Hygienemaßnahmen Affenpocken sind meldepflichtige Erreger

Die Affenpocken (engl.: monkeypox) sind erstmalig im Mai 2022 in Deutschland aufgetreten. Bisher wurde das Virus nur in afrikanischen Ländern nachgewiesen, inzwischen wurden Fälle in mehreren europäischen Ländern gemeldet. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit zunehmenden Infektionszahlen. Experten vermuten, dass das Virus schon eine Weile unbemerkt zirkulierte. Die Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland schätzt das Robert Koch-Institut (RKI) nach aktuellen Erkenntnissen als gering ein.

Um mögliche Erkrankungen zu registrieren und die Weiterverbreitung zu verhindern, sollten diagnostizierte Infektionsfälle erfasst und isoliert werden. Zudem ist zu beachten, dass Partikel des Affenpockenvirus für längere Zeiträume infektiös sein können, was eine sorgfältige und umfassende Reinigung und Desinfektion der Patientenumgebung bzw. der Oberflächen notwendig macht. Darüber hinaus wird eine Einzelunterbringung mit eigenem Bad empfohlen. Vor dem Betreten eines Krankenzimmers ist das Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) notwendig, bei der Versorgung des betroffenen Patienten sind die Vorgaben der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) zu beachten.

Bei der Behandlung der Infizierten in Kliniken anfallende Abfälle sind unter Abfallschlüsselnummer 180103* zu deklarieren und entsprechend zu entsorgen. Alle Medizinprodukte mit direktem Kontakt zum Patienten (z. B. Elektroden, Stethoskope, o.ä.) müssen nach Gebrauch desinfiziert werden. Beim Transport in einem geschlossenen, außen desinfizierten Behälter ist eine zentrale Aufbereitung möglich.

Biologische Proben, von denen vermutlich eine Gefahr für Mensch und/ oder Tier ausgeht, müssen gewissenhaft verpackt ins zuständige Labor transportiert werden. Der Transport muss als ansteckungsgefährlicher Stoff nach Klasse 6.2 des ADR stattfinden und entsprechend deklariert werden. In der Regel erfolgt die Kennzeichnung „UN 3373“ und die Verpackung gemäß Vorschrift P650. Beim Transport der Abfallbehälter kommt die UN-Nummer 3291 zum Tragen.

 

 

Quellen