Medizinische Abfälle in der Schweiz Entsorgung im Kantonsspital Baselland

Amedeo Rocca vom Kantonsspital Baselland (Foto: privat)
Amedeo Rocca vom Kantonsspital Baselland (Foto: privat)

In der Schweiz entstehen jährlich rund 80 bis 90 Millionen Tonnen Abfall. Aufgrund des hohen Lebensstandards hat die Schweiz mit 716 kg Abfall pro Person eines der höchsten Siedlungsabfallaufkommen der Welt. Dennoch: Gemäß der schweizerischen Abfallpolitik sollen Abfälle soweit möglich vermieden und verwertet werden.

Seien es Sonder- oder Kantinenabfälle, Kehricht (Anmerkung der Redaktion: Schweizer Begriff für Abfälle) oder Chemikalien: In den Spitälern fallen täglich zahlreiche Materialien an, die durch richtiges Recycling wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden können oder sicher vernichtet werden müssen. Eine eigens gegründete Ökologiekommission berät hierfür die Institutionen des Gesundheitswesens in der Schweiz in Fragen der Nachhaltigkeit, Ökologie und Entsorgung. Für einen gesamtschweizerisch einheitlichen Vollzug in der Entsorgung von medizinischen Abfällen gibt es zudem eine Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt.
Das Kantonsspital Baselland (KSBL) stellt die medizinische Versorgung von rund einer Viertelmillion Menschen sicher. Insgesamt arbeiten hier 3.500 Mitarbeitende an drei Standorten. Abfallmanager Medizin hat mit dem Abfallbeauftragten des Schweizer Klinikums über Abfallentsorgung in der Schweiz gesprochen.

Zur Person: Amedeo Rocca

  • Ausbildung in der Schweiz und in Italien
  • seit 2000 in leitender Position in der Hauswirtschaft des Kantonsspitals Baselland
  • Leiter Transportmanagement, Fachverantwortlicher Umweltschutz, zudem Entsorgungs- und Gefahrgutbeauftragter
  • Chemikalien-Ansprechperson

Herr Rocca, beim Entsorgen medizinischer Abfälle muss spezifischen Risiken Rechnung getragen werden. Beschreiben Sie bitte beispielhaft den typischen Weg des Abfalls in Ihrem Klinikum – von der Entstehung bis zur Abholung durch den Entsorger.

Amedeo Rocca: Gemäß den Entsorgungsrichtlinien und Vorschriften unseres Kantonsspitals entsorgen die Nutzenden die medizinischen Abfälle in UN-geprüften Spezialbehältern. Aus Sicherheits -und Hygienegründen sind die Behälter in einem speziellen Entsorgungsraum untergebracht. Sobald die Behälter mit klinischen Abfällen befüllt sind, werden sie verschlossen, gereinigt, desinfiziert und etikettiert. Auf der Sonderabfall-Etikette muss dann unterschreiben werden. Sobald die Behälter abholungsbereit sind, werden sie vom Transportmanagement in die zentrale Sammelstelle geliefert und unter Verschluss zwischengelagert. Vor dem Transport werden sie in speziell dafür gefertigten Transportwagen gestapelt, nochmals durch den Abfallbeauftragten kontrolliert, und entsprechende Begleitscheine vorbereitet. Sobald alle Unterlagen (Abfall-Begleitschein, ADR-Beförderungspapier) vorhanden sind, werden die Abfälle wöchentlich durch eine Fachtransportfirma direkt in die Kehrichtverwertungsanlage geliefert und fachgerecht entsorgt.

Klassifizierung von medizinischen Abfällen in der Schweiz

Für einen gesamtschweizerisch einheitlichen Vollzug in der Entsorgung von medizinischen Abfällen hat die Abteilung Abfall und Rohstoffe des Bundesamtes für Umwelt eine Vollzugshilfe „Entsorgung von medizinischen Abfällen“ erarbeitet. In welche Kategorien werden medizinische Abfälle in der Schweiz eingeteilt?

Amedeo Rocca: Die gesamten Abfälle aus dem Gesundheitswesen werden in die Gruppen A bis D eingeteilt. Zur Gruppe A gehören unproblematische medizinische Abfälle, deren Zusammensetzung mit dem Siedlungsabfall vergleichbar ist. Zu den medizinischen Sonderabfällen gehören die Abfälle der Gruppe B1 bis C. Hierunter fallen Abfälle mit Kontaminationsgefahr, Abfälle mit Verletzungsgefahr, Altmedikamente, Zytostatika und infektiöse Abfälle. Der VVS-Code (Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen) für Sonderabfälle ist sechsstellig: Die ersten vier Ziffern stehen für die Abfallart, die letzten zwei Ziffern stehen für die Herkunft der Abfälle.

In der EU gilt die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis. Welche rechtlichen Regelungen liegen in der Schweiz zu Grunde?

Amedeo Rocca: Im Bereich der Abfallentsorgung gilt übergeordnet das Umweltschutzgesetz (USG) mit seinen verschiedenen Ausführungsverordnungen. Im Bereich der Abfälle ist dies die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) sowie die Verordnung des UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) über Listen zum Verkehr mit Abfällen (Abfallverzeichnis). Letzteres ist angelehnt an das Europäische Abfallverzeichnis und beinhaltet nur wenige „Helvetismen“.

