Annahmekriterien in (Entsorgungs-) Anlagen

Annahmekriterien für Entsorgungsanlagen prüfen (Foto: M. Andrey-Popov, Fotolia)
Im Zweifel sollten Sie alle Annahmekriterien der jeweiligen Entsorgungsanlage noch einmal überprüfen (Foto: M. Andrey-Popov, Fotolia)

Für die Entsorgung und das Recycling von medizinischen Abfällen haben Entsorger grundlegende Annahmekriterien in Richtlinien, Satzungen und Betriebsordnungen ihrer Anlagen zusammengefasst. Zum einen tragen diese Regelungen dem Genehmigungsbescheid der Anlage und der vorhandenen Technik Rechnung, zum anderen sollen hiermit eine reibungslose und schnelle Annahme ermöglicht, der sichere Transport der Abfälle gewährleistet und im weiteren Verlauf deren optimale Verwertung erleichtert werden.

Mit unserem Überblick möchten wir eine erste Orientierung geben, allgemeine Annahmekriterien der Entsorger herausarbeiten und zusammenfassen. Im Zweifel gilt es, im Vorfeld immer direkt beim Entsorger anzufragen und detaillierte Anforderungen an die Gebinde – für die Entsorgung verpackte Abfälle gleicher Art – abzuklären. Darüber hinaus ist ein Blick in die AGB sinnvoll.

Anforderungen an Anlieferungssysteme krankenhausspezifischer Abfälle

  • Kunststoff-Gebinde: Fässer mit einem Volumen von 30, 50 oder 60 Litern
  • Eine Fasshöhe von maximal 820 mm, ein Fassdurchmesser von maximal 550 mm
  • Das Füllgewicht der Behälter richtet sich nach den Herstellerangaben unter Beachtung der Annahmekriterien der Entsorger
  • Die Fässer sind palettiert oder lose und gesichert
  • Die Stapelhöhe (lose oder palettiert) beträgt maximal 1,80 m
  • Fotochemikalien (Kleingebinde) sind in Fässern verpackt und palettiert

Grundsätzlich liegen der Annahme von recyclingfähigen und zu verwertenden Abfällen aus dem medizinischen Bereich die Kriterien der LAGA-Mitteilung 18 zugrunde. In der Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens ist festgehalten, wie entsprechende Abfälle bis zur Übergabe an den Entsorger intern gesammelt, transportiert und gelagert werden sollten.

Zu jedem Abfall ist eine Stoffbeschreibung in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen (Informationen über den Behälterinhalt, Sicherheitsdatenblatt, Analyse und/oder Probe). Änderungen in der Abfallzusammensetzung müssen unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt werden.

Allgemeine Annahmekriterien für Abfälle (Auswahl)

  • Die Gebinde (Ladeeinheiten, Behälter, Fässer usw.) sind ausschließlich der Deklaration entsprechend befüllt
  • Es sind keine stofffremden Störstoffe und nicht deklarierte Schadstoffe enthalten
  • Die Deklaration ist eindeutig, vollständig, zutreffend, sichtbar und wetterbeständig angebracht
  • Nicht mehr gültige Etiketten sind entfernt worden
  • Die Abfälle sind dicht verschlossen und die entsprechenden Behälter unbeschädigt
  • Die Gebinde sind sauber (d.h. außen nicht verschmutzt oder kontaminiert)
  • Die Temperatur des Abfalls liegt unterhalb der Zündtemperatur aller Abfallbestandteile
  • Bei flüssigem Abfall sind zehn Prozent des Gebindevolumens als Expansionsraum belassen worden
  • Feste, flüssige, saure, alkalische sowie andere Stoffe, die miteinander reagieren können, sind getrennt verpackt
  • Einzelne Kleinbehältnisse sind aufrecht und gegen Bruch gesichert – u.a. Fass mit saugfähigem, inertem, stoßdämpfendem und nicht staubendem Verpackungsmaterial
  • Die Abfälle sind recyclingfähig

Technische Annahmebedingungen krankenhausspezifische Abfälle

  • Formstabil, stapelbar
  • Einwandfrei desinfiziert
  • Undurchsichtig, undurchdringlich, dicht verschlossen
  • Von außen wasserbeständig, von innen nach außen wasserdicht
  • Undurchlässig bei Temperaturwechsel, Feuchtigkeits- und Druckänderungen (vor der Verbrennung)
  • Schadstoffarm verbrennbar

Die Gebinde sind gemäß der zugelassenen Bauart und gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sowohl mit Abfallerzeuger als auch Zulassungsschein-Nr. D/BAM und Gefahrensymbol gemäß GGVSEB gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist gut sichtbar und dauerhaft bzw. haltbar angebracht.

Technische Annahmebedingungen für Fein- und Laborchemikalien

  • Kleingebinde sind in Fässer verpackt und palettiert (ggf. Größen erfragen, häufig maximal 60 Liter)
  • Getrennte Erfassung und Verpackung entsprechend Ausnahme-Nr. 20 der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) – Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle
  • Vor jeder Anlieferung ist eine Chemikalien-Auflistung mit chemischer Bezeichnung bzw. Stoffnamen, Größe, Verpackung, Anzahl, Menge, Konsistenz, Klasse und Ziffer laut GGVSEB sowie die Kennzeichnung der Behälter/Fässer mit den Verpackungsgruppen unter Beachtung der Verpackungsvorschriften zur Prüfung einzureichen
  • Maximales Gewicht ggf. erfragen – häufig maximal 40 kg/Fass

Technische Annahmebedingungen für Laugen in Kleingebinden

  • Kleingebinde sind in Fässer verpackt und palettiert (ggf. Größen erfragen, häufig maximal 60 Liter)
  • Getrennte Erfassung und Verpackung entsprechend Ausnahme-Nr. 20 der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) – Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle
  • Maximales Gewicht ggf. erfragen – häufig maximal 40 kg/Fass

Technische Annahmebedingungen für Säuren in Kleingebinden

  • Kleingebinde sind in Fässer verpackt und palettiert (ggf. Größen erfragen, häufig maximal 60 Liter)
  • Getrennte Erfassung und Verpackung entsprechend Ausnahme-Nr. 20 der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) – Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle
  • Maximales Gewicht erfragen – häufig maximal 20 kg/Fass

Mit Überlassung in einem Sammelbehälter, einer Sammeleinrichtung oder dem Verladen auf das Sammelfahrzeug gehen die Abfälle in das Eigentum des Entsorgers über. Ausgenommen sind Abfälle, die nicht der Deklaration entsprechen. Diese können vom Entsorger zurückgewiesen werden. Ist eine Annahme bereits erfolgt, hat die beauftragende medizinische Einrichtung die Abfälle in der Regel auf eigene Kosten zurückzunehmen. Wird dies verweigert, entsorgt das Entsorgungsunternehmen die Abfälle auf Kosten des Auftraggebers und stellt hierfür eine Rechnung.

Quellen

Annahmekriterien für Entsorgungsanlagen prüfen (Foto: M. Andrey-Popov, Fotolia)
Im Zweifel sollten Sie alle Annahmekriterien der jeweiligen Entsorgungsanlage noch einmal überprüfen (Foto: M. Andrey-Popov, Fotolia)