Zahl des Monats DSGVO: 4 Jahre Arbeit

4 Jahre benötigen EU-Kommission und -Parlament, um die neue Datenschutz-Grundverordnung zu beschließen
4 Jahre benötigen EU-Kommission und -Parlament, um die neue Datenschutz-Grundverordnung zu beschließen

Rund vier Jahre benötigten EU-Kommission und EU-Parlament, um die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu beschließen. Voraussichtlich 2018 soll sie verbindlich freigegeben werden.

Derzeit wird die Verordnung noch technisch überarbeitet. Ziel ist es, europaweit einheitliche und angemessene Datenschutzstandards einzuführen, die digitale Entwicklungen berücksichtigen, den Bürger, seine Privatsphäre und persönlichen Daten schützen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung löst die seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie ab.

Die EU-DSGVO ersetzt nationales Datenschutzrecht. Entsprechend muss der deutsche Gesetzgeber zum einen prüfen, welche Auswirkungen die neue Verordnung auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat und zum anderen welche Maßnahmen hierzulande für eine schnelle Umsetzung erforderlich sind.

Bundes-, Landes- und Krankenhausdatenschutzgesetze müssen überarbeitet und aktualisiert werden. Beispielhaft sei hier die beweispflichtige Dokumentation für die Einwilligung des Verbrauchers in die Nutzung seiner Daten oder in die Datenspeicherung genannt.

Quellen

  • Deutsches Ärzteblatt, Ausgabe 6/2016, S. 218 f, 12. Februar 2016
4 Jahre benötigen EU-Kommission und -Parlament, um die neue Datenschutz-Grundverordnung zu beschließen
4 Jahre benötigen EU-Kommission und -Parlament, um die neue Datenschutz-Grundverordnung zu beschließen