Abfallschlüsselnummer 180101

Entsorgung von spitzen und scharfen Gegenständen (Sharps)

Spritzen, Nadeln, Kanülen oder Lanzetten sind unmittelbar nach Gebrauch zu entsorgen (Foto: DarwelShots)
Spritzen, Nadeln, Kanülen oder Lanzetten sind unmittelbar nach Gebrauch zu entsorgen (Foto: DarwelShots)

Gebrauchte spitze und scharfe medizinische Instrumente, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden, sind gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) nach Abfallschlüssel 180101 zu sammeln, bereitzustellen und zu entsorgen.

Zur abfallrechtlichen Kategorie der spitzen und scharfen Instrumente, der so genannten Sharps, gehören:

  • Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen,
  • Skalpelle und
  • Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- und Stichverletzungen, z. B. Akupunkturnadeln, Lanzetten, chirurgische Drähte

Die zur Entsorgung von spitzen und scharfen Gegenständen maßgebliche Mitteilung 18 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) schreibt die ausschließliche Verwendung stich- und bruchfester Einwegbehältnisse vor.

Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe ergänzt LAGA

Die Technische Regel (TRBA 250) konkretisiert den Vorgang der Spritzenentsorgung. Demnach sind gebrauchte, spitze und scharfe medizinische Instrumente (einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus) unmittelbar nach Gebrauch in Abfallbehältnissen zu sammeln. Diese müssen die benutzten Spritzen sicher umschließen. Dabei sind die Behälter so nah wie möglich am Verwendungsort aufzustellen. Sie dürfen nicht umgefüllt werden.

Die Abfallbehältnisse, auch als Abwurfbehälter bezeichnet, müssen wie folgt beschaffen sein:

  • Sie sind fest verschließbare Einwegbehältnisse.
  • Sie geben den Inhalt, z. B. bei Druck, Stoß, Fall, nicht frei.
  • Sie sind durchdringfest.
  • Ihre Beschaffenheit wird durch Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt.
  • Behältergröße und Einfüllöffnung sind abgestimmt auf das zu entsorgende Gut.
  • Sie öffnen sich beim Abstreifen von Kanülen nicht.
  • Sie sind eindeutig und verwechslungssicher als Abfallbehältnisse zu erkennen (Farbe, Form, Kennzeichnung nach AS 180101).
  • Die Abfallbehältnisse sind auf die Entsorgungskonzeption und auf die verwendeten Spritzensysteme (Abstreifvorrichtung für verschiedene Kanülenanschlüsse) abgestimmt.
  • Ihre maximale Füllmenge ist angegeben, ihr Füllgrad ist erkennbar. (Prüfanforderungen siehe auch DIN EN ISO 23907).
  • Gefüllte Abfallbehältnisse sind sicher zu entsorgen.

Unterschätzte Gefahr von Nadelstichverletzungen

Etwa die Hälfte aller gemeldeten Versicherungsfälle im Gesundheitsdienst sind auf Nadelstichverletzungen zurückzuführen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nennt als häufige Ursachen unter anderem, dass Instrumente wie Spritzen, Nadeln, Kanülen oder Lanzetten nicht unmittelbar nach dem Gebrauch entsorgt werden, kein geeigneter Abfallbehälter vorhanden oder dieser überfüllt ist. Für Praxen und Pflegedienste, aber auch Privatpersonen, die sich zu Hause Medikamente spritzen, sollte Sicherheit an oberster Stelle stehen, um ein unnötiges Gesundheitsrisiko für sich und andere auszuschließen.

Gebrauchte Kanülen oder Einwegspritzen dürfen in Spritzenboxen offiziell über den Restabfall entsorgt werden. Sind hingegen spitze und scharfe Gegenstände zu entsorgen, die mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind, muss der Abfallschlüssel 180103* für infektiöse Abfälle angewendet werden.

Quellen

Spritzen, Nadeln, Kanülen oder Lanzetten sind unmittelbar nach Gebrauch zu entsorgen (Foto: DarwelShots)
Spritzen, Nadeln, Kanülen oder Lanzetten sind unmittelbar nach Gebrauch zu entsorgen (Foto: DarwelShots)