Blick ins Ausland Medizinische Abfallentsorgung in der Schweiz

Porträtaufnahme einer Frau in blauem Blazer (Bildrecht: Chiresa AG – Geschäftsbereich REMED)
Kristin Doppelreiter von REMED zeigt uns, wie Abfälle aus dem Schweizer Gesundheitswesen behandelt und entsorgt werden. (Bildrecht: Chiresa AG – Geschäftsbereich REMED)

Wie handhabt unser Nachbarland Schweiz eigentlich die Entsorgung medizinischer Abfälle? Diese und weitere Fragen zur Entsorgung in Spital, Hausarztpraxis und Labor beantwortet Kristin Doppelreiter von REMED, einem professionellem Kreislauf- und Entsorgungspartner für sämtliche Abfälle aus dem Schweizer Gesundheitswesen. Sie gibt uns Einblicke in das Schweizer System: Von klaren Verantwortlichkeiten direkt am Entstehungsort der Abfälle über das hohe Sicherheitsniveau bis hin zu pragmatischen Lösungen für kleinere Einrichtungen. Ein Blick in die Schweiz zeigt, wie konsequente Prozesse und gelebte Erzeugerverantwortung den Alltag im Abfallmanagement erleichtern.

Zur Person: Kristin Doppelreiter

  • seit Mai 2025 Bereichsleiterin REMED bei der Chiresa AG
  • September 2021 bis April 2025 in unterschiedlichen Positionen, u.a. Abteilungsleiterin Services & stellvertretende Bereichsleiterin REMED bei der REMONDIS Schweiz AG
  • April 2019 bis Juni 2021 Ecotour Guide & Marketing-Support bei der Saubermacher Dienstleistungs AG
  • 2017 bis 2021 Master of Arts im Bereich Global Studies an der Universität Graz
  • 2014 bis 2017 Bachelor of Arts im Bereich Transkulturelle Kommunikation an der Universität Graz

Welche Rolle spielen medizinische Abfälle im Gesamtabfallaufkommen in der Schweiz?

Kristin Doppelreiter: Mengenmäßig sind medizinische Abfälle überschaubar: In der Schweiz fallen jährlich rund sechs Millionen Tonnen Siedlungsabfall, zwei Millionen Tonnen Sonderabfall und nur etwa 16.000 Tonnen medizinische Abfälle an. Wir sprechen hier also von unter einem Prozent des gesamten Abfallaufkommens. Auch wenn die Menge vergleichsweise eher klein ist, sind die Anforderungen sehr hoch. Denn wir haben es u. a. mit infektiösen Materialien, zytotoxischen Stoffen und Abfällen mit Verletzungs- oder Kontaminationsgefahr zu tun. In einzelnen Kantonen und abhängig von den Anlieferkonditionen der Endverwertungsanlage können ungefährliche medizinische Abfälle, wie beispielsweise Wundverbände oder Gips gemeinsam mit den Siedlungsabfällen entsorgt werden.

In Deutschland sind Abfallbeauftragte mit dem Entsorgungsmanagement in Kliniken betraut, wie ist das Ganze in der Schweiz geregelt?

Kristin Doppelreiter: Abfallbeauftragte, wie es sie in Deutschland gibt, haben wir in der Schweiz nicht. In größeren Einrichtungen sind der technische Dienst, das Facility Management oder der Gefahrgutbeauftragte verantwortlich für das Abfallmanagement. In der Schweiz muss die Position des oder der Gefahrgutbeauftragten dann besetzt werden, wenn eine bestimmte Mengenschwellen erreicht wird – konkret ab Erreichen der 1.000-Punkte-Regel nach ADR pro Abholung. Für kleinere Arztpraxen ist ein Gefahrgutbeauftragter in der Regel nicht notwendig, da das Gefahrenpotenzial aufgrund der kleineren Mengen hier deutlich geringer ist. REMED bietet Kundinnen und Kunden die Übernahme des Gefahrgutmanagements auf Mandatsbasis an. Die Einrichtungen, die einen GGB über REMED beziehen, können sich auf unser Know-How verlassen und profitieren vor allem von Best Practices aus anderen Spitälern.

Rechtliche Grundlagen des Entsorgungsmanagements in der Schweiz

Welche gesetzlichen Regelwerke sind bei der Entsorgung medizinischer Abfälle relevant?

Kristin Doppelreiter: Die rechtliche Grundlage zur Entsorgung dieser sensiblen Abfälle bildet das Umweltschutzgesetz (USG), aus dem die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) hervorgeht. Darin ist auch die Abfallklassifizierung geregelt. Für den Transport gelten das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie die Schweizer Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (SDR). Je nach Abfallart kommen weitere Regelwerke hinzu: das Strahlenschutzgesetz, die Verordnung über tierische Nebenprodukte sowie das Betäubungsmittelrecht. Letzteres ist besonders komplex, da die kantonalen Behörden für die Festlegung der Vernichtungswege zuständig sind. Als zentrale Referenz in der Praxis gilt der Entsorgungsleitfaden des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Da Rechtskonformität und die Sicherheit von Mensch und Umwelt unsere höchste Priorität sind, verweisen wir auch im Alltag immer wieder auf diesen Leitfaden.

