Abfälle aus der Dialyse entsorgen

Bei der Dialyse fallen neben den obligatorischen Verpackungsmaterialien auch Abfälle wie Dialysatoren und Schlauchsysteme an (Foto: saengsuriya13, AdobeStock)
Bei der Dialyse fallen neben den obligatorischen Verpackungsmaterialien auch Abfälle wie Dialysatoren und Schlauchsysteme an (Foto: saengsuriya13, AdobeStock)

Wenn die Nieren ihre gewohnte Funktion nicht mehr verrichten können, helfen regelmäßige Dialysebehandlungen. Hierbei wird das Blut des Patienten von Abfallstoffen, Giften, überschüssigen Salzen und Wasser befreit. Bei dieser Therapie fallen neben den obligatorischen Verpackungsmaterialien auch Abfälle wie Dialysatoren und Schlauchsysteme an, die teilweise eines besonderen Umgangs bedürfen.

Die zwei wichtigsten Dialyseverfahren sind die Hämodialyse und die Peritonealdialyse. Erstere ist das am häufigsten verwendete Verfahren. Circa 94 Prozent der Patientinnen und Patienten mit akutem oder chronischem Nierenversagen erhalten eine Hämodialyse als Nierenersatztherapie. Die Peritonealdialyse wird in lediglich circa 5 Prozent der Fälle eingesetzt.

Die Hämodialyse

Bei der Hämodialyse wird das Blut außerhalb des Körpers gereinigt, indem es über einen Gefäßzugang abgepumpt, in das Dialysegerät geleitet und von dort wieder zurück in den Körper gebracht wird. Der Dialysator fungiert dabei als künstliche Niere und filtert Schadstoffe, Abfallprodukte und überschüssiges Wasser aus dem Blut heraus. Um den Blutverlust der Patientinnen und Patienten so gering wie möglich zu halten, wird das Restblut im Dialysesystem am Ende der Behandlung mit einer sterilen Kochsalzlösung verdrängt und den Patientinnen und Patienten wieder zugeführt. Auf diese Weise verbleiben nur sehr geringe Mengen an Blut im extrakorporalen Blutsystem (unter 1 ml). Der Luer-Lock sorgt dafür, dass das System verschlossen bleibt und sicher entsorgt werden kann. Dialysesysteme mit großen Blutmengen fallen nur selten an, und zwar nur dann, wenn eine Behandlung unvermittelt abgebrochen wird.

Die Peritonealdialyse

Bei der Peritonealdialyse wird das Blut innerhalb des Körpers über einen Kunststoffkatheter im Bauchfellbereich (lat.: Peritoneum) gereinigt. Patientinnen und Patienten können sich bei diesem Verfahren die Dialyseflüssigkeit direkt in die Bauchhöhle einfüllen. Hierbei diffundieren Schadstoffe aus den Blutgefäßen in die Dialysierflüssigkeit und werden so aus dem Körper transportiert. Zusätzlich wird dem Blut per Osmose auch überschüssiges Wasser entzogen. Das Dialysat wird nach einigen Stunden wieder abgelassen und frische Dialysierflüssigkeit nachgefüllt, um eine gleichmäßige Reinigung des Blutes zu gewährleisten.

Abfallarten bei der Dialyse

Bis zu 4 Kilogramm Abfall mit einem Volumen von bis zu 40 Litern entstehen bei einer normalen Dialysebehandlung. Pro Jahr sind das insgesamt circa 280.000 Kubikmeter Abfall. Den größten Anteil machen mit 90 Prozent Verpackungsmaterialien aus, danach gebrauchte Dialysatoren, Schlauchsysteme sowie Begleitmaterialien wie Spritzen, Einweghandschuhe und- unterlagen. Für den richtigen Umgang mit diesen Abfällen ist dabei die Einordnung in infektiös und nicht infektiös ausschlaggebend.

Nicht infektiöse Abfälle in der Dialyse

Bei der normalen Dialysebehandlung, der sogenannten „weißen“ Dialyse, ist mit nicht infektiösem Abfall  zu rechnen. Abfälle hier fallen unter die Abfallschlüsselnummer 180104. Zu dieser Art gehören:

  • gespülte Dialysatoren (gilt auch für die „gelbe“ Dialyse),
  • gespülte Schlauchsysteme (gilt auch für die „gelbe“ Dialyse),
  • Einweghandschuhe, Tupfer u. ä. sowie
  • Kanülen, Nadeln und andere spitze, scharfe oder schneidende Gegenstände.

