Gesetzesänderung Neue EU-Verordnung stellt Tierärzte vor bürokratische Hürden

Deutschland bekommt ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Gesetzesänderung des Bundestages zu. Das neue TAMG entspricht im Wesentlichen den bisher geltenden Regelungen für Tierarzneimittel, soll aber vor allem Tierhaltern und Tierärzten die Anwendung der neuen EU-Verordnung (EU) 2019/6 erleichtern. Diese tritt zeitgleich mit dem TAMG am 28. Januar 2022 in Kraft und regelt dann EU-weit das Recht für Tierarzneimittel.
Mit dem neuen Stammgesetz werden fortan außerdem Human- und Veterinärmedikamente in Deutschland rechtlich getrennt behandelt, wobei die Bestimmungen für Tierarzneimittel im bisherigen Arzneimittelrecht (AMG) aufgehoben werden. Die Entsorgung der Tierarzneimittel ist weiterhin gemeinsam mit den Abfällen aus Einrichtungen des humanen Gesundheitsdienstes in der Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAGA) 18 geregelt.

Kritik am TAMG kommt von Bündnis 90/Die Grünen. Sie wollen, dass der Einsatz von Antibiotika und Reserveantibiotika in der industriellen Tierhaltung noch stärker begrenzt wird. Unterstützt werden sie hier auch von Reinhild Benning, Expertin für Landwirtschaft und Umwelt bei der Deutschen Umwelthilfe. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sprach sie sich sogar für ein Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung aus: „Wir sehen bereits jetzt, dass sich Resistenzen  aus den Ställen mit den Lebensmitteln und der Gülle verbreiten.“ Diese gelangten in die Umwelt und vor allem in die Lebensmittelkette der Menschen.
Auch die rechtliche Trennung von Human- und Veterinärarzneimitteln wird kritisiert. Damit werde der Weg des One-Health-Ansatzes, der die Gesundheit von Mensch, Umwelt und Tier verknüpft betrachte, verlassen, so Dr. Dirk Freitag, Leiter des Veterinärwesen im Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern. Gerade im Umgang mit Reserveantibiotika wäre ein gemeinsames Arzneimittelgesetz zielführender gewesen.

Quellen