsdie Einführung neuer Produkte auf den Markt, die geeignete Behandlungs- und Recyclingverfahren benötigen. Die Behandlungsverordnung schreibt Entsorgungsunternehmen künftig deutlicher vor, wie sie schadstoffhaltige Bauteile im Behandlungsprozess korrekt entfernen. Vor einer mechanischen Zerkleinerung von getrennt erfassten Altgeräten müssen demnach u. a. Batterien und Akkumulatoren, Kältemittel sowie Tonerkartuschen ausgebaut werden. Spätestens nach der mechanischen Zerkleinerung ist die Aussortierung von Elementen wie schadstoffhaltigen Kondensatoren, elektrischen Kabeln oder Flüssigkristallanzeigen vorgesehen. Ziel der Regeln ist, eine Schadstoffverschleppung zu vermeiden. Der Behandlungsverordnung muss der Bundesrat zunächst noch zustimmen.

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