Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Mit Legionellen besiedeltes Trinkwasser kann besonders für Krankenhauspatienten gefährlich sein (Foto: Naked King, iStock)
Mit Legionellen besiedeltes Trinkwasser kann besonders für Krankenhauspatienten gefährlich sein (Foto: Naked King, iStock)

Trinkwasser verwenden Menschen als Lebensmittel zum Trinken und Zubereiten von Speisen, zur Körperpflege und Toilettenspülung sowie zur Reinigung von Wäsche, Geschirr etc. In Kliniken wird es darüber hinaus bei medizinischen Behandlungen wie der Hämodialyse und dem Therapie- oder Gebärbad genutzt, für pharmazeutische Zwecke, in Lösungen zur Desinfektion und um medizinische Geräte aufzubereiten. Die Qualität des Trinkwassers schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) fest. Deren Grundanforderung lautet: Keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen. Dennoch kommt es vor, dass Trinkwasser in medizinischen Einrichtungen Mikroorganismen in einer Konzentration enthält, die für Krankenhauspatienten gefährlich sein können. Abfallmanager Medizin unternimmt eine Klinik-fokussierte Betrachtung der Trinkwasserverordnung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Verordnung regelt die Trinkwasserqualität. Keine Krankheitserreger und so wenig wie möglich mikrobiologische, chemische und radiologische Stoffe sind zentrale Anforderungen.
  • Für Arzneimittel definiert die Trinkwasserverordnung keine Grenzwerte.
  • Das Gesetz ist auf den Schutz von gesunden, nicht immungeschwächten Patienten ausgerichtet.
  • Mit gezielten Maßnahmen können Kliniken ihre Patienten schützen.

In Deutschland gibt es über 6.000 Wasserwerke, die ihr Rohwasser aus unterschiedlichen Quellen beziehen. Daher unterscheidet sich unser Trinkwasser von Stadt zu Stadt. Eine sehr gute Qualität bescheinigt das Umweltbundesamt dem Trinkwasser aus großen zentralen Anlagen. Grenzwertüberschreitungen seien die absolute Ausnahme. Auch bei nahezu allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen hielten über 99,9 Prozent der überwachten Proben die strengen rechtlichen Vorgaben ein.

Trinkwasserqualität ist gesetzlich geregelt

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers. Gemäß § 38 IfSG hat das Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrates die Trinkwasserverordnung herausgegeben. Sie setzt die EG-Richtlinie zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG) in nationales Recht um, enthält teilweise sogar strengere Vorgaben.

Inhalte der Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung richtet sich vom Wasserversorgungsunternehmen über Haustechnikplaner und Installateure bis hin zu Betreibern von Trinkwasserinstallationen an alle Beteiligten. Sie hat den Zweck, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, zu schützen (§ 2 TrinkwV). Abschnitt 2 enthält detaillierte Vorschriften zur Trinkwasserqualität. Grundsätzlich muss dieses so beschaffen sein, „dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein“ (§ 4). Nachfolgend formuliert die Verordnung ein Minimierungsgebot für mikrobiologische, chemische und radiologische Konzentrationen (§ 5 bis 7a). Für bestimmte Parameter sind Grenzwerte und Anforderungen gemäß den Anlagen der Verordnung einzuhalten. Abschnitt 3 regelt schließlich die Aufbereitung und Desinfektion von Trinkwasser. Abschnitt 4 beschreibt die Anzeige- und Untersuchungspflichten der Inhaber von Wasserversorgungsanlagen, Untersuchungsverfahren und -stellen sowie Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Abschnitt 5 regelt die Pflichten der Überwachungsbehörden. Zum Schluss werden Sondervorschriften, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten behandelt.

Verordnung ist nicht auf Schutz immungeschwächter Patienten ausgerichtet

In ihren Anforderungen an die Hygiene bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten Patienten konstatiert die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI): „Die Trinkwasserverordnung ist auf den Schutz der gesunden Allgemeinbevölkerung ausgerichtet und nicht auf einen ausreichenden Schutz hochgradig immungeschwächter Patienten.“ In bestimmten Einrichtungen mit kontaminierten Wasserinstallationssystemen könnten bis zu 40 Prozent der auf Intensivstationen auftretenden Pseudomonas aeruginosa-Infektionen wasserassoziiert sein, d. h. durch durch Verschlucken, Kontakt mit oder Einatmen vonTrinkwasser verursacht. Die Bakterien rufen häufig nosokomiale Infektionen hervor und sind gegen viele Antibiotika resistent.

