Corona-Schnelltests entsorgen

Die Entsorgung von Schnelltests erfolgt nach Abfallschlüssel 180104 (Foto: Celso Pupo, AdobeStock)
Die Entsorgung von Schnelltests erfolgt nach Abfallschlüssel 180104 (Foto: Celso Pupo, AdobeStock)

Zu den wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 gehören Tests. Zurzeit stehen zwei unterschiedliche Verfahren für den Nachweis zur Verfügung: die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) und der Antigen-Schnelltest (PoC). Durch die Entsorgungsschwierigkeiten in Alten- und Pflegeheimen haben das Robert Koch-Institut (RKI) und das Umweltbundesamt (UBA) die Regelungen zur Entsorgung von Abfällen aus der Behandlung von COVID-19 Patienten nun neu bewertet. Abfallmanager Medizin informiert über die Neuerungen.

Aus der Diagnostik von COVID-19 Patientinnen und Patienten anfallende, feuchte Materialien mussten bisher als Sonderabfall unter der Abfallschlüsselnummer 180103* entsorgt werden. Auf der Website des RKI heißt es dazu: „Abfälle aus der Diagnostik von COVID-19 sind, wenn sie nicht nur als einzelne Tests vorliegen, genau wie alle anderen Abfälle aus der mikrobiologischen und virologischen Diagnostik vor Ort mit einem anerkannten Verfahren zu desinfizieren oder der Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03* zuzuordnen.“

Diese Regelung funktionierte in den Kliniken und Krankenhäusern in den vergangenen Monaten weitestgehend reibungslos, stellte allerdings Pflegedienste durch den vermehrten Einsatz von Corona-Schnelltests vor ein logistisches Problem.

Die sogenannten PoC-Antigentests – Schnelltests genannt – finden momentan hauptsächlich in Alten- und Pflegeheimen Anwendung. Corona-Erkrankungen sind insbesondere für ältere Menschen mit Grunderkrankungen, wie beispielsweise Herz-Kreislauf-Störungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen, gefährlich. Aus diesem Grund werden vielerorts nicht nur Patientinnen und Patienten oder Pflegebedürftige in medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung getestet, sondern auch Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Auch bei Angestellten aus Schulen und Kindertagesstätten kommen diese Tests inzwischen vermehrt zum Einsatz, um die Betreuung der Kinder bzw. den Unterricht sicherstellen zu können.

Entsorgung der Schnelltests als 180104

Das Robert Koch-Institut und das Umweltbundesamt haben für die Entsorgung der Tests nun eine pragmatische Lösung auf den Weg gebracht. Die COVID-19 Schnelltests dürfen demnach nach AS 180104 in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis entsorgt werden. RKI und UBA begründen diese Vorgehensweise mit der kleinen Probenmenge, die für die Durchführung dieses Tests benötigt wird und der damit verbundenen geringen Virenlast. Ob ein Test positiv oder negativ ausfällt, spiele für die Entsorgung keine Rolle.

Wird ein Rachenabstrich im häuslichen Umfeld vorgenommen, erfolgt laut RKI eine Einstufung als „Hausmüll“ AS 200301 (gemischte Siedlungsabfälle). Hierzu gehören auch Taschentücher und andere Abfälle, die von kranken Personen oder bei der Pflege von kranken Personen anfallen. Diese sind in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln (z. B. in verschlossenen Plastik-/Mülltüten) und verschlossen zu entsorgen. Unverändert bleibt die Regelung zur Entsorgung der persönlichen Schutzkleidung (Handschuhe, Maske, Einwegkleidung), die während des Tests getragen wird, und für nicht flüssige Abfälle aus der Behandlung. Auch hier findet der Abfallschlüssel 180104 Anwendung.

Entsorgung von COVID-19-Abfällen ausschließlich als Restabfall

Verpackungsabfälle, Biomüll oder Altpapier von infizierten Personen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, soll laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ausschließlich über den Restabfall entsorgt werden. Sämtliche dieser Abfälle sollen demnach in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben und anschließend fest verschlossen werden. Taschentücher oder Mund-Nasen-Schutz dürfen nicht lose in Abfalltonnen geworfen werden.

Quellen

Die Entsorgung von Schnelltests erfolgt nach Abfallschlüssel 180104 (Foto: Celso Pupo, AdobeStock)
Die Entsorgung von Schnelltests erfolgt nach Abfallschlüssel 180104 (Foto: Celso Pupo, AdobeStock)