Finanzen CO2-Bepreisung nimmt direkten Einfluss auf Kliniken und Praxen

Die Gesundheitsbranche muss sich in den kommenden Monaten mit weiteren Preissteigerungen auseinandersetzen. Bereits ab dem 1. Dezember wird eine erst kürzlich beschlossene Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes für Mehrkosten sorgen. Der CO2-Aufschlag dient laut Bundesregierung zur finanziellen Umschichtung verkehrsbedingter CO2-Emissionen und ergänzt damit die drei bisherigen Kostenteile der Maut: Luftverschmutzung, Lärmbelästigung sowie die Instandhaltung der Infrastruktur. Zusätzlich soll die Mautpflicht ab Juli 2024 auch auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ausgeweitet werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verspricht sich durch den CO2-Aufschlag bei den LKW ab 7,5 Tonnen von 2024 bis 2027 Mehreinnahmen von 26,6 Milliarden Euro und rechnet durch die Erweiterung der Mautpflicht auf die 3,5-Tonnerzusätzlich mit einem Einnahmeplus von weiteren 3,9 Milliarden Euro.

Auch wenn die Bundesregierung die Mauterhöhung nicht als spürbare Kostensteigerung für Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher wahrnimmt, zeigt die Realität laut verschiedener Verbände, Unternehmen und auch Vertretenden aus der Politik ein anderes Bild. Dabei kritisieren diese weniger die Notwendigkeit einer nachhaltigenAusrichtung der logistischen Infrastruktur, sondern vielmehr den Zeitpunkt der Maßnahmen. Hier fehlt es laut dem DSLV (Bundesverband Spedition und Logistik) an marktfähigen CO2-einsparenden Alternativen, womit durch den CO2-Aufschlagzunächst nur die Staatseinnahmen wachsen und Logistikkosten steigen würden. Laut Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger berücksichtige das Gesetz zudem nicht, dass vielen Logistikunternehmen ad hoc keine notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur, ausreichende Alternativen wie emissionsfreie Fahrzeuge oder auch hinreichende Schienenkapazitäten zur Verlagerung des Güterverkehrs zur Verfügung stünden. Auch die aktuelle Inflation und die daraus resultierende schwierige wirtschaftliche Situation für viele Unternehmen werde mit der Mauterhöhung nicht berücksichtigt.

Ein zusätzlicher Kostenfaktor wird auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sein, denn die Preise für thermisch zu verwertende Abfälle werden zukünftig erheblich steigen. Krankenhäuser müssen hier mit weiteren Kosten rechnen, denn die im BEHG festgelegte CO2-Bepreisung soll – sobald sie von der Bundesregierung endgültig beschlossen wurde – ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Kosten werden sich 2024 auf 40 Euro pro Tonne CO2 belaufen und in den kommenden Jahre kontinuierlich steigen. Auch wenn Kliniken keine direkten Produzenten dieser Verbrennungsemissionen sind, werden Recyclingunternehmen die Kosten gemäß der Dienstleistungskette auf Kliniken und medizinische Einrichtungen umlegen müssen.

Diese Kostensteigerungen haben einen direkten Einfluss auf das Gesundheitswesen, welches auf die Logistik in unterschiedlichen Bereichen sowie die Entsorgung ihrer Abfälle angewiesen ist. Das wird viele Kliniken, die aufgrund von Fachkräftemangel und der generellen wirtschaftlichen Lage schon jetzt zu kämpfen haben, stark treffen.

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