Entsorgung gefährlicher Abfälle im Labor

In Laboratorien ist der Umgang mit Chemikalien und anderen umweltgefährdenden Stoffen, Lösungen und Gemischen allgegenwärtig. Dabei fallen oft Abfälle an, die entweder einer Verwertung unterzogen oder als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Weiterhin entstehen oft auch beträchtliche Mengen an verunreinigten Plastikabfällen, beispielsweise Pipettenspitzen und Probengefäße, die ebenfalls als Sonderabfälle einzustufen und zu behandeln sind. Neben der sicheren Beseitigung dieser sollten Abfallvermeidung und Recycling auch im Labor oberste Priorität haben, um Ressourcen zu schonen und Umweltbelastungen zu minimieren.

Zu den häufigsten Sonderabfällen in Laboratorien zählen Chemikalienabfälle, die unter die Abfallschlüsselnummer 180106* fallen. Um Mensch und Umwelt bestmöglich zu schützen, ist die sachgemäße Entsorgung dieser Stoffe gesetzlich fixiert. Zu der breiten Palette von Labor- und Chemikalienabfällen mit gefährlichen Eigenschaften des AS 180106* gehören folgende Stoffgruppen:

  • Säuren
  • Laugen
  • halogenierte Lösemittel
  • sonstige Lösemittel
  • anorganische Laborchemikalien einschließlich Diagnostikarestmengen
  • organische Laborchemikalien einschließlich Diagnostikarestmengen
  • Spül- und Waschwässer, die gefährliche Stoffe enthalten
  • Desinfektions- und Reinigungsmittelkonzentrate
  • Formaldehydlösungen
  • nicht restentleerte Druckgaspackungen

Alle Abfälle, die unter den AS 180106* fallen, müssen getrennt gesammelt werden. Fallen größere Mengen an Chemikalienabfällen an, sind diese spezielleren Abfallschlüsselnummern  zuzuordnen. Um ihren gesetzlichen Pflichten als Abfallerzeuger bzw. -besitzer vollumfänglich nachzukommen, ist es aus ökonomischen wie ökologischen Gründen ratsam und übliche Praxis, dassAbfallverantwortliche von Laboren spezialisierte Entsorgungsunternehmen beauftragen, die eine umweltgerechte Verwertung und Entsorgung sicherstellen. Gerade auch im Hinblick auf chemische Stoffe, die in der medizinischen Forschung anfallen, ist diese fachliche Expertise unverzichtbar.

Im Übrigen bieten spezialisierte Unternehmen auch für Kleinmengen gefährlicher Abfälle flexible Abholsysteme an, im Rahmen derer die erforderlichen Sammelbehälter gestellt, abgeholt und gemäß ADR zu Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen transportiert werden.

Maßnahmen zur Abfallvermeidung im Laborbereich

Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, ist gemäß Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, sämtliche Möglichkeiten zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung oder zum Recycling sorgfältig zu prüfen. Die Vermeidung und Reduzierung von Sonderabfällen gilt hierbei als die beste Umweltschutzmaßnahme – zum Beispiel durch eine gute Planung von Experimenten, die Minimierung eingesetzter Chemikalienmengen, die Vermeidung von Überbevorratung oder die Substitution von gefährlichen Stoffen.

Weitere mögliche Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -verringerung und damit Nachhaltigkeit im Labor sind:

  • Regelmäßige Überprüfung der Chemikalienbestände
  • Verhindern der Übertragung von Verunreinigungen in größere Behälter
  • Vermeiden von unnötiger Chemikalienabfüllung in kleinere Behälter
  • Klares und ausführliches Beschriften aller Gefäße
  • Nutzung von passenden Gefäßen in Bezug auf Größe, Form und Material
  • Ordnungsgemäßes Verschließen der Gefäße
  • Unterstützung der internen Wiederaufbereitung von Reststoffen durch getrennte Sammlung nach Abfallarten
  • Beachten des Chemikalienverbrauchs bei der Beschaffung von Laborgeräten
  • Einsatz von Reaktanten aus nachwachsenden Ausgangsmaterialien
  • Reduktion von Verbrauchsmaterialien und Chemikalien, z. B. durch verringerte
  • Ansatzgrößen oder kleinere Analysenproben

Getrennte Sammlung von Chemikalienabfällen

Nicht immer ist es im Laborbereich möglich, gefährliche Abfälle vollständig zu vermeiden. In diesen Fällen ist es von entscheidender Bedeutung, bei der Sammlung und Entsorgung auf die notwendigen Schutzmaßnahmen, die richtige Kennzeichnung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu achten.

Um eine sichere Entsorgung der Labor- und Chemikalienabfälle zu gewährleisten, gelten die folgenden Grundregeln:

  • Getrennte Sammlung in dafür zugelassenen, dicht verschlossenen Spezialbehältern
  • Lagerung in kühlen, brandsicheren, belüfteten und abschließbaren Räumen mit Auffangmöglichkeit
  • Ausreichende Beschriftung der Sammelbehälter mit Angabe der Inhaltsstoffe und davon ausgehenden Gefahren, des Abfallerzeugers, der Abfallschlüsselnummer und der jeweiligen Gefahrensymbole
  • Transport zur Entsorgungsanlage gemäß Gefahrgutrecht
  • Entsorgung gemäß Abfallschlüssel in einer Sonderabfallverbrennungsanlage oder in einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage

Infektiöse Abfälle sicher entsorgen

Nicht nur die Entsorgung von gefährlichen Chemikalien erfordert in medizinischen Laboren besondere Aufmerksamkeit. Auch infektiöse Abfälle unter der Abfallschlüsselnummer 180103*, die mit meldepflichtigen Erregern behaftet sind (oder sein könnten) und eine potenzielle Verbreitung von Krankheiten bedeuten, fallen hier regelmäßig an – meist in Form von infektiösen spitzen und scharfen Gegenständen wie verwendeten Spritzen, Skalpellen oder Pipettenspitzen. In diesem Fall gelten folgende Vorgaben:

  • Sammlung erfolgt in UN-geprüften Einwegbehältern
  • Nicht umfüllen oder sortieren
  • Behälter kennzeichnen (Biogefährdung/Biohazard)
  • Keine Kontamination der Außenseite
  • Unbefugten Zugriff bei der Bereitstellung zum Transport, dem eigentlichen Transport und Entsorgung verhindern
  • Entsorgung als gefährlicher Abfall in zugelassenen Entsorgungsanlagen
  • ggf. Desinfektion (nach vom Robert Koch-Institut zugelassenem Verfahren), danach Entsorgung wie Abfallschlüssel 180104
  • Bei bestimmten Erregern gibt es Sonderregelungen (z. B. Ebola)

Quellen