Wie gut sind medizinische Einrichtungen über die regulatorischen Anforderungen informiert und wie werden diese umgesetzt?

Kristin Doppelreiter: Die genaue Kenntnis einzelner Gesetze ist im Alltag weniger entscheidend als die korrekte Umsetzung der Vorgaben – und das funktioniert in der Schweiz im Großen und Ganzen sehr gut. Das zentrale Credo lautet: Abfalltrennung direkt am Entstehungsort. Auf Stationen, in der Apotheke oder in Praxen stehen mehrere Behälter bereit und die Trennung erfolgt unmittelbar am Punkt der Abfallentstehung. Die Mitarbeitenden sind sich des Risikos im Umgang mit medizinischen Abfällen in der Regel bewusst. Das zeigen auch die Rückfragen, die uns aus den Einrichtungen immer wieder erreichen. Diese sind meistens sehr spezifisch, etwa zur Einordnung einzelner Abfälle oder deren Kennzeichnung. Hier werden wir z. B. gefragt, ob eine leere Ampulle aus Glas als Abfall mit Verletzungsgefahr einzuordnen ist oder als Altmedikamentenabfall gilt oder in welchen Behältern Zytostatika entsorgt werden dürfen. Diese sehr spezifischen Fragen zeigen, dass Schweizer Spitäler, Arztpraxen, Labore und Apotheke bereits sehr gut Bescheid wissen.

Wer trägt in der Schweiz die Verantwortung für die konkrete Entsorgung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen?

Kristin Doppelreiter: Auch in der Schweiz ist der Abfallerzeuger – also beispielsweise Spitäler, Arztpraxen oder Labore – für die gesetzeskonforme Entsorgung seiner Abfälle verantwortlich und haftet entsprechend. Diese Pflichten sind im Umweltschutzgesetz sowie der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) klar geregelt. Als Abfallerzeuger sind die medizinischen Einrichtungen verpflichtet, Abfälle korrekt zu deklarieren, zu klassifizieren und ausschließlich an behördlich bewilligte Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Eine sichere Entsorgung kann nur dann gewährleistet werden, wenn Abfälle korrekt getrennt und deklariert an uns übergeben werden. In der Praxis stehen wir unseren Kundinnen und Kunden bei diesen Themen natürlich beratend zur Seite – das ist eine unserer Hauptaufgaben als Entsorgungspartner.

Organisation und Sicherheit im Abfallmanagement

Wie lässt sich Abfallmanagement im sensiblen Bereich wie dem OP umsetzen und wie gut ist das System auf Krisen vorbereitet?

Kristin Doppelreiter: Im OP gilt grundsätzlich: Safety first, Abfall second. Im OP zählt das Wohl der Patientinnen und Patienten und das Abfallmanagement muss daher so hürdenarm wie möglich nebenbei mitlaufen. Hier sind konkrete und verständliche Anweisungen zum korrekten Umgang mit Abfall, sowie regelmäßige Schulungen des Personals hilfreich. Gut eingespielte Prozesse sind die Grundlage dafür, dass auch in stressigen Momenten alles reibungslos funktioniert.

Wie müssen Abfallbehälter gekennzeichnet werden?

Kristin Doppelreiter: Bei der Kennzeichnung der Abfallbehälter müssen neben Gefahrgutanforderungen auch die Verordnung über den Verkehr von Abfällen beachtet werden. Konkret heißt das: In der Schweiz braucht es zwei Aufkleber. Einen Gefahrgutaufkleber nach ADR und einen Aufkleber nach Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVa) mit Abfallcode, Begleitscheinnummer und gegebenenfalls UN-Nummer.

Wie sieht es in der Schweiz mit einem einheitlichen Farbleitsystem für Abfallbehälter aus?

Kristin Doppelreiter: Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern ist die Farbgebung medizinischer Abfallbehälter auch in der Schweiz in vielen Einrichtungen historisch gewachsen. Vor allem in Arztpraxen werden medizinische Einwegbehälter in der Standardfarbe blau mit gelbem Deckel genutzt. Größere Einrichtungen haben eigene Systeme mit individuellen Behälter- und Deckelfarben. Es gibt aber auch „Pioniere“ in der Schweiz, die interne Prozesse und die Lagerhaltung für medizinische Einwegbehälter optimiert haben und auf eine Farbe bei Behältern und Deckeln für alle Abfallstoffe setzen. Das Luzerner Kantonsspital (LUKS Spitalbetriebe AG) beispielsweise zeigt, dass dies bestens funktioniert: Die Deklaration und Klassifizierung der einzelnen Abfallstoffe in den Behältern erfolgen dort über Klebeetiketten, die alle gesetzlich und intern notwendigen Informationen enthalten.

