Anfang Oktober 2024 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), welche mit Beginn der neuen Amtsperiode in „Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe“ umbenannt wurde, für die nächsten drei Jahre neu berufen. In dieser Amtsperiode besteht die Kommission aus neun neuen Mitgliedern sowie elf Mitgliedern, die eine erneute Amtszeit antreten. Das Gremium bilden unter anderem Prof. Dr. Alexandra Heininger (Universitätsklinikum Mannheim), Prof. Dr. Jan Rupp (Institut für Medizinische Mikrobiologie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Lübeck) und Prof. Dr. Constanze Wendt (Labor Dr. Limbach und Kollegen, Heidelberg). Darüber hinaus nehmen Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, der obersten Landesgesundheitsbehörden sowie des Robert Koch-Instituts (RKI) beratend an den Sitzungen teil.
Aufgabe der Kommission ist es, unter Berücksichtigung aktueller infektionsepidemiologischer Auswertungen, Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene zu verfassen. Die im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Empfehlungen gelten als Grundlage und verbindlicher Standard für die notwendigen Präventionsmaßnahmen in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Auch aktuelle Empfehlungen des RKI, zum Beispiel zu Hygienemaßnahmen bei der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch Monkeypox-Viren, basieren auf KRINKO-Empfehlungen. Die am RKI angesiedelte Expertenkommission vereint Expertise aus verschiedenen Bereichen der Medizin, Epidemiologie und Hygiene und arbeitet eng mit nationalen und internationalen Gesundheitsorganisationen zusammen.
Die KRINKO-Empfehlungen bündeln sowohl Maßnahmen zur Basishygiene in medizinischen Einrichtungen als auch erweiterte Hygienemaßnahmen, die beispielsweise bei Verdacht oder Nachweis einer übertragbaren Krankheit zu berücksichtigen sind. Auch der Umgang mit medizinischen Abfällen spielt bei der Infektionsprävention eine wichtige Rolle, denn die unsachgemäße Entsorgung infektiöser Abfälle stellt ein Infektionsrisiko für Patientinnen und Patienten sowie für das Personal dar. Um ein sicheres Abfallmanagement zu gewährleisten, sind in der LAGA-Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes alle medizinischen Abfälle nach ihrer Gefährlichkeit mit den entsprechenden Anforderungen an die Sammlung, Lagerung und Entsorgung auflistet.
Quellen
- Ärzteblatt: Bundesgesundheitsministerium beruft neue Kommission für Infektionsprävention
- Robert Koch-Institut: Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO)
- Robert Koch-Institut: Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO)
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall: Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 18: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- Bundesverband Medizintechnologie e.V.: Bundesgesundheitsministerium beruft neue Kommission für Infektionsprävention