Chirurgische Flüssigkeiten entsorgen

In Kliniken fallen viele Flüssigkeiten an, für die unterschiedliche Entsorgungswege anzuwenden sind (Foto: edwardolive, ShutterStock)
In Kliniken fallen viele Flüssigkeiten an, für die unterschiedliche Entsorgungswege anzuwenden sind (Foto: edwardolive, ShutterStock)

20 Prozent des Krankenhausabfalls werden im Operationssaal generiert. Einen wesentlichen Anteil daran haben Flüssigkeiten. Bei Operationen fallen verschiedene Arten wie Wasser, Spülflüssigkeiten, Blut und Reinigungsmittel an. Jeder Tropfen muss dabei ohne eine Gefährdung der Patienten, des Pflegepersonals oder der Umwelt gesammelt, sicher aufbewahrt und entsorgt werden. Welche Entsorgungswege hierbei zur Verfügung stehen, erläutern wir in diesem ABC-Artikel.

Heutzutage kommen im Operationssaal fast ausschließlich Einweg-Absaugsysteme zum Einsatz, in denen die anfallenden Flüssigkeiten abgeleitet, in einen Behälter oder Beutel gelangen und dort geliert werden. Anschließend können diese als Restabfall (AS 180104) entsorgt werden. Das Abfallaufkommen ist bei dieser Praktik recht hoch. Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass bei dieser Methode das Abfallaufgabesystem und sein Betrieb so gestaltet sind, dass ein Austritt von flüssigen oder festen Materialien vermieden wird. Zwar können diese Abfälle grundsätzlich dem Abfallschlüssel 180104 zugeordnet werden, lassen sich aber aufgrund des hohen Flüssigkeitsanteils und der damit verbundenen Gefahr des Auslaufens nicht in Kunststoffsäcken sammeln. Die LAGA sieht hier folgende Verfahrensweise vor: „Bei größeren Mengen von Körperflüssigkeiten (z. B. Urin, Blut, Drainageflüssigkeiten) in Behältnissen ist z. B. durch die Verwendung geeigneter aufsaugender Materialien sicherzustellen, dass bei Bereitstellung und Transport dieser Abfälle keine flüssigen Abfallinhaltsstoffe austreten“. Kann dies nicht sichergestellt werden, sind die Abfälle dem AS 180102 zuzuordnen.

Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen von mit Zytostatika behandelten Patienten gelten als nicht gefährdend und können unter Einhaltung der Hygienerichtlinien ebenfalls als 180104 entsorgt werden.

Entsorgung als 180102

Die Abfälle, die unter die Abfallschlüsselnummer 180102 fallen, sind in sicher verschlossenen, geeigneten Behältnissen zu transportieren. Für die Sammlung verwenden viele Krankenhäuser dicht schließende Kunststoffbehälter mit einem Volumen von 30, 50 oder 60 Liter. Die Bereitstellung der Körperflüssigkeiten und Organabfälle hat bis zur Abholung und Entsorgung so zu erfolgen, dass eine Gasbildung ausgeschlossen ist. Bei der Befüllung der Behälter ist unbedingt das maximal zulässige Füllgewicht des Behälters zu beachten!

Anders verhält es sich hingegen bei Flüssigkeiten, die bei Operationen an Patienten mit infektiösen Krankheiten entstehen. Diese fallen unter AS 180103*. Hierzu zählen blutgefüllte Gefäße sowie blutgetränkter Abfall aus Operationen infektiöser Patienten, aus entsprechenden Schwerpunktpraxen und Laboren sowie gebrauchte Dialysesysteme aus der Behandlung bekannter Virusträger.

Alle Abfälle des AS 180103* sind unmittelbar am Ort ihres Aufkommens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen (z. B. bauartgeprüfte Gefahrgutverpackung) zu sammeln und ohne Umfüllen oder Sortieren in geeigneten, sicher verschlossenen Behältnissen (ggf. Säcke in Kombination mit Rücklaufbehältern) zur zentralen Sammelstelle zu befördern.

Bei den fäkal-oral übertragbaren Infektionen können Urin und Stuhl unter Beachtung der persönlichen Hygiene und des Arbeitsschutzes dem Abwasser zugeführt werden, hierbei ist die kommunale Abwassersatzung zu beachten.

Entsorgung chirurgischer Flüssigkeiten übers Abwasser

Grundsätzlich dürfen einzelne Behältnisse mit Körperflüssigkeiten laut LAGA unter Beachtung von hygienischen und infektionspräventiven Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes entleert und der Inhalt unter Beachtung wasserwirtschaftlicher Vorgaben (kommunale Abwassersatzung) dem Abwasser zugeführt werden.

An einer Klinik der Maximalversorgung können täglich zwischen 50 und 100 Liter Körperflüssigkeiten zu entsorgen sein. Laut Springer Medizin entsteht im gleichen Zeitraum ein Abwasservolumen von 470 m3. Daraus resultierend, sind Körperflüssigkeiten nicht als nennenswerte Zusatzbelastung für das Abwasser zu sehen und können in das kommunale Abwasser eingebracht werden. Aus der Einleitung geringer Mengen möglicherweise mikrobiologisch kontaminierter Körperflüssigkeiten entsteht keine zusätzliche Infektionsgefahr.

Anders verhält es sich bei Laboren oder Quarantäneeinrichtungen: Hier kann das Abwasser nicht ohne Weiteres über das Hauswassernetz entsorgt werden, da es potenziell gefährliche Stoffe enthalten könnte, die von Kläranlagen nicht inaktiviert werden oder die dort vorhandenen Bakterienkulturen zerstören können. Hier stellt ein Abwassersterilisator sicher, dass auch größere Mengen sicher inaktiviert werden.

Geschlossene Abfallmanagementsysteme

Inzwischen gibt es geschlossene Abfallmanagementsysteme für chirurgische Flüssigkeiten. Diese sammeln, transportieren und entsorgen die anfallende Flüssigkeit. Bereits während der Operation werden so abgesaugte Flüssigkeiten isoliert. Anschließend leitet das System die Flüssigkeiten direkt ins Abwasser ein. Ist diese Möglichkeit der Entsorgung durch die kommunale Abwasserverordnung zugelassen, stellt es eine Entsorgungsvariante dar, die mit weniger Abfall auskommt. Zudem bietet das ein hohes Maß an Sicherheit für das Personal, da durch das in sich geschlossene System die Exposition bei Blutspritzern oder nasse Böden durch den Austritt von Flüssigkeiten ausbleiben. Als Abfall fallen bei diesen Systemen lediglich die zu wechselnden Ansaugstutzen an.

Quellen

In Kliniken fallen viele Flüssigkeiten an, für die unterschiedliche Entsorgungswege anzuwenden sind (Foto: edwardolive, ShutterStock)
In Kliniken fallen viele Flüssigkeiten an, für die unterschiedliche Entsorgungswege anzuwenden sind (Foto: edwardolive, ShutterStock)