Entsorgung aktiver Impfstoffe

Schutz für Mensch und Umwelt

Aktive Impfstoffe immer als Sonderabfall entsorgen (Foto: Henrik Dolle, Fotolia)
Aktive Impfstoffe immer als Sonderabfall entsorgen (Foto: Henrik Dolle, Fotolia)

Impfungen sind eine effiziente Maßnahme zur Prävention von Infektionskrankheiten. Ziel der aktiven Impfung ist der Aufbau eines langfristig wirksamen Schutzes. Hierzu werden inaktivierte oder auch nur einzelne oder abgeschwächte Erregerbestandteile verabreicht. Für die Entsorgung dieser Stoffe gelten mitunter strenge Vorschriften.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Organismus gegen Erreger zu immunisieren. Grundsätzlich werden aktive und passive Immunisierungen unterschieden. Impfungen zählen immer zu den aktiven Immunisierungen, da sie auf der Bildung eigener Antikörper basieren.

Lebend- und Totimpfstoffe

Für den Aufbau des Impfschutzes gegen Infektionskrankheiten stehen unterschiedliche Impfstoffarten zur Verfügung. Die Immunisierung kann sowohl durch einen Lebendimpfstoff als auch einen Totimpfstoff (inaktivierter Impfstoff) ausgelöst werden.

Lebendimpfstoffe enthalten vermehrungsfähige, meist in ihrer krankmachenden Wirkung abgeschwächte Erreger, die sich im Körper vermehren und dadurch eine Infektion imitieren (z. B. Masern, Mumps, Röteln, Windpocken).

Totimpfstoffe enthalten, wie der Name bereits besagt, nur abgetötete Krankheitserreger, die sich nicht mehr vermehren können, oder gar lediglich bestimmte Bestandteile (z. B. Proteine) der Erreger. Der Körper erkennt die Fremdkörper und regt das körpereigene Abwehrsystem zur Antikörperbildung an (z. B. Polio, FSME, Pneumokokken, Diphtherie, Hepatitis B, Keuchhusten, Tetanus).

Genbasierte Impfstoffe

Spätestens seit der Corona-Pandemie werden neben den altbekannten Lebend- und Totimpfstoffen auch neuartige genbasierte Impfstoffe in großem Umfang eingesetzt. Hier unterscheiden sich zwei Formen. Bei der ersten Form, den sogenannten Vektorimpfstoffen, wird Erreger-DNA über für den Menschen harmlose Trägerviren (zumeist Adenoviren) per Transduktion in Zellen des Impflings geschleust. Dort wird diese in mRNA umgewandelt, die wiederum (als Bauplan) zur Produktion von Proteinen dient, die zur Zelloberfläche transportiert und dort für die Immunzellen erkennbar werden. Das Immunsystem produziert daraufhin Antikörper gegen das Protein und hinterlegt eine Erinnerung gegen den Erreger. Die ersten derartigen Impfstoffe wurden gegen Ebola und das Dengue-Fieber hergestellt.

Bei mRNA-Impfstoffen wird direkt mRNA eines Erregers mithilfe von Lipidpartikeln (Fetthülle) in die Körperzellen geschleust, wo dann – wie bei den Vektorimpfstoffen – ein Protein gebildet wird, das die gewünschte Immunreaktion hervorruft.

Totimpfstoffe als nicht gefährliche Abfälle entsorgen

Je nach Art des Impfstoffes unterscheiden sich auch die Entsorgungswege. Die wichtigste Rolle spielt dabei die Unterscheidung zwischen Lebend- oder Totimpfstoffen. Letztere zählen allgemein zu den nicht gefährlichen medizinischen Abfällen, da die Erreger oder ihre Bestandteile nicht vermehrungsfähig und somit auch nicht infektiös sind. Hierzu können auch die genbasierten mRNA- und Vektorimpfstoffe gerechnet werden, da z. B. die Vektorviren stets so modifiziert sind, dass sie sich nicht replizieren können.

Einzelne Injektionsflaschen mit flüssigen Totimpfstoffen sind zusammen mit verwendeten Kanülen gemäß AS 180101 (spitze oder scharfe Gegenstände) in stich- und bruchfesten sowie fest zu verschließenden Abwurfbehältern oder Glasabwurfbehältern zu sammeln. Kunststoffampullen können nach AS 180104 zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Dazu werden sie zuvor in flüssigkeitsdichten und reißfesten Müllsäcken gesammelt. Das Gleiche gilt für Handschuhe, Papiertücher, Tupfer und sonstiges Material, das möglicherweise in Kontakt mit dem Impfvirus gekommen ist. Bei größeren Mengen – die nur in Ausnahmefällen vorkommen sollten – sind die Impfstoffe wie Medikamente des Abfallschlüssels 180109 zu sammeln und vor missbräuchlichem Zugriff zu schützen. In allen drei Fällen erfolgt die Entsorgung über die kommunalen Entsorger, die die Abfälle einer thermischen Behandlung zuführen.

Desinfektion von Kanülen nach Kontakt mit meldepflichtigen Krankheiten

Auch bei Impfungen mit Totimpfstoffen können gefährliche Abfälle anfallen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Impfling an einer meldepflichtigen Krankheit wie HIV oder Hepatitis C leidet. Die verwendeten Kanülen fallen dann unter gefährliche Abfälle der Schlüsselnummer 180103* und sind dementsprechend unmittelbar am Ort ihres Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln. Die Entsorgung erfolgt in dafür zugelassenen Entsorgungsanlagen. Alternativ kann auch eine Desinfektion nach einem vom Robert Koch-Institut zugelassenem Verfahren  durchgeführt werden. Nach einer solchen Inaktivierung dürfen die Impfstoffe zusammen mit Abfällen der Abfallschlüsselnummer 180104 entsorgt werden.

Ebenfalls AS 180103* zuzurechnen und entsprechend zu entsorgen sind Lebendimpfstoffe, da diese vermehrungsfähig sind und in seltenen Fällen die Krankheit, vor der sie schützen sollen, immer noch auslösen können. So sind etwa Fälle von Impfvirus-abgeleiteten Polioviren (circulating vaccine-derived polioviruses – cVDPV) bekannt, die in Gebieten mit unzureichenden Impfquoten auftreten. Solche Erreger gehen auf Impfviren zurück, die – z. B. über das Abwasser – in die Umwelt gelangen, unter ungeimpften Menschen zirkulieren, mutieren und dann die Krankheit wieder hervorrufen. Die STIKO empfiehlt in Deutschland daher seit 1998 nur noch Polio-Impfungen mit inaktivierten Polio-Vakzinen.

Quellen

Aktive Impfstoffe immer als Sonderabfall entsorgen (Foto: Henrik Dolle, Fotolia)
Aktive Impfstoffe immer als Sonderabfall entsorgen (Foto: Henrik Dolle, Fotolia)