Infektiöse Abfälle in der Dialyse

Infektiöse Abfälle entstehen dort, wo eine Dialyse an bekannten Virusträgern durchgeführt wird, wie bei Patientinnen und Patienten mit nachgewiesener Meningitis, AIDS, Cholera oder Virushepatitis. Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG; Gegenstände, die mit meldepflichtigen Erregern behaftet sind) stellt diese „gelbe“ Dialyse dann auch besondere Anforderungen an die Abfallbehandlung dar. Gefährliche Abfälle dieser Art fallen unter die Abfallschlüsselnummer 180103* und müssen mit besonderer Vorsicht gesammelt, gelagert und entsorgt werden. Hierzu gehören:

  • ungespülte Dialysatoren,
  • blutgefüllte Schlauchsysteme sowie
  • Kanülen, Nadeln und andere spitze, scharfe oder schneidende Gegenstände.

Weitere Abfallarten und deren Entsorgungswege

Weitere Abfälle, die in der Dialyse anfallen, sind Verpackungen und Arzneimittel. Diese gehören je nach Art zu unterschiedlichen Abfallschlüsselnummern und müssen entsprechend ihrer Einstufung behandelt werden.

  • Verpackungen aus Kunststoff (AS 150102) oder Verbundverpackungen (AS 150105)
  • Arzneimittel (AS 180109), die als ungefährlich eingestuft sind
  • CMR-Arzneimittel (AS 180108*) wie Zytostatika und einige antineoplastisch wirkende Substanzen, die als gefährlich eingestuft sind
  • Gefahrstoffe wie Desinfektions- und Reinigungsmittel, Duftsprays, Pflasterentferner, Wundbenzin und Laborreagenzien (z. B. nicht gefährliche und gefährliche Chemikalienabfälle mit den AS 180107 oder 180106*)

Gespülte Dialysatoren, Schlauchsysteme, Einweghandschuhe, Tupfer u. ä. aus der „weißen“ und „gelben“ Dialyse werden in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältern oder Abfallsäcken gesammelt und in zugelassenen Entsorgungsanlagen beseitigt. Gleiches gilt für ungespülte Dialysatoren und blutgefüllte Schlauchsysteme aus der „weißen“ Dialyse. Als ungefährlich eingestufte Kanülen, Nadeln etc. müssen in durchstichsicheren Behältnissen gesammelt und entsprechend entsorgt werden.

Infektiöse Abfälle wie ungespülte Dialysatoren und blutgefüllte Schlauchsysteme aus der „gelben“ Dialyse sowie infektiöse Kanülen, Nadeln etc. müssen direkt vor Ort gesammelt werden. Hierfür stehen UN-geprüfte Behälter zur Verfügung, welche nach dem Befüllen fest verschlossen und dann nicht mehr geöffnet werden können. Ein kühler Standort bis zur Abholung sorgt für eine sichere Lagerung. Vermieden werden sollte auch
eine Gasbildung in Behältern mit infektiösem Abfall. Infektiöse Abfälle werden in Sonderverbrennungsanlagen vernichtet, wohin sie unter Einhaltung gefahrgutrechtlicher Regelungen transportiert werden.

Verpackungsmaterial kann über die Dualen Systeme oder direkt über den Hersteller bzw. Vertreiber entsorgt werden. Nicht gefährliche Arzneimittel werden getrennt erfasst und zugriffssicher gesammelt. Die Entsorgung erfolgt wie auch bei den als gefährlich eingestuften CMR-Arzneimitteln in zugelassenen Verbrennungsanlagen. Letztere benötigen jedoch einen besonderen Umgang gemäß der Gefahrstoffverordnung. Gleiches gilt für die Entsorgung von Chemikalien wie Desinfektionsmittel etc.

Quellen

Bei der Dialyse fallen neben den obligatorischen Verpackungsmaterialien auch Abfälle wie Dialysatoren und Schlauchsysteme an (Foto: saengsuriya13, AdobeStock)
Bei der Dialyse fallen neben den obligatorischen Verpackungsmaterialien auch Abfälle wie Dialysatoren und Schlauchsysteme an (Foto: saengsuriya13, AdobeStock)