Abfallmanagement in der Radiologie

Untersuchung eines Patienten im CT (Foto: Yaroslav Astakhov, Adobe Stock)
Wie bei anderen Abfallarten bilden auch für die Entsorgung von Abfällen aus der Radiologie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) die zentrale Rechtsgrundlage. (Foto: Yaroslav Astakhov, Adobe Stock)

Für die Diagnose von Schäden und krankhaften Veränderungen im menschlichen Körper ist die Radiologie unerlässlich. Bei Verfahren wie Röntgen, Computertomografie (CT) und Magnetresonanztomografie (MRT) entstehen jedoch nicht nur Bilder von Patientinnen und Patienten, sondern teilweise auch spezielle Abfälle, die besondere Anforderungen an das Abfallmanagement stellen.

Ob gebrochene Knochen, Gallensteine oder Tumore – die Radiologie macht das sichtbar, was „unter der Haut“ verborgen ist, ohne dass invasive Eingriffe mit Schere, Skalpell oder Säge nötig wären. Wie diese Spezialdisziplin selbst ist auch das Abfallmanagement in radiologischen Praxen und Krankenhausabteilungen ein Fall für sich. Abfälle wie Röntgenfilme unterliegen zum Teil besonderen Bestimmungen, die über das übliche Abfallrecht hinausgehen.

Rechtliche Besonderheiten bei Abfällen aus der Radiologie

Wie bei anderen Abfallarten bilden auch für die Entsorgung von Abfällen aus der Radiologie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) die zentrale Rechtsgrundlage. Da in radiologischen Einrichtungen jedoch auch radioaktives beziehungsweise ionisiertes Material als Abfall anfällt, spielen daneben das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) eine wichtige Rolle. Ein Teil der Abfälle enthält außerdem sensible personenbezogene Daten. Die Röntgenaufnahmen müssen nach Bundesdatenschutzgesetz sicher gelagert werden und sind nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu vernichten.

So werden medizinische Abfälle aus der Radiologie richtig entsorgt

Medizinische Abfälle aus der Radiologie lassen sich in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle unterteilen. Zu den ungefährlichen Abfälle gehören vor allem nicht kontaminierte

  • Spritzen,
  • Kanülen,
  • Handschuhe und
  • Tupfer, die üblicherweise durch die Injektion von Kontrastmitteln anfallen.

Spritzen und Kanülen sind nach Abfallschlüssel 180101 in fest verschließbaren, bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen zu sammeln. Handschuhe, Tupfer oder andere Aufsaugmaterialien werden als nicht gefährlicher medizinischer Abfall gemäß AS 180104 gesammelt und entsorgt. Wenn Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt werden, können beide Abfallfraktionen (180101 und 180104) nach der Getrenntsammlung auch gemeinsam entsorgt werden.

Besteht bei der behandelten Person der begründete Verdacht auf eine meldepflichtige Infektion nach Infektionsschutzgesetz (IfSG), sind die (potenziell) kontaminierten Abfälle gemäß der LAGA M18 nach AS 180103* unmittelbar am Ort ihres Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln und als gefährlicher medizinischer Abfall zu entsorgen.

Kontrastmittel ordnungsgemäß entsorgen

Eine weitere mögliche Abfallfraktion besteht zudem in den Kontrastmitteln selbst. Sammlung, Lagerung und Entsorgung von abgelaufenen Chargen erfolgen hier gemäß AS 180109. Manche Krankenhäuser entsorgen iodhaltige Kontrastmittel aus logistischen Gründen als Abfall des Schlüssels 070703* (halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen), auch wenn es sich um keinen gefährlichen Abfall handelt. Einige Hersteller bieten für die Iodrückgewinnung ein eigenes Rücknahmesystem. Dabei erhalten die Kliniken und Praxen einen Sammelbehälter zur Sammlung von Produktresten. Volle Behälter werden vom Hersteller abgeholt und einem Recycling zugeführt. Da umweltbelastende Kontrastmittel über den Urin ausgeschieden werden, empfiehlt sich ein getrenntes Abwassersystem. Kontaminierte Ausscheidungen können so sicher entsorgt und das Iod wiedergewonnen werden.

Wie entsorgt man alte Röntgenbilder?

Eine wichtige Abfallfraktion aus der Radiologie, die gemäß der Abfallverzeichnisverordnung nicht zu den medizinischen Abfällen zählt, sind Röntgenfilme. Da der Gesetzgeber laut § 85 StrlSchG Aufbewahrungsfristen zwischen zehn (Untersuchungen) und 30 Jahren (Behandlungen) bei erwachsenen Patientinnen und Patienten vorschreibt (bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres), finden sich – auch wenn viele medizinische Einrichtungen auf digitale bildgebende Verfahren umgestellt haben – immer noch zahlreiche alte Röntgenaufnahmen in den Archiven von Kliniken und Praxen, die nach und nach entsorgt werden müssen. Die Filme fallen dabei unter AS 090107 (Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten).

Bei Röntgenaufnahmen handelt es sich um sensible Patientendaten, sodass ihre Sammlung und Lagerung in BDSG-konformen Datensicherheitsbehältern erfolgen muss. Röntgenbilder sind datenschutzkonform nach DIN-Norm 66399 rückstandsinformationssicher zu vernichten.

Röntgengerät nach ElektroG entsorgen

Neben Röntgenaufnahmen müssen sich medizinische Einrichtungen aber auch mit der Entsorgung von alten oder kaputten Röntgengeräten befassen. Diese sind üblicherweise gemäß Elektrogesetz (ElektroG) über den Handel beziehungsweise die üblichen Rückgabesysteme zu entsorgen. Eine Ausnahme bilden Altgeräte, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden. Hier ist der Besitzer – das Krankenhaus oder die Praxis – für die Entsorgung durch ein Entsorgungsunternehmen verantwortlich.

Recycling von Abfällen aus der Radiologie

Während viele der typischen medizinischen Abfälle aus der Radiologie vor allem thermisch verwertet werden, können Röntgenaufnahmen stofflich verwertet werden. Durch eine Behandlung in Enzymbädern lassen sich Silber und enthaltene Kunststoffe aus den extrem zerkleinerten (geschredderten) Filmen wiedergewinnen und in den Stoffkreislauf zurückführen. Eine sachgemäße Entsorgung von Röntgenaufnahmen ist nicht nur datenschutzkonform, sondern auch nachhaltig. Die Entsorgung alter Röntgengeräte über einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb fördert ebenso die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe und schützt die Umwelt.

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.