Recycling medizinischer Abfälle: Potenziale und gesetzliche Grenzen

Welche Rolle spielen Abfallvermeidung und Recycling in der Schweiz?

Kristin Doppelreiter: Unsere Kunden fragen regelmäßig nach Recyclinglösungen, insbesondere bei hochwertigen Materialien wie Metallinstrumenten oder Geräten mit elektronischen Komponenten. Das Thema Nachhaltigkeit rückt bei vielen Kundinnen und vor allem in Spitälern verstärkt in den Mittelpunkt und damit wird auch die Entsorgung ein wichtiger Teil der Nachhaltigkeitsstrategie. Gleichzeitig sehen wir im Markt einen Trend hin zum vermehrten Einsatz von Einweginstrumenten – ein klarer Schritt gegen Nachhaltigkeit. Die Herausforderung in diesem Spannungsfeld ist, dass es sich auch bei Einweginstrumenten aus hochwertigem Metall am Ende um Sonderabfall handelt. Die Gesetzgebung ist hier sehr klar: medizinische Sonderabfälle sind in Behältern zu verpacken, die nicht wieder geöffnet werden können, und müssen thermisch verwertet werden. Ein Recycling kommt damit aus regulatorischer Sicht und vor dem wichtigen Aspekt Arbeitssicherheit heute nicht in Frage. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass der Gesetzgeber zukünftig bereit wäre, ein Recycling dieser Abfälle zuzulassen, wenn es sichere technische Aufbereitungsmöglichkeiten in der Schweiz gäbe.

Wo wir aus einer Nachhaltigkeitsperspektive heraus versuchen, anzusetzen, ist der Einsatz von Abfallbehältern auf ressourcenschonender Rezyklatbasis. Hier machen wir im Markt leider oft die Erfahrung, dass der Einsatz dieser Behälter am Farbsystem scheitert – die Behälter sind bewusst nur in grau erhältlich und in vielen größeren Einrichtung hakt die Einführung dieser nachhaltigeren Behälter am internen administrativen Aufwand.

Standardisierung und Zusammenarbeit in Verbänden beschäftigen Spitäler in der Schweiz

Gibt es weitere Trends, die Sie aktuell in medizinischen Einrichtungen zum Thema Entsorgungsmanagement beobachten?

Kristin Doppelreiter: Hier stechen zwei Entwicklungen besonders hervor: Zum einen versuchen viele Spitäler aktuell ihre internen Strukturen zu standardisieren. Das gilt insbesondere für Klinikverbünde oder große Gruppen mit mehreren Standorten schweizweit. Für den Entsorgungsbereich heißt das dort konkret: Alle Abfallströme sollen zentral über eine Ansprechperson und einen Lieferanten koordiniert werden – unabhängig davon, ob es sich um gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle handelt. Das ist auch genau der Ansatz, den wir bei REMED verfolgen: Wir wollen unseren Kundinnen und Kunden partnerschaftlich für alle Belange rund um die Themen Entsorgung und Recycling zur Seite stehen und sie bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen rund um Sonderabfälle und Gefahrgut unterstützen. Ein anderes Thema, das wir beobachten, ist, dass auf kantonaler Ebene sowie über Verbände und Einkaufsgemeinschaften der Austausch unter verschiedenen Einrichtungen zunimmt. Gerade bei der Etablierung gemeinsamer Standards und einem kollektiven Einkaufsvolumen kann der Erfahrungsaustausch durchaus hilfreich sein.

Schweiz versus Deutschland: Unterschiede im Entsorgungsmanagement

Gibt es Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz bei der Behandlung medizinischer Abfälle?

Kristin Doppelreiter: Wie auch in Deutschland sind die Regeln für den Umgang mit medizinischen Abfällen sehr streng, denn Sicherheit hat hier einfach oberste Priorität. Das erschwert natürlich – wie bereits angesprochen – das Recycling bzw. die Aufbereitung vieler Abfälle mittels klassischer Sortier- und Recyclingprozesse. Ein weiterer Unterschied betrifft die Einstufung bestimmter Abfälle: Altmedikamente gelten in der Schweiz grundsätzlich als Sonderabfall, sind aber in der Regel nicht als Gefahrgut eingestuft. Abfälle mit Verletzungsgefahr wie Spritzen und Skalpelle werden bei uns als Sonderabfall und gleichzeitig als Gefahrgut eingestuft – das ist im europäischen Vergleich streng, trägt aber zum hohen Sicherheitsniveau in Schweiz bei.

Vielen Dank für das Gespräch!

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.