Als gesetzliche Grundlage für den Transport gilt neben dem Straßenverkehrsgesetz die „Schweizer Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)“. Diese tritt die ADR in Kraft. Somit gelten für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auch im nationalen Verkehr die Bestimmungen des ADR. Das Bundesamt für Straßen (ASTRA) führt eine Liste der weiteren internationalen Abkommen, denen die Schweiz im Rahmen des ADR beigetreten ist. Ausnahmen und Abweichungen vom ADR und weitere Vorschriften, die nur für nationale Transporte gelten, sind in Anhang 1 der SDR geregelt. Das ASTRA kann in besonderen Fällen weitere Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen gestatten, wenn deren Zweck gewahrt bleibt.

Nationaler und internationale Austausch in der medizinischen Entsorgung

Stellen Sie manchmal Vergleiche zu den Nachbarländern und deren Entsorgungspraktiken an?

Amedeo Rocca: Wichtig zu wissen ist, dass in der Schweiz der Absender sowohl abfallrechtlich wie gefahrgutrechtlich die Hauptverantwortung trägt und im Falle einer Verfehlung immer der Abgeberbetrieb (bzw. die zuständigen Personen) die strafrechtlichen Konsequenzen tragen müssen!
Die Vollzugshilfe beschreibt die umweltgerechte Entsorgung von medizinischen Abfällen – vergleichbar mit der LAGA in Deutschland. Ich stelle im Arbeitsalltag aber keine Vergleiche mit den Nachbarländern und deren Entsorgungspraktiken an. Ich denke, in der Schweiz ist generell alles sehr ausführlich und gut geregelt.

Wie intensiv ist der Austausch zwischen Abfallbeauftragten? Gibt es eine Art Vernetzung?

Amedeo Rocca: Ein Austausch mit Kolleginnen und Kollegen erfolgt sporadisch und aus eigener Initiative. Bei Fragen zwischen Abfallbeauftragten findet ein bilateraler Erfahrungsaustausch statt. Eine offizielle Vernetzung gibt es nicht. Es gibt die Möglichkeiten des Austausches am Schweizer Sonderabfalltag in Olten sowie am Schweizer Gefahrguttag. Hilfreich sind auch die Informationen des BAFU (Bundesamt für Umwelt), es existiert eine Vollzugshilfe für die Umsetzung der Vorschriften sowie eine Hotline beim Amt für Umwelt, bei der man sich bei Fragen melden kann.

Herausforderungen bei der medizinischen Entsorgung in der Schweiz

Vor welchen Herausforderungen stehen Sie im Umgang mit medizinischen Abfällen in den Krankenhäusern?

Amedeo Rocca: Die zahlreichen Vorschriften einzuhalten, ist schon recht komplex. Insbesondere auch die verständliche Weitergabe korrekter Informationen an Laien. Hinzu kommt das Zusammenstellen geeigneter Hilfsmittel für Nutzende auf den Stationen. Die größte Schwierigkeit besteht aber im Umstand, dass die Vorschriften im Bereich Abfallentsorgung und Gefahrgutbeförderung hoch komplex sind, jedoch an eine enorme Anzahl Personen vermittelt werden müssen, die wenig oder nichts mit dieser Thematik zu tun haben.

Wie wird das medizinische Personal in der Regel in den Spitälern im Umgang mit den medizinischen Abfällen geschult? Finden regelmäßig Weiterbildungen statt bzw. sind diese ggf. sogar verpflichtend?

Amedeo Rocca: Durch regelmäßige interne Schulungen – zum Beispiel mit Hilfe des Intranets, durch Flyer, sowie durch angemeldete und unangemeldete Entsorgungsüberprüfungen. Ich versuche, regelmäßig Input und Feedback an die Mitarbeiter weiterzugeben. Auch Weiterbildungen finden regelmäßig statt. Die verpflichtenden Weiterbildungen beziehen sich hauptsächlich auf das Gefahrgutrecht, zum Beispiel geht es um Verlängerungen der Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte, ADR-Auffrischungen oder ADR-Bescheinigungen. Im Abfallbereich besteht die Weiterbildungspflicht primär für Mitarbeitende von Behandlungsanlagen. Personen von Abgeberbetrieben (wie Spitäler) bilden sich aus eigenem Interesse weiter.

Die Zukunft des schweizer Abfallmanagements

Gemäß der schweizerischen Abfallpolitik sollen Abfälle soweit wie möglich vermieden und verwertet werden. Wie stark beeinflusst das Thema Nachhaltigkeit Ihre Arbeit?

Amedeo Rocca: Durch unsere Entsorgungsrichtlinien und unsere Entsorgungspolitik werden unsere Mitarbeitende dazu motiviert, die für das Recycling wertvollen Materialien zu sammeln und dem Recycling zuzuführen. Wir überprüfen stetig, ob es neue Recyclingmöglichkeiten für bestimmte Abfälle gibt.

Was würden Sie sich für die Zukunft in Ihrem Arbeitsbereich wünschen?

Amedeo Rocca: Die Schweiz gilt zwar weithin als Recycling-Weltmeisterin, die Müllmenge steigt aber seit Jahren an. Der Prozess der Entsorgung wird in Spitälern vielerorts eher stiefmütterlich behandelt. Das Hauptaugenmerk dieses Fachbereiches liegt häufig bei der Gewährleistung des fortlaufenden Betriebs. Ich würde mir deshalb wünschen, dass mehr Menschen sich für ihre Umwelt interessieren und über die zukünftige Welt nachdenken.

Vielen Dank für das Gespräch.

Quellen

Amedeo Rocca vom Kantonsspital Baselland (Foto: privat)
Amedeo Rocca vom Kantonsspital Baselland (Foto: privat)