Ob physikalische oder chemische Desinfektion – in nahezu allen Bereichen der medizinischen Versorgung sind diese Verfahren essenziell für die Infektionsprävention. Sie schützen nicht nur Patientinnen und Patienten, sondern auch das medizinische Personal wirksam vor Infektionsrisiken. Damit das gelingt, ist es wichtig, die einzelnen Schritte sorgfältig durchzuführen und die geltenden Sicherheitsregeln genau zu beachten.
Die Desinfektion von Händen, Oberflächen, Textilien, Instrumenten, aber auch Wunden ist ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprävention sowie des Patientenschutzes. Hygienemaßnahmen zielen konkret darauf ab, Krankheitserreger wie Viren, Bakterien oder Pilze zu inaktivieren bzw. abzutöten. Dabei gehören die hygienische und chirurgische Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Aufbereitung von Medizinprodukten und das Tragen von Schutzkleidung zu den wichtigsten Maßnahmen der Basishygiene. Desinfektionsverfahren sind darüber hinaus auch eine wichtige Arbeitsschutzmaßnahme für die Mitarbeitenden des Gesundheitswesens.
Thermische Desinfektionsverfahren im Gesundheitswesen
Um die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern und gleichzeitig die hohen Hygienestandards im Gesundheitswesen einzuhalten, werden verschiedene physikalische und chemische Methoden eingesetzt. Unter die Gruppe der physikalischen Verfahren fallen das Vakuumverfahren, die thermische Desinfektion sowie die Strahlendesinfektion. Genutzt werden diese Verfahren in Krankenhäusern und Arztpraxen u. a. zur Aufbereitung von Medizinprodukten und Instrumenten sowie zur Desinfektion von Oberflächen und ganzen Räumen. Im Vergleich zu chemischen Verfahren sind hier keine Chemikalien im Einsatz, sodass die Umweltbelastung geringer und das Verfahren für Anwenderinnen und Anwender als sicherer gilt.
Chemische Desinfektionsverfahren
Chemische Desinfektionsverfahren werden vor allem für die Flächen-, Hand-, Wund- sowie Raumdesinfektion eingesetzt. Dabei werden eine Vielzahl an verschiedenen chemischen Desinfektionsmitteln genutzt, die sich durch ihre Wirkungsmechanismen sowie Wirkstoffe unterscheiden. Hierzu gehören Mittel, die gegen Viren wirken – sogenannte Viruzide –, Bakterizide gegen Bakterien und Fungizide gegen Pilze.
Je nach Anwendungsgebiet unterscheiden sich auch die Chemikalien: Alkohole wie Ethanol werden beispielsweise zur Handdesinfektion eingesetzt, Aldehyde für die Desinfektion medizinischer Geräte, Wasserstoffperoxid für die Reinigung von Wunden und quaternäre Ammoniumverbindungen für Oberflächen. Entscheidend für die Wirksamkeit aller chemischen Desinfektionsmittel ist ihre Dosierung und auch die korrekte Einwirkzeit.
Viele Desinfektionsmittel sind reizend oder gesundheitsschädlich, sodass Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind. Darunter fällt beispielsweise das Tragen von Handschuhen und Schutzbrille. Um die Sicherheit von Mensch und Umwelt gleichermaßen zu gewährleisten, sollten die Chemikalien nur von Fachpersonal und gemäß der Herstellerangaben verwendet werden.
Desinfektionsmittel richtig entsorgen
Gebrauchsfertige Lösungen zur Desinfektion von Haut, Flächen und Instrumenten gelten im Allgemeinen – sowohl als Sprays, gebrauchsfertige Desinfektionslösungen als auch in Form von Tüchern – als ungefährlich, sodass diese je nach Inhaltsstoffen gemäß Abfallschlüssel 18 01 07 entsorgt werden können. Medizinisches Personal ist dahingehend zu schulen. Verfallene Desinfektionsmittel sowie nicht restentleerte Verpackungen sind in dicht verschlossenen Spezialbehältern zu sammeln und sollten in brandsicheren, belüfteten und kühlen Räumen gelagert werden, die zudem abschließbar sind, damit unbefugte Dritte keinen Zugang haben. Größere Mengen von ungefährlichen Desinfektionsmitteln können gemäß ihrer chemischen Zusammensetzung nach stoffspezifischen Abfallschlüsseln entsorgt werden. Abfallbeauftragte sollten hier die Herstellerinformationen bzw. das Sicherheitsblatt der jeweiligen Desinfektionsmittel beachten.
Desinfektionsmittel-Konzentrate sowie deren Restmengen enthalten gefährliche Chemikalien, somit sind diese als gefährlicher Abfall gemäß AS 180106* zu entsorgen. Auch hier müssen größere Mengen gemäß ihrer Inhaltsstoffe nach spezifischen Abfallschlüsseln entsorgt werden. Für die Entsorgung von Aldehyden gilt beispielsweise AS 16 03 05* (Organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten). Die zu entsorgenden Gefahrstoffe müssen getrennt von anderen Chemikalien in dicht verschlossenen Spezialbehältern gesammelt und anschließend sicher gelagert werden. Mit der Entsorgung ist ein zertifizierter Entsorger zu beauftragten, der die Stoffe mit einem entsprechenden Sammel- und Entsorgungsnachweis in einer dafür zugelassenen Anlage behandelt.
Dokumentationspflichten bei der Desinfektion
Eine sorgfältige Dokumentation der Hygienemaßnahmen ist ein wesentlicher Bestandteil der medizinischen Hygiene. Die bzw. der Hygienebeauftragte einer medizinischen Einrichtung ist gemäß des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen. In diesem Plan sind alle hygienerelevanten Maßnahmen und Abläufe festgelegt. Dieser umfasst neben dem Hygienemanagement und der Risikobewertung auch Maßnahmen zur Basishygiene sowie Reinigungs- und Desinfektionspläne.
Im Desinfektionsplan sind alle Details zu Desinfektionsmaßnahmen aufgeschlüsselt:
- Was wird desinfiziert?
- Womit wird desinfiziert?
- Wie wird desinfiziert?
- Wie oft wird desinfiziert?
- Wer führt die Maßnahmen durch?
Auch bei der Entsorgung größerer Mengen von Desinfektionsmitteln ist die ordnungsgemäße Dokumentation erforderlich. Hier empfiehlt sich die enge Absprache zwischen den Hygiene- und Abfallbeauftragten einer Einrichtung, sodass die sichere Entsorgung von Chemikalien gewährleistet ist.