Die große Belegungsdichte mit häufig in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen und nicht zuletzt die Vielzahl an Personen, die dort arbeiten oder behandelt werden, machen Brände in Kliniken besonders gefährlich. Funktionierende Feuerlöscher in ausreichender Anzahl und Erreichbarkeit gehören daher zur Standardausrüstung von medizinischen Einrichtungen. Da ihre Lebensdauer und Funktionalität begrenzt ist, müssen Löscher regelmäßig ausgetauscht und entsprechend entsorgt werden.
Auch wenn sie vielleicht nie zum Einsatz kommen, kann die Funktionstüchtigkeit von Feuerlöschern immer nur für einen bestimmten Zeitraum gewährleistet werden. Die Lebensdauer hängt dabei maßgeblich von ihrer Bauart ab. Unterschieden werden hier zwei Typen von Feuerlöschgeräten:
- Dauerdrucklöscher und
- Aufladelöscher.
Bei beiden Löschertypen handelt es sich um Druckgeräte, deren Gehäuse unter hohem Druck (über 15 bar) stehen. Da dieser Innendruck bei Dauerdrucklöschern konstant ist, weisen sie eine eingeschränkte Haltbarkeit auf, die in der Regel bei circa 20 Jahren liegt. Die wiederauffüllbaren Aufladelöscher, bei denen das Treibgas in einer separaten Kartusche gespeichert wird, halten hingegen ungefähr 25 Jahre. Je nach Herstellermodell kann die Lebensdauer weiter variieren.
Auch die Haltbarkeit des Löschmittels nimmt Einfluss auf die Lebensdauer eines Feuerlöschers. Spätestens nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums ist das Löschmittel auszutauschen. Üblicherweise ist ein solcher Austausch alle sechs bis acht Jahre fällig. Laut der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2) müssen Feuerlöscher zudem alle zwei Jahre von einem Fachkundigen gemäß DIN 14406-4 überprüft und gewartet werden. Dabei werden Dichtigkeit, Druckanzeige, Löschmittel und Funktionsfähigkeit kontrolliert. Räumt der Hersteller längere Fristen ein, können auch diese herangezogen werden. Bei herstellerseitig kürzeren Instandhaltungsfristen sind wiederum diese einzuhalten.
Halon- und PFAS-haltige Feuerlöscher
Feuerlöscher, die Halone (Halogenkohlenwasserstoffe) enthalten, sind seit 2004 in der EU nicht mehr erlaubt. Alte Restbestände befinden sich allerdings zum Teil noch im Umlauf und müssen zwingend entsorgt werden. Ein ähnliches Schicksal dürfte 2026 PFAS-haltigen Löschern blühen. Die in den Löschapparaten enthaltenen Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen sind dann nämlich verboten, was rund 30 Prozent der Schaumfeuerlöscher betrifft. Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sollten daher dringend ihre Bestände auf etwaige Feuerlöscher überprüfen, um diese gegebenenfalls rechtzeitig auszutauschen.
Entsorgung von Feuerlöschern in Krankenhäusern
Bei der Entsorgung von Feuerlöschern stellt sich zunächst die Frage, ob diese geleert sind. Nicht restentleerte Löschapparate gelten als gefährlicher Abfall. Sie fallen unter den Abfallschlüssel 16 05 04* für „gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)“. Auch wenn in der Bezeichnung von „Gasen in Druckbehältern“ die Rede ist, umfasst die AVV-Nummer Feuerlöscher und Löschmittel aller Art, also CO2-, Pulver- und Schaumlöscher gleichermaßen. Eine unsachgemäße Entsorgung von Feuerlöschern zieht erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich. Hier können gemäß § 69 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Bußgelder von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Die innerbetriebliche Sammlung der Feuerlöscher hat getrennt zu erfolgen, wobei auch die Feuerlöscher selbst möglichst nach Löschmitteln zu trennen sind. Bei der Zwischenlagerung vor der Abholung ist darauf zu achten, dass Sicherungssplint und Plombe intakt, die Auslösehebel gesichert sind (zum Beispiel mit Klebeband oder Kabelbinder) und der Schlauch am Zylinder fixiert ist. Die Lagerung hat aufrecht (kein Stapeln) und fern von Hitzequellen zu erfolgen. In Einrichtungen mit eigener Werksfeuerwehr, wie beispielsweise dem Universitätsklinikum Münster (UKM), werden die abgelaufenen Feuerlöscher unmittelbar in der Werkstatt durch die Feuerwehr entleert. Pulver bzw. Schaum wird in separaten Behälter sicher gelagert und die offenen Löscher in einer Gitterbox gesammelt. Erst wenn die Behälter bzw. die Box vollständig gefüllt sind, werden diese einem zertifizierten Entsorger übergeben.
Im Regelfall kümmern sich Kliniken nur selbst um die Prüfung, Wartung und Entsorgung von Feuerlöschern, wenn es in den Einrichtungen eine Betriebs- bzw. Werksfeuerwehr gibt. Kliniken, die nicht über eine solche Einrichtung verfügen, beauftragen einen externen Dienstleister mit diesen Aufgaben und erhalten hier auch die entsprechenden Nachweise. So löst es beispielsweise auch der Klinikverbund Südwest.
Recycling von Feuerlöschern
Für Sammlung, Transport und Entsorgung respektive Recycling ist ein zertifizierter Entsorgungsbetrieb erforderlich. Alternativ kann auch ein Brandschutzfachbetrieb zwischengeschaltet werden, der die Übergabe an den Entsorger übernimmt. Beschädigte Feuerlöscher werden in speziellen Bergungsdruckgefäßen transportiert. Der Transport hat gemäß ADR nach UN 1044 (fire extinguishers) zu erfolgen. Bei der Entsorgung beziehungsweise der Behandlung in einer Recyclinganlage wird in Spezialvorrichtungen unter hohen Sicherheitsanforderungen der Druck aus den Gasflaschen abgelassen und das Löschmittel aus dem Feuerlöscher entnommen. Löschapparat und -mittel gehen danach getrennte Wege: Die Gasflasche wird eingeschmolzen, so dass das Metall wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt beziehungsweise der Metallindustrie zugeführt werden kann. Pulverlöschmittel können zu Düngemittel verarbeitet werden. Löschschäume werden einer thermischen Behandlung zugeführt (bei PFAS mit über 1.200 Grad Celsius).
Restentleerte, drucklose Feuerlöscher, die in Krankenhäusern allerdings kaum vorzufinden sein dürften, werden nach Abfallschlüssel 16 05 05 (Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04* fallen) entsorgt. Sie stellen keinen gefährlichen Abfall dar und können beim Hersteller zurückgegeben werden.




