Halogenhaltige medizinische Abfälle

Eine große Herausforderung im Abfallmanagement von Kliniken und medizinischen Einrichtungen: die Entsorgung von halogenierten Lösemitteln. (Foto: Shutter2U, iStock)
Eine große Herausforderung im Abfallmanagement von Kliniken und medizinischen Einrichtungen: die Entsorgung von halogenierten Lösemitteln. (Foto: Shutter2U, iStock)

Die Entsorgung halogenhaltiger Abfälle, insbesondere in Form von halogenierten Lösemitteln, stellt für Krankenhäuser eine Herausforderung dar. Diese Chemikalien werden in klinischen, chemischen oder pathologischen Laboren verwendet und sind teilweise auch in Reinigungs- und Desinfektionsmitteln enthalten. Die erheblichen Risiken, die von diesen Stoffen für Mensch und Umwelt ausgehen, erfordern eine sorgfältige Sammlung und fachgerechte Entsorgung als gefährlicher Abfall.

Halogenierte Lösemittel sind organische Verbindungen, die ein oder mehrere Halogene enthalten und als Lösemittel Verwendung finden. Hierzu zählen beispielsweise Chloroform oder Dichlormethan. Es ist äußerst wichtig zu beachten, dass diese Substanzen aufgrund ihrer gesundheits- und umweltschädlichen Eigenschaften keinesfalls ins Abwasser gelangen. Zudem sind viele der genutzten Lösemittel leicht entflammbar und können Brände und Explosionen auslösen. Um gefährliche Reaktionen bei der Entsorgung zu vermeiden, ist eine sichere Sammlung und Lagerung unerlässlich.

Gefährliche Abfälle nach 07 01 03* entsorgen

Halogenhaltige Lösemittel und deren Gemische fallen unter den Abfallschlüssel 07 01 03* („halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen“) und müssen nach Gebrauch gemäß der Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbfV) entsorgt werden. § 5 sieht vor, dass Lösemittel mit folgendem spezifischen Hinweis zu kennzeichnen sind: „Dieses Lösemittel ist nach Gebrauch einer Verwertung oder Entsorgung zuzuführen! Unsachgemäße Beseitigung gefährdet die Umwelt! Nach Gebrauch ist jede Beimischung von Fremdstoffen oder Lösemitteln anderer Art verboten.“ Zusätzlich müssen der Hauptbestandteil und Siedepunkt angegeben werden.

Bei der Sammlung und Lagerung von halogenierten Lösemitteln sind u. a. folgende Hinweise zu beachten:

  • Halogenhaltige und halogenfreie Lösemittel müssen getrennt und sortenrein gesammelt werden.
  • Halogenierte Lösemittel dürfen nicht zu lange in Kunststoffgebinden aufbewahrt werden, da sie die enthaltenen Weichmacher extrahieren können.
  • Fremdstoffe oder Lösemittel anderer Art dürfen gemäß § 2 HKWAbfV nicht vermischt werden.
  • Die Sammlung muss in gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten und fest verschlossenen Behältern erfolgen.

Halogenhaltige Lösemittel sind aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften bei der Entsorgung besonders schwierig zu handhaben. Sie können weder thermisch verwertet noch wirtschaftlich recycelt werden und sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen. Dies erfolgt entweder durch Rückgabe an den Lieferanten oder über einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb. In einer Sonderabfallverbrennungsanlage wird der Abfall anschließend vollständig beseitigt. Fallen nur geringe Mengen an halogenhaltigen Abfällen in Krankenhäusern oder Arztpraxen an, sind auch kommunale Lösungen wie Schadstoffmobile oder Schadstoff-Annahmestellen denkbar.

Nicht nur aus gesetzlichen Gründen, sondern auch zum Schutz von Mensch und Umwelt ist es von großer Bedeutung, halogenierte Lösemittel sorgfältig zu entsorgen. Um den Verbrauch dieser schädlichen Substanzen zu reduzieren, können Kliniken und andere medizinische Einrichtungen, sofern möglich, auf alternative, umweltfreundlichere Lösemittel zurückgreifen.

Quellen

Eine große Herausforderung im Abfallmanagement von Kliniken und medizinischen Einrichtungen: die Entsorgung von halogenierten Lösemitteln. (Foto: Shutter2U, iStock)
Eine große Herausforderung im Abfallmanagement von Kliniken und medizinischen Einrichtungen: die Entsorgung von halogenierten Lösemitteln. (Foto: Shutter2U, iStock)