Das Infektionsreservoir für die fakultativ pathogenen Mikroorganismen, die unter bestimmten Bedingungen wie Immunschwäche zu einer Infektion führen, befänden sich meist nicht im öffentlichen Wasserversorgungsnetz, sondern in den komplexen Trinkwasserinstallationen von Gebäuden. Eine Vermehrung der Erreger kann stattfinden bei:

  • Stagnation in der Trinkwasserinstallation oder in Entnahmestellen bei längerer Nichtbenutzung oder bei Umbauten und Renovierungen,
  • zu niedriger Temperatur des zentralen Warmwasserspeichers,
  • Biofilmbildung in Kunststoffleitungen, Kunststoffverbindungsstücken oder Perlatoren.

Untersuchungspflicht auf Legionellen

Mit Legionellen besiedeltes Trinkwasser kann besonders für Krankenhauspatienten gefährlich sein und beispielsweise schwere Lungenentzündungen auslösen. Die Trinkwasserverordnung schreibt in § 14b die Untersuchungspflicht in Bezug auf Legionellen vor. Für Krankenhäuser gilt grundsätzlich ein jährliches Untersuchungsintervall. Mit den derzeit eingesetzten Beprobungsstrategien kann die Hygienequalität des Wassers jedoch nicht in jedem Fall festgestellt werden: Wenn zentrale Proben am Trinkwassererwärmer einen negativen Befund zeigen, können entfernte Leitungsstrecken und Entnahmestellen trotzdem mit Legionellen kontaminiert sein. Neue Erkenntnisse zur Beprobungspraxis finden Sie im Abfall-ABC. Wer Legionellen feststellt, muss die Leitungen an den Verbrauchsstellen mit 60°C heißem Wasser über längere Zeit spülen.

Keine Grenzwerte für Arzneimittel

Für Arzneimittel, deren Rückstände sich auch über Eintragsquellen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Öberflächen- und Trinkwasser finden, benennt die Trinkwasserverordnung keine Grenzwerte. Es handelt sich dabei zwar um extrem geringe Mengen, doch deren chronische Bedeutung könne heute nicht abgeschätzt werden. Wissenschaftler appellieren in diesem Zusammenhang an die Politik, ein weitreichenderes Monitoring und lang- oder mittelfristige Lösungen zu unterstützen. Biologisch abbaubare Arzneimittel werden empfohlen.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. -steigerung von Trinkwasser im Krankenhaus

Da nicht klar ist, ab welcher Konzentration die Erreger und Stoffe für Patienten mit schwachem Immunsystem oder einer Erkrankung krankheitsrelevant sind, sollten durch gezielte Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit der Übertragung gesenkt und der Gebrauch von Wasser ungesicherter Qualität vermieden werden. Experten geben unter anderem folgende Handlungsempfehlungen:

  • Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz auf seine mikrobiologische Unauffälligkeit prüfen und ggf. Aufbereitungstechnologien einleiten
  • Überprüfung des Trinkwasserinstallationssystems: repräsentative Wasserproben an verschiedenen Entnahmestellen notwendig (am Speicher, an Waschbecken, Duschen, an der Einmündung einzelner Stränge in die Zirkulations-Sammelleitung, in den Speicher und nach dem Speicher)
  • Begrenzung von Leitungsquerschnitt und Zapfstellen bei Warmwasserspeichern
  • Wasser sollte auf knapp über 60 °C erwärmt werden bei einer Temperaturdifferenz zwischen Warmwasser und Zirkulation von knapp unter 5 °C
  • Regelmäßige Kontrolle von Trinkbrunnen
  • Endständige Sterilfilter als Wasserfilter einsetzen
  • Klimaanlagen mit Dampfbefeuchtung (Hybrid-Befeuchtung) einsetzen
  • Medizinische Bäder, Whirlpool und Einrichtungen zur Hydrotherapie kontrollieren
    • täglich den oxidierbaren Biozid-Restwert des Wasserinhalts, pH-Wert, die Leitfähigkeit und Temperatur messen
    • zweimal pro Woche Filtereinrichtungen kontrollieren
    • wöchentlich Bakterienwachstum im Umwälzwasser dokumentieren
    • monatlich auf Legionellen untersuchen
  • Ärzte, Pflegepersonal und sonstige Krankenhausmitarbeiter für Problematik sensibilisieren
  • Krankenhausabwasser vor der Einleitung in das kommunale Abwassersystem vorbehandeln
  • Medikamente mit biologisch abbaubaren Wirkstoffen bevorzugt einsetzen

Quellen

Mit Legionellen besiedeltes Trinkwasser kann besonders für Krankenhauspatienten gefährlich sein (Foto: Naked King, iStock)
Mit Legionellen besiedeltes Trinkwasser kann besonders für Krankenhauspatienten gefährlich sein (Foto: Naked King, iStock)